Historisches Lexikon der Schweiz (HLS) Dictionnaire historique de la Suisse (DHS) Dizionario storico della Svizzera (DSS)

09/10/2008

Kantonsverfassungen



Unter der Verfassung versteht man die rechtl. Grundlage des Staates; sie enthält die höchsten Rechtsnormen, welche den Bestand des Gemeinwesens und das Zusammenspiel seiner Organe sichern. Diese Regeln können in einer einzigen Verfassungsurkunde oder in mehreren Dokumenten oder nur durch Gebräuche fixiert sein. Die im SpätMA aus reichsunmittelbaren Talschaften, reichsfreien Städten und Gemeindeverbänden entstandenen Kantone kannten vorerst nur Urkunden mit Zuständigkeits-, Verfahrensvorschriften und dergleichen, aber noch keine eigentl. Verfassungen (Länderorte, Patrizische Orte und Zunftstädte). Im Folgenden beschränkt sich der Artikel daher auf die Darstellung der modernen, jeweils in speziellen Urkunden fixierten K. der Schweiz, die wesentlich von den polit. Ideen der Aufklärung bzw. vom amerikan. und franz. Verfassungsdenken beeinflusst worden sind. Während des 19. und 20. Jh. haben die K. eine Vorreiterrolle gegenüber der Bundesverfassung (BV) übernommen: Viele verfassungsrechtl. Neuerungen wurden zuerst in den Kantonen eingeführt und dort gewissermassen getestet, bevor sie schliesslich auch auf Bundesebene verwirklicht wurden.

1 - Die Kantonsverfassungen ab 1798
2 - Aktuelle Kantonsverfassungen
Quellen und Literatur

Autorin/Autor: Alfred Kölz