Historisches Lexikon der Schweiz (HLS) Dictionnaire historique de la Suisse (DHS) Dizionario storico della Svizzera (DSS)

4.1 - Die Schaffung des Kantons Jura (1974-1978)

Die Wahlresultate für den Verfassungsrat (21.3.1976) bestätigten die bestehenden Kräfteverhältnisse; sie unterstrichen den persönl. Erfolg der wichtigsten Führerfiguren des RJ und die Niederlage linksalternativer und unabhängiger Listen. Um die 50 Sitze bewarben sich elf Gruppierungen mit insgesamt 529 Kandidaten. Die Christdemokraten gewannen 19 Sitze, die Freisinnigen 11, die Sozialdemokraten 10, die unabhängigen Christlichsozialen 7, die Vertreter der Schweiz. Volkspartei 2 und die Parti radical réformiste (separatist. Abspaltung der jurass. FDP) 1 Mandat. Die Arbeit des Verfassungsrats, die am 12.4.1976 nach einer feierl. Zeremonie in Angriff genommen wurde, kam am 3.2.1977 zum Abschluss. Am 20.3.1977 wurde das von den Volksvertretern einstimmig angenommene Grundgesetz von Republik und Kt. J. mit 80% Jastimmen vom Volk ratifiziert.

Die jurass. Verfassung zeichnet sich besonders durch die Anerkennung des Rechts auf Arbeit und auf Wohnung sowie des Streikrechts aus. Sie beauftragt den Staat überdies, die Vollbeschäftigung zu fördern, dem Prinzip der Gleichstellung von Mann und Frau Nachdruck zu verleihen sowie auf die Integration von Migranten und Behinderten zu achten. Der Kantonalbank übertrug sie die Aufgabe, die Wirtschaftspolitik des Kantons zu unterstützen. Der Artikel 44, der die Errichtung eines Büros für Frauenfragen vorgibt, stellte für die damalige Schweiz ebenfalls ein Novum dar.

Nachdem der Verfassungsrat ordnungsgemäss mandatiert worden war, arbeitete er die Gesetze aus, wobei er die bern. Gesetzgebung provisorisch beibehielt, wenn sie den Bestimmungen der jurass. Verfassung nicht widersprach. Er stellte das Verwaltungsorganigramm des zukünftigen Kantons auf und vereinbarte mit dem Kt. Bern die Modalitäten der Güteraufteilung. Im Sept. 1977 hiessen die eidg. Räte die jurass. Verfassung gut, mit Ausnahme des Art. 138, der die Möglichkeit vorsah, den ganzen oder einen Teil des bernisch gebliebenen J.s - unter dem Vorbehalt einer gesetzeskonformen Ablösung - dem neuen Kanton anzugliedern. Am 24.9.1978 ratifizierten das Schweizer Volk (71% Ja) und alle Stände die Schaffung des Kt. J., indem sie einer diesbezügl. Änderung der Bundesverfassung zustimmten. Im November nahm das jurass. Volk die ersten kant. Gesetze an und wählte Parlament und Regierung. Zwei Ständeräte, ein Christdemokrat und ein Sozialdemokrat, wurden im Dezember in stiller Wahl bestellt. Am 1.1.1979 begann für den Kt. J. die Souveränität als 23. Teilstaat der Eidgenossenschaft.

Autorin/Autor: François Kohler / AHB