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Gündelhart-Hörhausen

Schloss, ehem. Herrschaft und ehem. Ortsgem., seit 1999 Teil der polit. Gem. Homburg TG. Die südlich von Steckborn auf dem Seerücken gelegenen Weiler Gündelhart und Hörhausen bildeten 1803-1998 eine Ortsgem. der Munizipalgem. Steckborn. Bis 1953 hiess die Ortsgem. Gündelhart, dann G. Um 880 Gundelinhart. 1850 246 Einw.; 1900 245; 1950 345; 1990 467. Die Abtei Reichenau war in G. begütert. Nach einigen Besitzerwechseln erscheint spätestens um 1510 die Fam. Lanz von Liebenfels als Gerichtsherrin in Gündelhart. 1572 wurde Gündelhart aus der Herrschaft Liebenfels herausgelöst und bildete eine eigene Gerichtsherrschaft. 1622-1798 gehörte das Niedergericht mit dem 1645-46 erbauten Schloss mehrheitlich der Fam. von Beroldingen. Gündelhart lag ursprünglich in der Pfarrei Pfyn. Seit 1523 besteht eine eigene Pfarrei; 1869 kam Hörhausen von Pfyn zu Gündelhart. Nach der Reformation 1528-29 setzte der Gerichtsherr 1531 die Rückkehr zum kath. Glauben durch. Im 19. Jh. lösten Viehzucht, Milchwirtschaft und Obstbau den Reb- und Ackerbau ab; 1891 wurde die Viehzuchtgenossenschaft gegründet. Zu Beginn des 20. Jh. veränderten sich mit der Einwanderung von Berner Bauernfam. die konfessionellen Verhältnisse, während die bäuerl.-gewerbl. Erwerbsstruktur bis in die Gegenwart erhalten blieb. Ende des 20. Jh. entwickelte sich G. zur ländl. Wohnsiedlung.

Quellen und Literatur

  • C. Hoffmann et al., 1100 Jahre Gündelhart, 1982
  • B. Giger, «Gerichtsherren, Gerichtsherrschaften, Gerichtsherrenstand im Thurgau», in ThBeitr. 130, 1993, 88 f.
  • Kdm TG 6, 2001, 111-125, 130 f.
Weblinks
Normdateien
GND

Zitiervorschlag

Verena Rothenbühler: "Gündelhart-Hörhausen", in: Historisches Lexikon der Schweiz (HLS), Version vom 22.03.2007. Online: https://hls-dhs-dss.ch/de/articles/001986/2007-03-22/, konsultiert am 28.03.2024.