Historisches Lexikon der Schweiz (HLS) Dictionnaire historique de la Suisse (DHS) Dizionario storico della Svizzera (DSS)

2.1 - Herrschaftsbildung und Landesausbau vom 9. bis 13. Jahrhundert

Aus der Zeit zwischen dem 9. und dem 12. Jh. gibt es für das Gebiet um B. nur wenige Schriftquellen, weshalb über kulturelle, wirtschaftl. und gesellschaftl. Vorgänge, soweit sie nicht archäolog. fassbar sind oder sich aus jüngeren Quellen erschliessen lassen, kaum differenzierte Aussagen möglich sind. Herrschaftl. Strukturen sind im Basler Raum für das 9. Jh. mit der gelegentl. Erwähnung lokaler Machthaber (u.a. Gf. Chadaloh) und Grundbesitzes auswärtiger Klöster nur fragmentarisch bezeugt. Im 10. Jh. gehörte die linksrhein. Umgebung B.s zum Zweiten Königreich Burgund; die Schwäche der königl. Zentralgewalt förderte die Bildung autonomer Adelsherrschaften, namentlich in den dünn besiedelten Waldgebieten des Juras. Die Abtretung B.s an Kg. Heinrich II. um 1006 und der Übergang Burgunds an das Reich unter Konrad II. 1033 änderte an diesen Zuständen nichts, obwohl der Bf. von B. 1041 von Kg. Heinrich III. mit den Grafschaftsrechten im Sisgau belehnt wurde.

Der hochma. Landesausbau erfasste, ausgehend vom vor- und frühma. Altsiedelland, nach und nach die Randzonen der Seitentäler und Hochflächen. Ausser der Erschliessung von Neuland für Siedlungszwecke und zur landwirtschaftl. Nutzung muss dabei auch der Suche und Ausbeutung von Eisenerzlagern, v.a. im Machtbereich der Gf. von Frohburg und im mittleren Birstal, grosse Bedeutung zugekommen sein. Im Zuge des Landesausbaus setzte im 10. Jh. vornehmlich in Rodungsgebieten die Errichtung von Burgen ein (z.B. Altenberg, Vorder-Wartenberg, Ödenburg, Zunzgen). Diese bildeten die Zentren der herrschaftl. Güterkomplexe, die sich im Alt- und Neusiedelland formierten und vom ausgehenden 11. Jh. an in der urkundl. Überlieferung immer deutlichere Spuren hinterliessen. Im 13. Jh. erlebte der Burgenbau seine Blütezeit, im 14. Jh. klang er aus. Zu den urkundlich am frühesten, d.h. bereits um 1100 fassbaren Trägern des Prozesses von Rodung, Burgenbau und Herrschaftsbildung gehörten hochadlige Verwandtschaftsgruppen gräfl. Rangs: Im mittleren Birstal setzte sich das Haus Saugern-Pfeffingen fest, vom Jurasüdfuss her drängten die Gf. von Frohburg in den Sisgau hinein. Die weltl. Herrschaftsrechte des Fürstbf. von B. wurden durch die Gf. von Homberg-Thierstein als bischöfl. Hochvögten ausgeübt. Nicht genauer bestimmen lassen sich die Güter und Rechte der noch vor 1100 ausgestorbenen Gf. von Rheinfelden. Vom Zusammenbruch des Hauses Rheinfelden scheinen die urspr. evtl. edelfreien Herren von Eptingen profitiert zu haben, die im Laufe des 12. und 13. Jh. im Sisgau mehrere burgengestützte Kleinherrschaften errichteten (u.a. Eptingen, Bischofstein, Wildenstein, Gutenfels, Madeln bei Pratteln). Sicher edelfreien Ranges waren die Herren von Ramstein und von Rotberg, deren Güterkomplexe sich am südwestl. Rand des Sisgaus ausdehnten.

Vom Ende des 12. Jh. an beteiligte sich auch der ländl. Kleinadel am herrschaftl. Landesausbau, was die Errichtung zahlreicher Burgen im Rodungsland zur Folge hatte, u.a. Bärenfels, Scheidegg (Gem. Gelterkinden), Schauenburg, Ramlinsburg. Im Laufe des 13. Jh. begann auch der ritterl. Stadtadel B.s, Burgen auf dem Lande zu bauen, u.a. Münchenstein, Angenstein, Landskron (F), Schalberg und Münchsberg (beide Gem. Pfeffingen). Zu diesen Burgen des Stadtadels gehörte meist nur ein kleiner Güterverband, bisweilen eine dörfl. Grundherrschaft.

Im Prozess des Landesausbaus spielten Klostergründungen eine untergeordnete Rolle. Adligen Stiftungen verdankten im 12./13. Jh. im Umfeld des Sisgaus die Klöster Beinwil-Mariastein, Olsberg und Schönthal ihre Entstehung.

Mit landesherrl. Burgen- und Städtegründungen setzte im Basler Raum um 1200 der Territorialisierungsprozess ein. Die Gf. von Frohburg, die im Sisgau Waldenburg, Liestal und Neu-Homberg angelegt hatten, mussten um 1270/80 ihre landesherrl. Ambitionen dem Fürstbf. von B. überlassen, der sich mit der Gründung von Laufen (um 1295) auch im mittleren Birstal festsetzte. Zu den wichtigsten Massnahmen der bischöfl. Territorialpolitik zählte die Integration der meisten autonomen Herrschaftsgebiete im Sisgau und im Birstal in die landesherrl. Lehnsabhängigkeit während des 13. und frühen 14. Jh. In den buntscheckigen Herrschaftsverhältnissen, wie sie um 1300 im Sisgau und im Laufental bestanden, zeichneten sich die späteren Kantons- und Landesgrenzen noch nicht ab.

Die kirchl. Organisation, namentlich die Einteilung des Landes in Dekanate und Pfarreien, wird zwar erst im SpätMA deutlich fassbar, dürfte aber in groben Zügen schon um 1000 bestanden haben. Das ganze linksrhein. Gebiet gehörte vom FrühMA an zur Diözese B. und lag teils im Dekanat Sisgau (heute Kantonsgebiete B.-Landschaft und Solothurn östl. der Birs sowie Rheinfelden), teils im Dekanat Leimental, das ausser dem mittleren Birstal westl. der Birs den südl. Sundgau und das Einzugsgebiet des Birsigs umfasste. Das rechtsrhein. Hoheitsgebiet des Fürstbf. bzw. der Stadt B. gehörte zur Diözese Konstanz.

Autorin/Autor: Werner Meyer