Als A.en bezeichnet werden Weiden-, Wald- und Ödlandflächen, die von den dazu berechtigten Bewohnern eines Siedlungsverbands -- eines oder mehrerer Dörfer, Weiler oder Hofgruppen -- zur kollektiven wirtschaftl. Nutzung ausgeschieden waren. Innerhalb des idealtyp. Modells einer verzelgten dörfl. Wirtschaft (Dorf) stellte die A. neben der Ackerflur und dem Wohnbereich mit Hofstätten und Gärten die dritte ökonom.-rechtl. Zone dar (Zelgensysteme).
1 - Entstehung, Bedeutung und Ausgestaltung