Die G. (franz. commune, ital. comune) ist eine öffentl.-rechtl. Körperschaft, die über ein begrenztes Gebiet mit hoheitl. Gewalt ausgestattet ist. Die polit. G. ist im dreistufigen Staatsaufbau der Schweiz die bürgernächste Einheit und die unterste Stufe der öffentl. Verwaltung. Der Begriff G. kann sich auch auf eine Versammlung ihrer Angehörigen (gmeinden oder gmein halten) beziehen (Gemeindeversammlungen, Landsgemeinde).
Um die menschl. Grundbedürfnisse nach Schutz und gegenseitiger Hilfe zu befriedigen, bildeten sich ab dem ausgehenden FrühMA über Fam. und Sippe hinausgreifende Personenverbände, die Vorformen der späteren G.n. Von solchen Nachbarschaften und Genossenschaften hob sich die G. in einem langen, durch Zuwachs an Selbstregelungs- und Sanktionskompetenz geprägten Prozess ab, bis sie politisch und rechtlich selbstverantwortlich wurde.
Die moderne polit. G. entstand während der Helvetik. Allerdings brachte erst die Totalrevision der Bundesverfassung von 1874 die endgültige Aufhebung der Vorrechte der Ortsbürger. Angesichts der Dynamik des allgemeinen sozialen Wandels besticht die Stabilität, welche die Entwicklung der Schweizer G.n in den letzten 150 Jahren bestimmte. Zwar haben Industrialisierung und später der Ausbau des Dienstleistungssektors, Zentren- und Agglomerationsbildung, gesteigerte Mobilität und zunehmende Pendlerströme die strukturellen Grundlagen der G.n untergraben und die modernen Massenmedien die kulturelle Eigenständigkeit der G.n aufgeweicht. Trotzdem veränderten sich Stellenwert und Anzahl der G.n nicht wesentlich. Die G.n geniessen nach wie vor grosse polit. Beachtung und werden von ihren Einwohnern als sozialer Bezugsrahmen und Ort erfahren, an dem eine unmittelbare Mitgestaltung der Lebenswelt zumindest noch teilweise möglich ist.
1 - Mittelalter und frühe Neuzeit