Als U. werden Güter- und Einkünfteverzeichnisse bezeichnet, die der Wirtschaftsführung, der Verwaltung, der Rechts- und der Besitzstandssicherung der Grundherrschaft dienten; sie waren Verwaltungsschriftgut (Akten) und Rechtsmittel (Rechtsquellen) zugleich. Der Begriff entstand aus dem althochdt. Wort urberan bzw. dem mittelhochdeutschen erbern (hervorbringen, Ertrag bringen bzw. ertragbringendes Grundstück) am Ende des 14. Jh.; er wurde ursprünglich in Verbindung mit "-buch" (urbarbuoch) oder latinisiert (urbarium) verwendet und erscheint erst vom 17. Jh. an in der heutigen Form.
1 - Urbare im MittelalterAutorin/Autor: Anne-Marie Dubler