
23.7.1841 Solothurn, 15.1.1935 Bern, katholisch, dann christkatholisch, von Riedholz, Solothurn und Bern. Sohn des Franz Josef, Wirts, und der Magdalena geborene von Büren. 1870 Anna Ludovica Antonia Perty, Tochter des Maximilian Perty. 1861-1865 Studium der Rechte in Genf, Zürich und Heidelberg, 1865 Promotion in Zürich, 1866 solothurnisches Fürsprecher- und Notariatspatent. 1867-1882 Anwaltspraxis in Solothurn, 1882-1897 Vorsteher der Abteilung für Gesetzgebung und Rechtspflege im Eidgenössischen Justizdepartement, 1897-1901 Bundesrichter an der staatsrechtlichen Abteilung. 1872-1882 freisinniger Solothurner Kantonsrat, 1875-1882 Nationalrat. 1872-1909 im eidgenössischen Justizstab als Grossrichter und ab 1890 im Kassationsgericht, 1897 Oberst, 1909-1912 Oberauditor. Leo Weber engagierte sich 1871-1874 für die Ausarbeitung einer Verfassung der christkatholischen Kirche im Rahmen eines nationalen Bistums. 1879 entwarf er für die Solothurner Regierung eine kantonale Strafprozessordnung. Im Nationalrat befasste er sich mit Strafrechtsfragen und bekämpfte unter anderem die Wiedereinführung der Todesstrafe. Als Bundesbeamter hatte er unter anderem wesentlichen Anteil an der Erarbeitung des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs, schrieb den ersten Kommentar dazu und beschäftigte sich mit den zivilrechtlichen Verhältnissen der Aufenthalter und Niedergelassenen. Nach seinem Rücktritt als Bundesrichter betätigte sich Weber als Rechtsgutachter und Schiedsrichter in Staats- und Zivilrechtsstreitigkeiten, verfasste zahlreiche Publikationen, amtete 1901-1918 am Schiedsgerichtshof in Den Haag, präsidierte 1902-1904 den Schweizerischen Juristenverein und wirkte in Expertenkommissionen mit. 1889 Dr. h.c. der Universität Zürich.