Unter dem Begriff Burg ist grundsätzlich eine hoch- und spätma. Wehranlage zu verstehen, die gleichzeitig Angehörigen der Oberschicht (Adel) als Wohnsitz diente, den Mittelpunkt eines herrschaftlich organisierten Güter- und Rechtsverbands sowie eines Wirtschaftsbetriebs bildete und mit ihren Bauformen Stand, Macht und legitime Herrschaft repräsentierte. In den lat. Quellen werden solche Anlagen meist als castrum, seltener als castellum, fortalicium oder munitio bezeichnet. Neben den Begriff Burg traten vom 13. Jh. an die Synonyme Schloss, Haus oder Feste. Vom 15. Jh. an verband sich der Begriff Schloss immer häufiger mit bestimmten Burgnamen (z.B. Schloss Wildenstein). In der modernen Fachterminologie bedeutet Burg den ma. Wehrbau, Schloss den neuzeitl. Herrensitz ohne ausgesprochenen Wehrcharakter. Wehr- und Sperrfunktionen kamen auch versch. anderen Formen von Befestigungen zu.
1 - Forschungsgeschichte