Die G. geht von der grundsätzl. Gleichheit der Menschen aus und impliziert das Engagement gegen die im Recht verankerte und alle gesellschaftl. Institutionen prägende Vorstellung, dass Frauen und Männer vom Wesen her verschieden und daher ungleich zu behandeln seien. Die G. zielt auf eine Verbesserung der Stellung der Frau im Verfassungs-, Arbeits-, Bürger- und Stimmrecht sowie in der Sozial- und Zivilgesetzgebung ab. Sie bezieht sich aber ebenso auf die tatsächl. Stellung der Frauen bzw. Mädchen in Fam., Bildung, Ausbildung, Beruf und Politik, weil die formalrechtl. G. nicht automatisch auch die faktische garantiert.
1 - Anfänge