Die auf Reichsboden gegr. Stadt B. erhielt von Berchtold V. von Zähringen ein heute verschollenes Stadtrecht nach dem Vorbild Freiburgs i.Br. Beim Übergang an das Reich stellte Kg. Friedrich II. der Stadt 1218 eine Handfeste aus. Diese sog. Goldene Handfeste (erste Nennung B.s als Reichsstadt 1223) wird heute mehrheitlich als Fälschung bzw. als sog. Verunechtung aus der Mitte des 13. Jh. angesehen. In ihr wurden jene Rechte aufgezeichnet und am 16.1.1274 von Kg. Rudolf I. von Habsburg bestätigt, die B. seit spätstaufischer Zeit beansprucht und ausgeübt hatte. Anfänglich unterstand die Stadt einem Schultheissen, der während des ganzen SpätMA meist aus einer in B. verburgrechteten Adelsfamilie stammte. Seine Ernennung war zuerst Sache des Zähringers, danach des Kaisers bzw. seines Vertreters; sie wurde aber vom ausgehenden 13. Jh. an von der Stadt selber vorgenommen. Ein Rat ist erstmals 1224 belegt, 1249 ist von zwei Räten die Rede. Ein Jahr nach der Anerkennung der erweiterten Handfeste durch Kg. Adolf (1293) wurde die Stadtverfassung umgestaltet: Die Gemeinde wählte die Sechzehner, die den neuen Rat der Zweihundert (Gr. Rat) zu wählen hatten. Die Sechzehner und Grossräte kontrollierten den Kl. Rat und den Schultheissen. Möglicherweise war auch die Wahl des Schultheissen und des Kl. Rats nach 1294 Sache der Zweihundert. In der gleichen Zeit sind wahrscheinlich die sog. alten Ämter geschaffen worden (Stadtschreiber, Gerichtsschreiber, vier Venner, vier Heimlicher, Grossweibel); die städt. Finanzen verwaltete der Seckelmeister. Diese Verfassung wurde vom 14. Jh. an von Kaisern und Königen wiederholt bestätigt und mit zusätzl. Privilegien versehen, so von Karl IV. und Wenzel. Trotz des formellen Verbots politisch tätiger Zünfte und der straffen Aufsicht des patriz. Rats über die allein zugelassenen wirtschaftl. Zusammenschlüsse blieben die Gesellschaften auch politisch bedeutungsvoller, als gemeinhin angenommen wird. Zwar wählten sie selber keine Amtsträger; Voraussetzung zur Wahl in die entscheidenden Behörden war aber die Zugehörigkeit zu einer Gesellschaft, günstig v.a. das Stubenrecht in einer Vennergesellschaft (Pfister, Metzger, Schmiede, Gerber) oder in der Adelsstube (Narr und Distelzwang). In versch. Bereichen erfüllten die Gesellschaften vom 14. Jh. an Verwaltungsaufgaben: So wurde das städt. Truppenkontingent nach 1468 nach Gesellschaften aufgeboten, die Stuben hatten eine Reiskasse zu äufnen, Auszügerrödel zu führen und die Bewaffnung zu kontrollieren. Auch Feuerwehr und Brandwache waren ihre Sache. Erst mit den Reorganisationen des Heerwesens von 1628/30 und 1758/68 wurden die Kontingente der hauptstädt. Gesellschaften aufgehoben.
Die Sorge um Kranke und Arme oblag auch in B. ursprünglich der Kirche. Dem Heiliggeistspital (neben der heutigen Heiliggeistkirche gelegen) war ein Aussätzigenhaus angegliedert, welches 1283 zum unteren Tor, 1492 nach Bolligen verlegt wurde; beide unterstanden von 1327 an dem Rat. Der Antoniterorden wirkte an der Hormansgasse (heute Postgasse) und erbaute 1444 und 1492-1505 ein neues Spital. 1307 gründete die Stadt das sog. Niedere Spital beim unteren Tor. 1354 stiftete Anna Seiler ein Krankenhaus an der Zeughausgasse. 1396 errichtete ein Unbekannter die Elendenherberge an der Brunngasse. 1496-98 entstand das Spital für die Syphiliskranken im Altenberg. Mit der Reformation wurden verschiedene dieser Spitalstiftungen verlegt und zusammengeschlossen: 1527 kam das Niedere Spital in das aufgehobene Predigerkloster, 1531 das Seilerspital in das ehemalige Inselkloster (Neubau nach 1724). 1715 wurden Oberes (ehemaliges Heiliggeistspital) und Niederes Spital zum Grossen Spital (Neubau nach 1732, heute Burgerspital) zusammengeschlossen. Der Armenfürsorge dienten im SpätMA kirchl. Wohltätigkeit, private Stiftungen und städt. Einrichtungen; nach der Spendordnung von 1449 wurde ein Spendmeister eingesetzt. Mit der Reformation übernahm die Stadt zusätzl. Sozialaufgaben. Aufgrund der Bettelordnung von 1676 wurden die städt. Gesellschaften in Bezug auf die Armenpflege den ländl. Kirchgemeinden gleichgestellt und zur Unterstützung armer Stubengesellen verpflichtet. Nachdem die Stadt bereits 1657-84 ein Waisenhaus unterhalten hatte, errichtete sie 1757 das städt. Knaben- (heute städt. Polizeikaserne) und 1765 das Mädchenwaisenhaus.
Autorin/Autor: Urs Martin Zahnd