G. ist ein moderner geschichtswissenschaftl. Ordnungsbegriff, der weder einfach zu umgrenzen noch völlig unumstritten ist. Er bezeichnet primär die Herrschaft über Menschen, die auf dem Grund und Boden eines Herrn ansässig sind. Der Begriff stellt den herrschaftsbildenden Charakter des Grundbesitzes in den Vordergrund gegenüber anderen Faktoren wie persönl., gerichtl. oder kirchl. Abhängigkeiten, die ebenfalls Herrschaft begründen konnten. Er wird in der dt. Historiografie breiter gefasst als in der franz. und ital. Geschichtsschreibung, welche die einzelnen Formen der ländl. Herrschaft deutlicher auseinanderhalten.
Die Quellen des MA sprechen in der Regel nur unbestimmt von dominium oder herschaft oder aber von konkreten Teilrechten wie dem Twing und Bann und von bestimmten Organisationseinheiten wie dem "Hof" (Villikation, Fronhof), dessen Rechtsorganisation im HochMA in Hofrechten erkennbar wird. Das Wort G. kommt quellenmässig erst vom ausgehenden MA an vor.
G. wird als Kernelement feudaler Herrschaft und Gesellschaftsordnung gesehen (Feudalismus), das im Lauf des Früh- und HochMA an Bedeutung gewann, um danach von anderen Herrschaftsbeziehungen (v.a. von der Landes- und Territorialherrschaft ) überlagert und verdrängt zu werden. In der G. verband sich das Herreneigentum (dominium directum) von Boden und Gütern mit vielfältig kombinierten Herrschaftsrechten (Twing und Bann, niedere Gerichtsrechte, Dienste, Abgaben, persönl. Abhängigkeiten etc.) gegenüber den Personen (Hofjünger, bäuerl. Leihenehmer), die diese Güter (Höfe, Huben, Schupposen , handwerkl. und gewerbl. Einrichtungen) in der Regel unter der Rechtsform der Leihe im Nutzungseigentum (dominium utile) bewirtschafteten. Die grossen Entwicklungslinien der G. liefen von den früh- und hochma. Villikationssystemen zur Aufgliederung in die spätma. und frühneuzeitl. Rentengrundherrschaft. (die primär der Aneignung der Grundzinsen und anderer Abgaben diente) und räumlich klar umrissene lokale Niedergerichte. Die letzten Elemente der G. (Feudallasten) sind erst im Lauf des 19. Jh. verschwunden.
Autorin/Autor: Alfred Zangger
1 - Die Grundherrschaft in der deutschen Schweiz