Beim modernen schweiz. A. handelt es sich um ein Sonderrecht ohne einheitl. Kodifikation, das privatrechtl. und öffentl.-rechtl. Bestimmungen umfasst. Hauptsächl. Rechtsquellen sind das Obligationenrecht und das Arbeitsgesetz. Das individuelle Arbeitsverhältnis wird durch einzel- und kollektivarbeitsvertragl. Regelungen sowie durch öffentl.-rechtl. Normen, welche die Stellung des Arbeitnehmers schützen, beeinflusst.
1 - Vor 1800