Historisches Lexikon der Schweiz (HLS) Dictionnaire historique de la Suisse (DHS) Dizionario storico della Svizzera (DSS)

1 - Mittelalter bis 1848

Die Judenfeindschaft im christl. Abendland des MA und auch der frühen Neuzeit wurzelte in antijüd. Vorstellungen der Antike, Textpassagen des Neuen Testaments, Disputationen aus den Anfängen der Kirche und in Schriften der Kirchenväter. Die christl. Lehre erklärte die Verwerfung und Ablösung der Juden als Volk Gottes durch das Christentum in folgender Weise: Ein Rest bezeuge durch sein Überleben in Zerstreuung (Diaspora) und Knechtschaft die Wahrheit des christl. Glaubens, zu der er sich am Ende der Zeiten selbst bekennen werde. Bis dahin hätten die Juden eine Randexistenz zu führen. Dies zeigte sich insbes. in berufl. und besitzrechtl. Einschränkungen (z.B. weder Ackerbau noch Landbesitz, Nichtzulassung zu den Handwerkerzünften), der beschränkten Niederlassung und Freizügigkeit (Judenquartiere, Judenschutz, -zoll), der äusserl. Stigmatisierung durch Judenabzeichen und -hut (4. Laterankonzil 1215), dem Judeneid und der sog. Kammerknechtschaft (Ks. Friedrich II. 1236), d.h. der Unterstellung der Juden unter kaiserl. Gewalt, die als Judenregal an Fürsten und Städte veräusserl. war (Judensteuer) und tatsächl. auch Städten wie z.B. Bern, Zürich oder Basel überlassen wurde. Judenfeindl. Stereotypen prägten Predigten von Bettelmönchen, die Argumentation gegen den Talmud, Texte der Kreuzzugs- und der Geisslerbewegung sowie Anklagen der Inquisition. Das Darlehensgeschäft, das Christen des kirchl. Zinsverbots wegen bis in das SpätMA nicht ausübten, führte zum Vorwurf des Wuchers. Anschuldigungen wie Hostienschändung und Ritualmord entwickelten sich im 12. Jh.

Im Gebiet der Schweiz kam es wegen Letzterem zu Ausschreitungen in Bern (1294) und in der Nordostschweiz (Diessenhofen, Schaffhausen, Winterthur 1401). Jüd. Ärzte, die ein hohes Ansehen genossen, wurden der Scharlatanerie beschuldigt (z.B. David in Schaffhausen 1539). Die Kunde, dass Brunnenvergiftungen durch Juden die Ursache der Pest von 1348-49 seien, breitete sich von Frankreich und Savoyen über eidg. Gebiet aus. Verfolgungen begannen in der Waadt (Chillon, Villeneuve) und setzten sich fort in Bern und Zofingen, von wo sie auf Solothurn, Zürich, Basel und Strassburg übergriffen. Der christl. Antijudaismus und die wirtschaftl. bedingte Judenfeindschaft (Wuchervorwurf, Lockerung des Zinsverbots und Konkurrenz durch Lombarden und Kawertschen) führten bis ins ausgehende 15. Jh. verschiedenenorts zur (z.T. nach baldiger Wiederaufnahme wiederholten) Vertreibung oder Flucht der ausschliessl. in den Städten etablierten und in religiöser wie sozialer Absonderung lebenden Juden, so in Basel 1397, in Bern 1349, 1392 und 1427, in Freiburg 1428, in Genf 1490, in Luzern 1384, in Zürich 1349, 1423 und 1436. Auch die Darstellung Konrad Justingers in seiner Chronik, wonach die im Kreuz- oder Ruf-Altar der Berner Pfarrkirche (seit 1420 Münster) geborgenen und Wunder wirkenden Überreste eines Kindes auf einen angebl. 1288 durch Juden am Christenknaben Ruf (Rudolf) verübten Ritualmord zurückgehen würden, zeugt von der im 15. Jh. herrschenden judenfeindl. Einstellung. In der frühen Neuzeit waren Juden -- mit Ausnahme jüd. Ärzte z.B. in Freiburg und St. Gallen -- auf heute schweiz. Gebiet nur im Fürstbistum Basel sowie in den gemeineidg. Herrschaften Thurgau, Rheintal und Grafschaft Baden längerfristig geduldet. Die eidg. Orte erliessen Niederlassungs-, Handels-, Transport- oder gar Betretensverbote (z.B. Zürich 1634). 1737 schränkte die eidg. Tagsatzung das Niederlassungsrecht auf die Grafschaft Baden, fakt. die beiden Dörfer Endingen und Lengnau, ein. Kurzfristige Aufenthalte waren jüd. Händlern nur an Märkten und Messen (z.B. Zurzach) erlaubt. Nur im damals savoy. Carouge (GE) bestand Ende des 18. Jh. eine jüd. Gem.

Christl. Vorurteile gegen Juden wurden in Bild und Text tradiert: Juden wurden verspottet, traten als Synagoga personifiziert der Ecclesia gegenüber und wurden als Feinde und Mörder Christi auf Kirchenfenstern und -portalen, in Chroniken, Flugschriften, geistl. Spielen oder Theatern dargestellt. Das Judenbild der Schweizer Reformatoren war ambivalent, die Kenntnis des Judentums im Allgemeinen gering. Judenfeindl. Stereotypen fanden z.B. bei Zwingli im Kampf gegen die kath. Kirche Anwendung. Calvin wandte sich in scharfer Polemik gegen Juden, während sich Heinrich Bullinger von Luthers judenfeindl. Schriften z.T. abgrenzte. Auch christl. Hebraisten wie Sebastian Münster und Johannes Buxtorf (1564-1629), die in Lehre und Druckwerkstätten zur Verbreitung hebräischen Schrifttums beitrugen, strebten die religiöse und soziale Assimilation der Juden an. Noch z.Z. der Aufklärung verkörperte Johann Caspar Ulrich mit seiner "Sammlung jüd. Geschichten" (1768) diese zwiespältige Haltung.

Die rechtl. Verbesserungen der Helvet. Verfassung vom 28.3.1798 -- u.a. Kultusfreiheit und Aufhebung der Sonderabgaben wie Leibzoll und Kopfsteuer, somit die Stellung als niedergelassene Fremde, nicht aber Bürgerrechte -- für die im nachmaligen Kt. Aargau wohnhaften Juden wurden durch die Mediationsakte und insbes. in der Restauration wieder erhebl. gemindert (1802 Plünderungen in Endingen und Lengnau, 1803 Hausierverbot im Aargau, 1809 aarg. Judengesetz). Erst am Ende der Regenerationsperiode gewährten einzelne Kt., namentl. Genf 1841 und Bern 1846, den Juden rechtl. Zugeständnisse (Niederlassungsfreiheit im Kt.). Die volle bürgerl. und polit. Gleichberechtigung war damit aber noch nicht verwirklicht.

Autorin/Autor: Gaby Knoch-Mund