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Heiliger Stuhl

Der Begriff Heiliger Stuhl, auch apostolischer, päpstlicher oder römischer Stuhl genannt, bezeichnet das Amt des Papstes als ständige Einrichtung, den Papst als Träger des Amts sowie die mit der Leitung der Gesamtkirche befassten Kongregationen, Gerichtshöfe und Ämter der römischen Kurie.

Mittelalter

Aus der Frühzeit sind nur wenige päpstliche Schreiben für Schweizer Kirchen überliefert, so an Saint-Maurice d'Agaune (857), Lausanne (878), Genf (882) und St. Gallen (904). Das Beispiel von Lausanne – es hatte eine umstrittene Bischofswahl gegeben – zeigt, dass man den Papst in schwierigen Situationen um Rat und Entscheidung anging. Die Beziehungen des Heiligen Stuhls zum Gebiet der heutigen Schweiz intensivierten sich nicht vor Mitte des 11. Jahrhunderts. Die Mehrzahl der als Registereintrag (Johannes VIII., Gregor VII., seit Innozenz III.), in Kopie oder Original (seit 1080) tradierten Briefe setzt erst nach 1050 ein, als sich das Papsttum grundlegend neu orientierte und sich von einer überwiegend stadtrömischen Institution zur monarchischen Spitze der Gesamtkirche entwickelte. Bei den frühen Schreiben handelt es sich meistens um Schutzprivilegien und Besitzbestätigungen.

Um 1050 entstand das Kardinalskollegium, das die massgeblichen Räte des Papstes umfasste, dem aber mit Ausnahme des in Annecy geborenen Grafen Robert von Genf (ab 1371 Kardinal, 1378-1394 Papst Clemens VII. von Avignon) bis Matthäus Schiner (1465-1522, ab 1511 Kardinal) keine Schweizer angehörten. Aus der päpstlichen Kapelle bildeten sich bis ins 12. Jahrhundert die kurialen Ämter der Kanzlei (für Beurkundungen) und der Kammer (für die Finanzen) heraus. Im 13. Jahrhundert kamen die Pönitentiarie (für Absolutionen und Dispense in foro interno und externo) sowie als höchstes päpstliches Gericht die Audientia sacri palatii (später Rota) hinzu. Die zunehmende Differenzierung der päpstlichen Behörden antwortete auf die Tatsache, dass immer weitere Kreise den Heiligen Stuhl angingen, um Recht zu bekommen oder mittels Bittschriften (Suppliken) vom päpstlichen Gnadenschatz zu zehren.

Ab der Kirchenreform des 11. Jahrhunderts entwickelte sich die römische Kurie zur höchsten richterlichen Gewalt innerhalb der Kirche. Somit sind viele ihrer Äusserungen richterliche Dekrete und nicht politische Entscheide. Der Papst verfügte aus historischen Gründen über weitgehende Kompetenzen bei Bischofsernennungen und ab dem 13. Jahrhundert auch bei der Vergabe niederer Pfründen. Er hielt sich zudem bestimmte Befugnisse (Reservatrechte) vor und war die oberste Appellationsinstanz (1418 Verbot der Konzilsappellation). Zugleich war der Heilige Stuhl auch eine politische Macht (Kirchenstaat in Mittelitalien, ab 1348 auch in Avignon), die ihre Ansprüche in Auseinandersetzungen mit anderen politischen Mächten (v.a. mit dem Heiligen Römischen Reich) definierte und durchzusetzen versuchte.

Politische Auseinandersetzungen und Konflikte

Die wichtige Rolle, welche die Bischöfe als königliche Lehensleute im Deutschen Reich spielten, führte im 11. Jahrhundert im sogenannten Investiturstreit zu Spannungen zwischen dem Papst, dem Episkopat und dem König. Diese lösten in Como und Konstanz Schismen aus, in Basel, Chur und Lausanne die Exkommunikation der Bischöfe. Fast die ganze heutige Schweiz hing damals dem Gegenpapst Clemens III. an. Als 1159-1177 ein neuerliches Schisma herrschte, weil Friedrich Barbarossa die Wahl des Papstes Alexander III. nicht anerkannt hatte, fanden gemäss den überlieferten Urkunden die Gegenpäpste Viktor IV. (1159-1164) in Basel, Einsiedeln und Genf, und nach ihm Paschalis III. (1164-1168) nur in Basel Anerkennung. Sitten hingegen folgte Alexander III. schon 1163. Spannungen im Episkopat setzten wieder ein, als Innozenz IV. 1245 auf dem 1. Konzil von Lyon Kaiser Friedrich II. absetzte. Auf päpstlicher Seite standen die Bischöfe von Basel, Konstanz (ab Mitte 1246), Lausanne und Sitten sowie die Grafen von Kyburg; das Tessin war gespalten. Im Grossen Schisma des Abendlandes (1378-1417) entschieden sich das Tessin und die eidgenössischen Orte, nicht aber die habsburgischen Gebiete und Basel, nach kurzem Zögern für den Papst in Rom und gegen jenen in Avignon. Die Schlacht bei Sempach 1386 beschleunigte den Niedergang der avignonesischen Obödienz (Anhängerschaft) in der Deutschschweiz. Ab 1409 anerkannte man anstelle des römischen die Pisaner Konzilpäpste Alexander V. und Johannes XXIII. Die französische Schweiz blieb bis 1408 (Genf) bzw. 1410 (Lausanne) dem Papst in Avignon treu.

Durch die Konzilien von Konstanz (1414-1418) und Basel (1431-1449) gerieten kirchliche Benefizien in der Schweiz vermehrt ins Blickfeld und in den Besitz päpstlicher Kurialer. Der Konflikt zwischen Pius II. und Herzog Sigismund um das Bistum Brixen, der in der Exkommunikation des Habsburgers gipfelte, ermöglichte den Eidgenossen 1460 die Besetzung des Thurgaus. Um Söldner für seine geplanten Kriege in Norditalien zu gewinnen, gewährte Papst Sixtus IV. 1479 den eidgenössischen Orten weitreichende Rechte bei der Vergabe niederer Pfründen, auf die diese nach seinem Tod nicht mehr verzichteten. Der Versuch des Erzbischofs Andrea Zamometic von Krajina, 1482 in Basel ein gegen Sixtus IV. gerichtetes Konzil einzuberufen, führte zwar zu Irritationen, endete jedoch folgenlos. Das Recht, die in den ungeraden (d.h. päpstlichen) Monaten frei werdenden Pfründen zu verleihen, bestätigte Alexander VIII. den eidgenössischen Orten, als er 1499 Söldner brauchte, um das Herzogtum Mailand zu erobern.

Papst- und Gesandtenbesuche in der Schweiz

Päpste durchquerten auf ihren Reisen nach Norden die Schweiz meistens auf der Route Grosser St. Bernhard-Saint-Maurice-Jura. Stephan II. hielt sich im November/Dezember 753 auf seiner Flucht zum fränkischen König Pippin in Romainmôtier auf. Den gleichen Weg benutzte Leo IX. im September 1050 und in entgegengesetzter Richtung Eugen III. zusammen mit Kardinal Hyacinth (später Cölestin III.) im Mai 1148. Gregor X. weilte auf der Rückreise vom 2. Lyoner Konzil im Oktober 1275 in Lausanne, wo er die Kathedrale weihte, und Sitten, bevor er nach Mailand weiterzog. Johannes XXIII. fuhr Ende Oktober 1414 von Rheineck über den Bodensee nach Kreuzlingen zum Konzil. Mitte März 1415 floh er aus Konstanz über Kreuzlingen, Steckborn nach Schaffhausen und von dort im April weiter über Laufenburg nach Freiburg im Breisgau. Der Rückweg Martins V. nach Rom führte von Mai bis August 1418 über Schaffhausen, Baden, Lenzburg, Aarau, Olten, Solothurn nach Bern, wo er feierlich empfangen wurde, und weiter über Freiburg und Lausanne nach Genf. Die Schweiz aus eigener Erfahrung kannten zudem die Päpste Enea Silvio Piccolomini (später Pius II.), Felix V. und Pius III., der 1471 als Kardinal über den Gotthard reiste. Obwohl 1472-1476 Bischof von Lausanne, war Julius II. nie in seiner Diözese.

Legaten (meist Kardinäle) und Nuntien (Nuntiatur) wahrten ab der Mitte des 11. Jahrhunderts die Interessen des Papstes in den entfernteren Gebieten des Abendlandes. Auf ihren Reisen nach Frankreich und Deutschland besuchten sie regelmässig die Schweiz. Seit 1460 sind Nuntien an den eidgenössischen Orten bekannt. Einige von ihnen wie Gentile von Spoleto (1478-1480), Angelo Gerardini (1482-1484) oder Raimondo Peraudi (1504) weilten längere Zeit in der Schweiz. Eine wissenschaftliche Darstellung des päpstlichen Gesandtschaftswesens in der Schweiz des Spätmittelalters fehlt. Regelmässige Kontakte zum Heiligen Stuhl fanden auch im Rahmen der Visitatio liminum der Bischöfe statt. Ab dem frühen 14. Jahrhundert suchten auch viele Geistliche persönlich oder in Vertretung an der Kurie um Pfründen nach. Zahlreiche Pilger strömten nicht erst ab dem ersten Heiligen Jahr (1300) nach Rom.

Frühe Neuzeit

Zu Beginn des 16. Jahrhunderts dominierten Geschäfte politischer und militärischer Natur die Beziehungen des Heiligen Stuhls zur Eidgenossenschaft. Julius II. (1503-1513) ging es vor allem darum, Söldner für einen von den Grossmächten unabhängigen und politisch geeinten Kirchenstaat zu gewinnen. 1512 verlieh er den Eidgenossen für ihr Engagement den Ehrentitel Ecclesiasticae libertatis defensores. Die päpstlichen Legaten (u.a. Matthäus Schiner) und Nuntien, die für einen bestimmten Auftrag auf begrenzte Zeit in der Schweiz weilten, befassten sich vornehmlich mit Soldverträgen und deren Finanzierung. Besonders zur Zeit der Mailänderkriege waren die militärischen Beziehungen zum Heiligen Stuhl sehr rege. Weder die Niederlage der Eidgenossen bei Marignano 1515 noch der Ausbruch der Reformation in Zürich hielten diesen davon ab, Söldner für seine politischen Ziele zu beanspruchen. Erst die Plünderung Roms 1527 durch kaiserliche Truppen schuf eine Zäsur.

Erinnerungsblatt an die Ehrengeschenke von Papst Julius II. an die Eidgenossen im Jahr 1512. Hans Rüegger zugeschriebener Holzschnitt, 1513 (Zentralbibliothek Zürich, Graphische Sammlung und Fotoarchiv).
Erinnerungsblatt an die Ehrengeschenke von Papst Julius II. an die Eidgenossen im Jahr 1512. Hans Rüegger zugeschriebener Holzschnitt, 1513 (Zentralbibliothek Zürich, Graphische Sammlung und Fotoarchiv). […]

Reformation und katholische Reform

Die Ausbreitung der Reformation in der Eidgenossenschaft wurde bis 1531 praktisch ohne Gegenmassnahmen seitens des Heiligen Stuhls hingenommen. Die fünf Orte sowie Freiburg und Solothurn waren auf sich allein gestellt. Erst gegen Mitte des 16. Jahrhunderts begann der Heilige Stuhl auf die Kirchenspaltung zu reagieren, wobei das Konzil von Trient (1545-1547, 1551-1552 und 1562-1563), namentlich dessen letzte Phase, eine wesentliche Rolle spielte. Die katholischen Kantone, die das Kirchenwesen zum grössten Teil selbst regelten – sämtliche Bischöfe residierten ausserhalb des Hoheitsgebiets der dreizehn Orte –, entschlossen sich nach einigem Zögern in Zusammenarbeit mit dem Heiligen Stuhl das von der Kirchenversammlung verabschiedete Reformprogramm in Glaubensfragen mitzutragen, waren aber nicht bereit, in der Verwaltung des Kirchenwesens ihre grosse Eigenständigkeit aufzugeben (Katholische Reform). Die beständige Nuntiatur, die auf Initiative des Mailänder Erzbischofs Karl Borromäus von 1579 im katholischen Vorort Luzern 1586 eingerichtet worden war, entwickelte sich zur wichtigsten Institution der Zusammenarbeit. Der Bischof von Como, Giovanni Antonio Volpe, warb als Sondernuntius (1560-1564) für die Teilnahme am Trienter Konzil und die Annahme von dessen Beschlüssen, Giovanni Francesco Bonomi (1579-1581) für deren konsequente Umsetzung.

Wesentliche Unterstützung in der Durchführung der Kirchenreform erhielten die Nuntien und die katholischen Kantone durch die neuen Reformorden der Jesuiten und Kapuziner. Parallel zu deren Niederlassung verlief die Erneuerung des Säkularklerus und der traditionellen Orden, namentlich der Benediktiner. Schon zu Beginn des 17. Jahrhunderts zeitigte diese effiziente Zusammenarbeit zwischen den päpstlichen Gesandten, katholischen Orten und Reformorden ihre ersten Früchte. Im Basler Hochstift setzte der tatkräftige Bischof Jakob Christoph Blarer von Wartensee, der sich 1579 (das Abkommen wurde 1580 beschworen) mit den katholischen Kantonen verbündet hatte, die Reform durch. Es gelang ihm auch, das Laufental zu rekatholisieren. Im Wallis konnten die Nuntien erst gegen Mitte des 17. Jahrhunderts dank der Unterstützung der katholischen Orte und gegen den Widerstand der auf ihrer Kirchenhoheit beharrenden Regierung sowie der in der Oberschicht stark vertretenen Kryptoprotestanten die Neuerungen einführen.

Besonderes Augenmerk richtete der Heilige Stuhl ab Mitte des 16. Jahrhunderts auf die Untertanenlande der Drei Bünde: auf das Veltlin, Bormio und Chiavenna. Er betrachtete diese italienischsprachigen Alpentäler als Einfallspforte der Häresie nach Italien, weshalb er die Ausbreitung der neuen Lehre in Graubünden, die sich langsam über das ganze 16. Jahrhundert hinzog, aufmerksam verfolgte. Erst im 17. Jahrhundert, als die Drei Bünde und ihre Untertanenlande in die europäischen Auseinandersetzungen hineingerissen wurden, gelang es dem Heiligen Stuhl, teilweise unterstützt durch die Grossmächte Österreich-Spanien und Frankreich, die Stellung des Katholizismus im Veltlin sowie in Bormio und Chiavenna wieder zu festigen, das Bistum Chur zu erhalten und in den katholisch gebliebenen Gebieten Graubündens der Kirchenreform bis 1650 zum Durchbruch zu verhelfen.

Konfliktreiche Beziehungen bis 1798

Streitigkeiten um die Kirchenhoheit hatten die Zusammenarbeit zwischen der katholischen Schweiz und dem Heiligen Stuhl beinträchtigt, aber nie behindert. Im Verlauf des 17. Jahrhunderts nahmen sie jedoch zu und führten zu einer Trübung der Beziehung. Nach verschiedenen Anläufen wurde Freiburg erst 1688 endgültig Residenz der Bischöfe von Lausanne. Es handelte sich dabei um die erste Bischofsresidenz innerhalb des Hoheitsgebiets der dreizehn Orte. Auf das Zeitalter der Gegenreformation (1560-1650) folgte eine Phase, die von Klein- und Kleinstkonflikten geprägt war. Den Alltag bestimmten Differenzen zwischen der weltlichen Macht, den Bischöfen und der Nuntiatur. Schwierigkeiten ergaben sich aus dem weltlichen Einfluss auf Kollaturen, aus der Exemtion von Klöstern gegenüber dem Bischof, aus dem Visitationsrecht der Nuntien sowie aus deren Zuständigkeit für Ehedispensen. Es war die Pflicht der Nuntien, der Einheit der katholischen Kantone oberste Priorität beizumessen und in allfälligen Konflikten zwischen ihnen strikte Neutralität zu wahren. Nach dem Ersten Villmergerkrieg rief Nuntius Federico Borromeo (1654-1665) zur Besonnenheit auf, um die im Zweiten Kappelerkrieg gewonnene Stellung des Katholizismus zu behaupten. Nach deren Verlust im Zweiten Villmergerkrieg 1712 stellte das unglückliche Verhalten des Nuntius Giacomo Caracciolo (1710-1716) die Beziehungen zum Heiligen Stuhl auf eine harte Bewährungsprobe. Besonders Luzern verbat sich Einmischungen in seine Politik und verlangte die Abberufung Caracciolos. Gegen dessen Willen bestellte Luzern 1714 einen Agenten in Rom, um am päpstlichen Hof seinen Standpunkt besser vertreten zu können. Einen Höhepunkt in den zahlreichen Auseinandersetzungen zwischen Kirche und Staat bildete im 18. Jahrhundert der Udligenswilerhandel, in dessen Verlauf der Nuntius seine Residenz zeitweise nach Altdorf (UR) verlegte. Hingegen waren aufklärerisches Gedankengut und Jesuitenfeindlichkeit den katholischen Kantonen weitgehend fremd. Die Aufhebung der Gesellschaft Jesu 1773 führte zu keinen besonderen Problemen. Auch das kompromisslose Vorgehen der Nuntien gegen Geheimgesellschaften wie die Freimaurer und die konfessionell gemischte Helvetische Gesellschaft führte zu keinen nennenswerten Spannungen. Ebenso wurde die vom Heiligen verlangte Zensur aufklärerischer Schriften von den meisten katholischen Kantonen übernommen. Erst der politische Umsturz 1798 brachte eine vorübergehende Unterbrechung der Beziehungen. Die helvetische Regierung entzog Nuntius Pietro Gravina (1794-1798) die Anerkennung als Diplomat. Im Auftrag des vertriebenen Nuntius versorgten verschiedene Priester den Heiligen Stuhl bis zur Wiederaufnahme der Beziehungen 1803 mit Berichten aus der Eidgenossenschaft.

19. und 20. Jahrhundert

Zwar ist der ab Ende des 18. Jahrhunderts einsetzende Modernisierungsprozess unter anderem durch eine allmähliche Überwindung des traditionellen Konfessionalismus in der schweizerischen Politik und Gesellschaft geprägt. Dennoch gehörte das Verhältnis zwischen Kirche und Staat zu einer der zentralen Fragen der Schweiz, womit auch den Beziehungen zwischen dem Heiligen Stuhl und dem Bund sowie den Kantonen grosse Bedeutung zukam. Diese blieben bis weit ins 20. Jahrhundert ein Politikum. Die Kontakte, bei deren Gestaltung die Kantone, die Tagsatzung und seit 1848 der Bundesrat innen- wie aussenpolitisch tätig waren, erfolgten zu einem grossen Teil über die Nuntiatur. Allerdings blieb das Primat der Innenpolitik immer eindeutig.

Die Nuntiatur (1803-1873)

Mit der Ernennung eines Nuntius bei der Gesamteidgenossenschaft 1803 gab der Heilige Stuhl die alte Maxime auf, nur mit katholischen Ständen offizielle Beziehungen zu pflegen. In den Verhandlungen um den Bundesvertrag von 1815 setzte sich Nuntius Fabrizio Sceberras Testaferrata (1803-1816) erfolgreich für die Aufnahme eines Klosterschutzartikels ein. Die Restauration war für den Heiligen Stuhl eine günstige Zeit. In enger Zusammenarbeit entwickelten er und die Kantone die Neuordnung der kirchlichen Organisation in der Schweiz. Die Erneuerung des Bistums Basel fand 1828 ihren Abschluss. Die Bistumsgrenzen wurden staatlichen Grenzen angepasst, sodass nunmehr kein Schweizer Gebiet nördlich der Alpen einem ausländischen Sprengel unterstand. Das Bistum St. Gallen wurde 1823-1847 stufenweise errichtet.

«Ankunft des Nuntius in Luzern. 1843». Antiklerikale Karikatur zum Monat Januar in Martin Distelis Schweizerischem Bilderkalender für das Jahr 1844 (Privatsammlung).
«Ankunft des Nuntius in Luzern. 1843». Antiklerikale Karikatur zum Monat Januar in Martin Distelis Schweizerischem Bilderkalender für das Jahr 1844 (Privatsammlung). […]

Der aufkommende Liberalismus stellte auch in der konfessionell geprägten Schweiz den Grundsatz in Frage, dass Glaube und Kirche vom Obrigkeitsstaat geregelt bzw. mit diesem verbunden sein müssten. Führende Liberale bekannten sich immer offener zu antiklerikalen Ansichten und versuchten, die katholische Kirche dem Staat gefügig zu machen (Antiklerikalismus). Die ab 1830 schärfer werdende Auseinandersetzung zwischen Liberalen und Konservativen – Letztere waren sich der Unterstützung des Heiligen Stuhls gewiss – betraf neben der in Angriff genommenen Neuordnung der Bistümer die Frage der Klöster und des Jesuitenordens (Ultramontanismus). 1834 verabschiedeten liberale Kantone die Badener Artikel: Sie hofften, dass sich durch die Schaffung eines schweizerischen Nationalerzbistums der Einfluss des Heiligen Stuhls zurückdrängen liesse. Papst Gregor XVI. verurteilte die Beschlüsse in der Enzyklika "Commissum divinitus", die er am 17. Mai 1835 an die katholische Geistlichkeit der Schweiz richtete. Aus Protest gegen die antiklerikale Politik der Luzerner Regierung, die zur Konferenz in Baden eingeladen hatte, übersiedelte der Nuntius nach Schwyz. Die Liberalen erlitten allerdings mit ihrem Vorhaben Schiffbruch, denn die Badener Artikel gelangten nicht zuletzt wegen des Drucks der ausländischen Mächte nie zur Anwendung. Nachdem die Konservativen 1841 in Luzern, dem Vorort der katholischen Schweiz, die Macht zurückerobert hatten, kehrte der Nuntius 1843, von Behörden und Volk jubelnd empfangen, zurück. Die Luzerner Regierung unterliess es nicht, die neue, vom Volk am 1. Mai 1841 angenommene konservative Kantonsverfassung dem Papst zu schicken. 1844 setzte sich auch die römische Kurie für die Jesuitenberufung nach Luzern ein. Nach dem Ende des Sonderbunds verliess 1848 Nuntius Alessandro Macioti die Schweiz endgültig. Der zunächst liberale Papst Pius IX. schickte an dessen Stelle den Sondergesandten Jean-Félix-Onésime Luquet, der mit der letzten Tagsatzung intensive Beziehungen pflegte. Er wünschte eine Entspannung herbei und unterstrich, dass die Klosterfrage mit Rücksicht auf die zeitgenössischen Bedürfnisse und Stimmungen gelöst werden solle. Ausserdem signalisierte er ein Entgegenkommen in der Bistumsfrage. Luquet wurde allerdings bereits im Juni 1848 nach Rom zurückgerufen. Nach der Gründung des Bundesstaats im Herbst 1848 liess sich der Papst nur noch von einem Geschäftsträger mit Sitz in Luzern vertreten.

Während der ersten 20 Jahre des Bundesstaats kam es zu keiner offenen Auseinandersetzung zwischen Bund, Kantonen und Heiligem Stuhl. Der Abbau der konfessionellen Spannungen erlitt mit dem Kulturkampf einen empfindlichen Rückschlag. Die 1870 erfolgte Verkündung des päpstlichen Unfehlbarkeitsdogmas sowie der Antiklerikalismus der meisten freisinnigen Politiker führten nun zur offenen Konfrontation. Nachdem der Kirchenstaat 1870 aufgelöst worden war, begann auch der Bundesrat die Notwendigkeit einer Nuntiatur in der Schweiz in Frage zu stellen, obwohl der Heilige Stuhl als Völkerrechtssubjekt weiterhin bestand. Das bisweilen gewalttätige Vorgehen einzelner Kantone wie Bern, Genf und Aargau gegen die katholische Kirche veranlasste den in Luzern residierenden päpstlichen Geschäftsträger, Giovanni Battista Agnozzi, bei den Bundesbehörden scharfen Protest einzulegen. Am 21. November 1873 griff Papst Pius IX. persönlich in den Kulturkampf ein, als er im Rundschreiben "Etsi multa luctuosa" die staatlich verordneten, antikatholischen Ausschreitungen in der Schweiz verurteilte. Der Bundesrat brach daraufhin am 12. Dezember 1873 die diplomatischen Beziehungen zum Heiligen Stuhl ab.

Nach der Eskalation (1873-1920)

Allerdings rissen die Kontakte zur römischen Kurie nie vollständig ab. Nach dem Abflauen des Kulturkampfs gratulierte 1878 der Bundesrat trotz der nicht bestehenden amtlichen Beziehungen dem neuen Papst Leo XIII. zu seiner Wahl. 1883-1884 kam es zu direkten Verhandlungen und Abkommen. Diese betrafen die Ernennung eines Nachfolgers des 1871 von den radikalen Kantonsregierungen abgesetzten Basler Bischofs Eugène Lachat sowie die Errichtung einer apostolischen Administration im Tessin, wohin denn auch Bischof Lachat abgeschoben wurde. Im Juli 1888 reiste eine schweizerische Sondergesandtschaft nach Rom, um die diesbezüglichen Ratifikationsurkunden auszutauschen; ein Kuriosum in Zeiten nicht bestehender diplomatischer Beziehungen. Die Affäre um den vom Papst 1873 zum apostolischen Vikar von Genf ernannten und darauf vom Bundesrat trotz seines Schweizer Bürgerrechts ausgewiesenen Gaspard Mermillod fand zunächst 1882 mit dessen Wahl zum Bischof von Lausanne und Genf mit Sitz in Freiburg und schliesslich 1890 mit dessen Aufnahme ins Kardinalskollegium, die mit einer Versetzung nach Rom verbunden war, eine für alle Seiten erstaunlich gütliche Lösung. Beim Hinschied von Papst Leo XIII. 1903 sandte der Bundesrat ein Beileidstelegramm nach Rom und beim Ableben seines Nachfolgers Pius X. 1914 liess er zusätzlich die Fahne auf dem Bundeshaus auf halbmast setzen. Nicht zuletzt zeugte auch die Päpstliche Schweizergarde im Vatikan von der Verbundenheit der katholischen Schweiz mit dem Papst.

Dank der Bemühungen im Bereich der humanitären Hilfe ergab sich im Verlauf des Ersten Weltkriegs eine Annäherung zwischen Rom und Bern. Der ebenfalls neutrale Heilige Stuhl sandte in die vom Krieg verschonte Schweiz eine humanitäre Mission, aus der bald eine offiziöse Vertretung wurde. Diese kam in den Genuss aller Sonderrechte, die sonst die Bundesbehörden nur Diplomaten gewährten. Nach Kriegsende verliess der Leiter dieser Vertretung, Luigi Maglione, die Schweiz nicht, wünschten doch sowohl der Heilige Stuhl wie auch katholische Politiker in der Schweiz den Verbleib des offiziösen päpstlichen Vertreters.

Die Wiedererrichtung der Nuntiatur (1920)

Am 20. Juni 1920 beschloss der Bundesrat, nach 47 Jahren die Nuntiatur wieder zuzulassen. Trotz bestehender konfessioneller Vorurteile war es Giuseppe Motta als neuem Leiter der schweizerischen Diplomatie gelungen, ohne grosse Publizität seine freisinnigen und reformierten Kollegen von der Notwendigkeit der Wiederaufnahme diplomatischer Beziehungen mit dem Heiligen Stuhl zu überzeugen. Der Beschluss kam zustande, weil die schweizerische Öffentlichkeit nach 1918 mit anderen, bedeutenderen Problemen wie den Folgen des Generalstreiks, der schwierigen Wirtschaftslage und dem Umbruch der politischen Kräfte beschäftigt war. Ausserdem hatte das internationale Ansehen des Papstes nach dem Ende des Ersten Weltkriegs eine Aufwertung erfahren. Trotz der Wiedererrichtung der Nuntiatur – diesmal in der Bundesstadt – blieb das Verhältnis zwischen der Schweiz und dem Heiligen Stuhl aussergewöhnlich, da Erstere bewusst auf Gegenrecht verzichtete. Motta kam dabei die Tatsache zugute, dass in der Vergangenheit die katholische Eidgenossenschaft und später der Bund immer schon auf einen ständigen Vertreter verzichtet hatten.

Auch nach dem Abschluss der Lateranverträge und der Errichtung des winzigen Kirchenstaats im Vatikan 1929 blieb die Nuntiatur in Bern die einzige amtliche Schaltstelle im Verkehr zwischen dem päpstlichen Rom und Bern. Zwar änderte sich nichts am völkerrechtlichen Status des Heiligen Stuhls, doch durch die Schaffung des souveränen Vatikanstaates erfuhren Kurie und Papst eine Aufwertung. Als erster apostolischer Botschafter fungierte 1920-1926 der spätere Kardinalstaatssekretär Maglione. Obwohl die meisten Katholiken die Rückkehr des Nuntius begrüssten, kam es 1923-1924 zu Spannungen mit der Schweizer Bischofskonferenz, weil diese Maglione in seiner Eigenschaft als geistlicher Visitator nicht zu den jährlichen Konferenzen eingeladen hatte. Der Konflikt endete mit einem Kompromiss: Der Nuntius erhielt fortan eine formelle Einladung, Leitung und Beratung blieben aber alleinige Sache der Bischöfe. Die Bischofskonferenz bewahrte damit ihre Unabhängigkeit. Offizielle Kantonsbesuche des Vertreters des Heiligen Stuhls in den Jahren 1922-1924 wurden in der Öffentlichkeit aufmerksam verfolgt. Während die katholischen Kantone Maglione begeisterte Empfänge bereiteten, fielen die Reaktionen in den gemischten und reformierten Kantonen unterschiedlich aus. Maglione verzichtete 1924 auf weitere Besuche. Ihm oblag auch die Aufgabe, in der Frage des protokollarischen Vorrangs das seit alters zustehende Sonderrecht des Nuntius zurückzuerlangen.

Stetige Normalisierung

Papst Johannes Paul II. in Einsiedeln während seines Besuchs in der Schweiz. Fotografie von Jean-Claude Gadmer, 1984 © Kantons- und Universitätsbibliothek Freiburg, Sammlung CIRIC.
Papst Johannes Paul II. in Einsiedeln während seines Besuchs in der Schweiz. Fotografie von Jean-Claude Gadmer, 1984 © Kantons- und Universitätsbibliothek Freiburg, Sammlung CIRIC.

In der Zwischenkriegszeit hatte sich die Stellung des päpstlichen Gesandten erheblich gefestigt. Entgegen den Befürchtungen, namentlich von reformierter Seite, verschärfte die Nuntiatur die konfessionellen Gegensätze nicht. 1939 liess sich der Bundesrat erstmals bei einer Papstkrönung (Pius XII.) vertreten. In der Nachkriegszeit verloren die päpstlich-schweizerischen Beziehungen an innenpolitischer Sprengkraft. Nach dem Zweiten Vatikanischen Konzil machte die ökumenische Bewegung Fortschritte. Das Misstrauen zwischen Katholiken und Reformierten schwächte sich ab. Auch in der Schweiz verlor die konfessionelle Bindung in der Nachkriegsgesellschaft ihre Bedeutung. 1969 hielt sich erstmals ein Papst (Paul VI.) in der Geschichte des Bundesstaats in der Schweiz auf und wurde in Genf von Bundespräsident Ludwig von Moos empfangen. Als einer der Höhepunkte des unverkrampfteren Umgangs der Konfessionsgemeinschaften untereinander und der Normalisierung des Verhältnisses mit dem Heiligen Stuhl gilt der Pastoralbesuch von Papst Johannes Paul II. vom 12. bis 17. Juni 1984. Die Reise führte das Oberhaupt der römisch-katholischen Kirche nach Lugano, Genf, Freiburg, Flüeli, Einsiedeln, Sitten und Bern, wo ihm der Gesamtbundesrat einen Empfang bereitete.

Erst in den 1990er Jahren verursachte die Auseinandersetzung um den Churer Weihbischof und späteren Bischof Wolfgang Haas neue Spannungen. Der Heilige Stuhl und die Nuntiatur spielten dabei eine nicht unumstrittene Rolle, weshalb sich auch aus katholischen Kreisen kritische Stimmen erhoben. Eine überwältigende Mehrheit der schweizerischen Katholiken fühlte sich durch die Unterstützung, welche die Kurie Bischof Haas und dessen äusserst konservativen Kreisen zeitweise gewährte, vor den Kopf gestossen. Es wurde die Vermutung geäussert, das päpstliche Rom werde über die Zustände innerhalb des schweizerische Katholizismus einseitig informiert. In diesem Zusammenhang wurde die Schaffung einer eigenen diplomatischen Vertretung beim Papst angeregt. Der Bundesrat ernannte darauf im Oktober 1991 einen Botschafter in Sondermission und setzte damit der Einseitigkeit im diplomatischen Verkehr ein Ende. Allerdings diente die Sondermission bloss der Erfüllung zeitlich und sachlich begrenzter Aufgaben. Erst Ende Mai 2004, im Vorfeld des zweiten Besuchs von Papst Johannes Paul II. in Bern (5.-6. Juni), erfolgte die Normalisierung der diplomatischen Beziehungen. Der Bundesrat ernannte einen ausserordentlichen und bevollmächtigten Botschafter beim Heiligen Stuhl, allerdings bloss als Seitenakkreditierung.

Quellen und Literatur

  • Acta pontificum helvetica, hg. von J. Bernoulli, 1891
  • Repertorium Germanicum 1-9, 1916-2004
  • Helvetia pontificia, hg. von A. Brackmann, 1927
  • A. Largiadèr, Die Papsturkunden des Staatsarchivs Zürich von Innozenz III. bis Martin V., 1963
  • A. Largiadèr, Die Papsturkunden der Schweiz von Innozenz III. bis Martin V., ohne Zürich, 2 Bde., 1968-70
  • Repertorium Poenitentiariae Germanicum 1-6, 1996-2005
  • Penitenzieria apostolica, 2003
  • J.B. Villiger, Das Bistum Basel zur Zeit Johanns XXII., Benedikts XII. und Klemens' VI. (1316-1352), 1939
  • A. Stoecklin, «Sixtus IV. und die Eidgenossen», in ZSK 35, 1941, 161-179
  • A. Largiadèr, «Zum grossen abendländ. Schisma von 1378 bis 1415», in Mélanges offerts à M. Paul-E. Martin par ses amis, ses collègues, ses élèves, 1961, 199-212
  • HS I/1-6
  • J. Petersohn, Ein Diplomat des Quattrocento, 1985
  • W. Zurbuchen, «L'établissement de relations diplomatiques entre le Saint-Siège et la République de Genève», in BHG 18, 1985, 97-148
  • A. Meyer, Zürich und Rom, 1986
  • C. Altermatt, «Die Beziehungen der Schweiz zum Vatikan nach der Wiedererrichtung der Nuntiatur im Jahre 1920», in Schweizer Katholizismus zwischen den Weltkriegen 1920-1940, hg. von U. Altermatt, 1993, 331-342
  • A. Fleury, «Le Saint-Siège et les négociations de 1917», in Les pourparlers de paix de 1917 avec l'Autriche-Hongrie, hg. von L.-E. Roulet, 1994, 17-29
  • U. Fink, Die Luzerner Nuntiatur 1586-1873, 1997
Von der Redaktion ergänzt
  • Les relations diplomatiques entre la Confédération Suisse et le Saint-Siège, 2023 (Schweizerische Zeitschrift für Religions- und Kulturgeschichte, 117).

Zitiervorschlag

Andreas Meyer; Pierre Surchat; Claude Altermatt: "Heiliger Stuhl", in: Historisches Lexikon der Schweiz (HLS), Version vom 02.11.2012. Online: https://hls-dhs-dss.ch/de/articles/007343/2012-11-02/, konsultiert am 14.09.2024.