Historisches Lexikon der Schweiz (HLS) Dictionnaire historique de la Suisse (DHS) Dizionario storico della Svizzera (DSS)

12/04/2007

Aktivdienst



A. ist der von den eidg. oder kant. zivilen Behörden angeordnete Einsatz der Armee oder Teilen davon zur Abwehr von äusseren oder inneren Gefahren. Im 19. Jh. wurden an Stelle des Begriffs A. Bezeichnungen verwendet wie Eidg. Bewaffnung, Truppenaufgebot zur bewaffneten Neutralität, Grenzbesetzung oder Eidg. Intervention. Erstmals behandelte eine Verordnung von 1887 die Einberufung der Truppen zum aktiven Militärdienst. Die Militärorganisation von 1907 (MO 1907) differenzierte zum ersten Mal zwischen Ausbildungsdienst und A. Letzterer wurde geleistet zur Behauptung der Unabhängigkeit der Schweiz gegen aussen oder zur Handhabung von Ruhe und Ordnung im Innern. Zur Regelung der Kompetenzen unterschied die MO 1907 zwischen der bewaffneten Neutralität und dem Krieg.

1 - Allgemeines
2 - Aktivdienste zur Verteidigung des Landes seit 1848
Quellen und Literatur

Autorin/Autor: Hans Senn