Historisches Lexikon der Schweiz (HLS) Dictionnaire historique de la Suisse (DHS) Dizionario storico della Svizzera (DSS)

3.4 - Gesellschaft vom 16. bis 18. Jahrhundert

Mit der Erwerbung der Landschaft wurden deren Bewohner Leibeigene der Stadt B. Es handelte sich in der Hauptsache um eine juristische Formalität; aber bis zur Aufhebung der Leibeigenschaft 1791 blieben die Frondienste, der Fall, der Zehnt und andere alte Abgaben bestehen. Mit zunehmenden absolutist. Tendenzen verstärkte die Stadt von der Mitte des 17. Jh. an ihre Herrschaft über die Landschaft und die Untertanen in vielen Bereichen. Trotz dem Konflikt v.a. mit der ländl. Oberschicht im Bauernkrieg von 1653 und trotz manchen Einschränkungen im Vergleich zu den Stadtbürgern war die Lage der Basler Untertanen erträglich. Die ländlich-bäuerliche Gesellschaft teilte sich auf Grund der Anzahl sog. Züge (Gespanne), eines wichtigen Indizes für die Grösse und Ausstattung der Betriebe, in Voll- und Halbbauern bzw. Tauner, die nur wenig oder gar kein Land besassen. Die verhältnismässig wenigen Vollbauern eines Dorfes bildeten zusammen mit Wirten, Müllern und vielleicht noch Schmieden die Oberschicht. Die vielen Tauner mussten neben der Bewirtschaftung ihrer kleinen Grundstücke weiteren Tätigkeiten nachgehen. Sie arbeiteten als Taglöhner für andere Bauern, aber auch als Posamenter in der Heimindustrie. Die Pfarrer, Landvögte und einzelne untergeordnete Beamte waren Städter, Vertreter der Obrigkeit und damit Aussenstehende.

In der Stadt B. verloren mit dem Zunftregiment ab 1521 und der Reformation 1529 die Adelsfamilien und Achtburger den polit. Einfluss, zogen weg oder gingen in der Bürgerschaft auf. Das polit. und gesellschaftl. Schwergewicht lag indes bald wieder bei einigen Kaufmanns- und reichen Handwerkerfamilien. Im ausgehenden 16. Jh. entstand zudem eine kleine Gruppe, die durch Verwaltungsstellen auf der Landschaft (Landvogteien, säkularisierte Kirchengüter) und durch fremde Dienste zu Wohlstand gelangte. Die zunehmende Oligarchisierung führte zur polit. Krise von 1691, aus welcher erst eine rigide Finanzkontrolle und die Ämterbesetzung durch Los herausführten. Verlieh die Stadt bis in die Mitte des 17. Jh. noch zahlreichen Glaubensflüchtlingen und anderen Zuzügern das Bürgerrecht, so war der Rat später mit Einbürgerungen sehr zurückhaltend und nahm im 18. Jh. zeitweise keine Aufnahmen ins Bürgerrecht mehr vor. Im ausgehenden Ancien Régime beherrschten Kaufleute, Bankiers und Bandfabrikanten die städt. Politik und Gesellschaft.

Autorin/Autor: Niklaus Röthlin