Der Begriff B. bezeichnet im Allgemeinen einen Inhaber, Eigentümer oder Pächter eines landwirtschaftl. Anwesens, das von diesem selbst mit seiner Familie und evtl. einigen fremden Arbeitskräften bewirtschaftet wird. Die B. bildeten nie eine homogene Bevölkerungs- oder Berufsgruppe. Unterscheiden sich die versch. Typen des B. heute in erster Linie durch ihre ökonom. Möglichkeiten und ihre ideolog. Positionen - Grossbauern und Agrarindustrielle versus Klein-, Berg- und Biobauern -, so bildete in den Epochen vor der Franz. Revolution immer auch der personrechtl. Status ein wesentl. Kriterium für die Einstufung in der Sozialpyramide. Die B. übten im 20. Jh. dank dem Schulterschluss mit den bürgerl. Kräften und einer Bauernstaatsideologie einen erhebl. Einfluss auf das polit. System der Schweiz aus. Erst gegen Ende des Jahrhunderts nahm dieser Einfluss etwas ab.
1 - Ur- und Frühgeschichte bis zur Römerzeit