Der Auflösungsversuch Papst Eugens IV. vom 18.12.1431 stärkte den Selbstbehauptungswillen des Konzils, das europaweit Zulauf gewann. Unter Druck anerkannte Eugen IV. am 18.12.1433 die Synode wieder. Diese wandte sich der Kirchenreform zu und entfaltete eine rege Gesandtschaftstätigkeit, v.a. in Friedensmissionen. Die tolerant geführten Hussiten-Dispute wurden mit den Iglauer Kompaktaten (5.7.1436) erfolgreich abgeschlossen.
Über der Ortswahl für die Union mit der Ost-Kirche kam es endgültig zur Spaltung. Während die Mehrheit des Konzils auf B. bzw. Avignon bestand, folgte die Minderheit dem Verlegungsbefehl Eugens IV. (7.9.1437) nach Ferrara. Der Dualismus vollendete sich: Am 24.6.1439 setzte das Basler Konzil Eugen IV. ab, und am 5.11.1439 wählte es Hzg. Amadeus VIII. von Savoyen als Felix V. zum (Gegen-)Papst. Die dt. Kurfürsten erklärten das Reich für neutral, übernahmen aber nach franz. Vorbild in der sog. Mainzer Akzeptation vom 26.3.1439 die Basler Reformdekrete. Der Kampf um Obedienzen verlagerte sich an Fürstenhöfe und Reichstage. Nach 1443 verlor das Konzil rasch Anhänger und sank zur dt.-savoy. Rumpfsynode ab. Als auch Kg. Friedrich III. sich mit Rom arrangierte (Wiener Konkordat 1448), verlegte sich das Konzil nach Lausanne, wo es sich am 5.5.1449 selbst auflöste.
Alle inkorporierten Kleriker, vom Kardinal bis zum einfachen Priester, waren als Konzilsväter stimmberechtigt. Anstelle der Organisation nach Nationen richtete man vier Fachdeputationen ein (fidei, pacis, pro reformatorio, pro communibus). Das Plenum tagte in wöchentl. Generalkongregationen und in feierl. Sessionen (45 in B., 5 in Lausanne). Wegen grosser Nachfrage baute das Basler Konzil früh eigene Behörden in Nachahmung der röm. Kurie auf (u.a. Kanzlei, Rota) und geriet fakt. zur Dauerinstitution. Von den insgesamt rund 3'500 Inkorporierten weilten infolge der Fluktuation höchstens 500 gleichzeitig in B., dies bei einem Übergewicht der mittleren Klerusschicht, v.a. aus Stiften und Universitäten. Elf Orden, neun Universitäten, zehn Könige und achtzehn Herzöge waren durch Gesandte vertreten. Zahlenmässig wie polit. dominierten Teilnehmer aus franz., süddt. und savoy. Territorien.
Die Basler Reformdekrete kamen dem verbreiteten Reformbegehren entgegen. Sie betrafen Wahlen und Ämterbesetzung, Provinzialsynoden, Konkubinarier, Juden, den Gottesdienst, den Missbrauch der Kirchenstrafen, die Papstwahl und Ordensreformen. Die totale Abschaffung der päpstl. Annaten setzte sich nicht durch. Manche Dekrete wurden aber bis ins 16. Jh. rezipiert. Am 17.9.1439 erhob das Konzil erstmals die Unbefleckte Empfängnis Marias zum Dogma.
Die Ekklesiologie des sog. Basler Konziliarismus, mit Kernbegriffen wie Repräsentation, Konsens und konziliare Unfehlbarkeit, bezeichnet die typischste Leistung des Konzils. Es ging prinzipiell um die Superiorität von Konzil oder Papst. Mit der Kontroverse zwischen monarch. und korporativer Theorie im grössten Traktatkrieg vor der Reformation markierte das Basler Konzil zugleich einen "dramat. Höhepunkt der europ. Verfassungsdiskussion" (Erich Meuthen). Es präfigurierte profanen konstitutionalistischen Konzeptionen der Neuzeit. Politisch führte die Selbstidentifikation mit der Gesamtkirche aber zu einem Wirklichkeitsverlust. Herausragende Theoretiker waren Nikolaus von Kues (bis 1437), Johannes von Ragusa, Niccolò Tudeschi und Johannes von Segovia. Als Kommunikationszentrum, Bücher- und Kunstmarkt besass das Basler Konzil in seinem Jahrhundert eminente Bedeutung, u.a. für die Verbreitung des ital. Humanismus.
Autorin/Autor: Johannes Helmrath