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GlarusKanton

1352 Bund mit eidgenössischen Orten, vorübergehend Rückkehr unter habsburgische Herrschaft, ab ca. 1388 dauerhaft Ort der alten Eidgenossenschaft. Während der Helvetik (1798-1803) Teil des Kantons Linth. Seit 1803 wieder Kanton der Eidgenossenschaft. Amtliche Bezeichnung: Kanton Glarus, Land Glarus. Amtssprache Deutsch. Französisch Glaris, italienisch Glarona, romanisch Glaruna. Hauptort Glarus.

Wappen des Kantons Glarus
Wappen des Kantons Glarus […]
Oro- und hydrografische Karte des Kantons Glarus mit den wichtigsten Ortschaften
Oro- und hydrografische Karte des Kantons Glarus mit den wichtigsten Ortschaften […]

Der im Osten der Schweiz gelegene Alpenkanton umfasst im Wesentlichen das Einzugsgebiet der Linth. Gegen Norden öffnet er sich zur Linthebene, durch welche die Achse Zürich-Bündnerland verläuft. Im Süden ist Glarus mit Graubünden über steile, nur zu Fuss begehbare Alpenpässe, im Westen über zwei Fahrstrassen mit Uri (Klausenpass) und Schwyz (Pragelpass) verbunden. Das Kantonsgebiet wird unterteilt in Unterland (Linthebene, Kerenzerberg und Linthtal bis Näfels), Mittelland (Linthtal von Netstal bis Ennenda) und Hinterland (Mitlödi, das Gross- und das Sernftal).

Struktur der Bodennutzung im Kanton Glarus

Fläche (1992/97)685,2 km2 
Wald / bestockte Fläche206,9 km230,2%
Landwirtschaftliche Nutzfläche209,0 km230,5%
Siedlungsfläche17,8 km22,6%
Unproduktive Fläche251,5 km236,7%
 Struktur der Bodennutzung im Kanton Glarus -  Arealstatistik der Schweiz

Bevölkerungs- und Wirtschaftsstruktur des Kantons Glarus

Jahr 18501880a1900195019702000
Einwohner 30 21334 24232 34937 66338 15538 183
Anteil an Gesamtbevölkerung der Schweiz1,3%1,2%1,0%0,8%0,6%0,5%
Sprache       
Deutsch  33 99531 79735 26432 21632 765
Italienisch  1243611 9454 6681 689
Französisch  2754211123123
Rätoromanisch  5811815112955
Andere  919921 0193 551
Religion, Konfession       
Protestantisch 26 28127 09724 40324 62421 18616 786
Katholischb 3 9327 0657 91812 94616 72714 246
Christkatholisch    28611
Andere  5128652367 140
davon jüdischen Glaubens  73657
davon islamischen Glaubens     712 480
davon ohne Zugehörigkeitc     662 479
Nationalität       
Schweizer 29 96533 17530 80134 72631 32130 251
Ausländer 2481 0381 5482 9376 8347 932
Jahr  19051939196519952001
Beschäftigte im Kanton1. Sektor 4 9975 0791 6311 748d1 568d
 2. Sektor 12 1739 72513 3209 0687 965
 3. Sektor 2 8643 2694 6199 0729 527
Jahr  19651975198519952001
Anteil am Schweiz. Volkseinkommen 0,8%0,6%0,6%0,7%0,6%

a Einwohner: Wohnbevölkerung; Sprache, Religion, Nationalität: ortsanwesende Bevölkerung

b 1880 und 1900 einschliesslich der Christkatholiken; ab 1950 römisch-katholisch

c zu keiner Konfession oder religiösen Gruppe gehörig

d gemäss landwirtschaftl. Betriebszählungen 1996 und 2000

Bevölkerungs- und Wirtschaftsstruktur des Kantons Glarus -  Historische Statistik der Schweiz; eidgenössische Volkszählungen; Bundesamt für Statistik

Das Kantonsgebiet von der Urzeit bis zum Frühmittelalter

Ur- und Frühgeschichte

Im Spätglazial vor ca. 14'000 Jahren dehnte sich nach einem ersten Gletscherrückzug ein grosser See aus, der von Zürich und vom Bodensee bis nach Glarus reichte. Der Bergsturz von Guppen-Schwanden staute nach einem letzten, bis Netstal reichenden Gletschervorstoss bei Schwanden einen See, der erst im Postglazial aufgefüllt wurde. Der Bergsturz von Planggen-Klöntal riegelte den Klöntalersee ab, nachfolgende Murgänge der Löntsch erreichten Glarus und stauten Seen auf, die noch im Spätglazial verfüllt wurden.

Die Linth hatte den grossen See um 9500 v.Chr. (Ende Spätglazial) bis Ziegelbrücke aufgefüllt und somit Zürich- und Walensee getrennt (Seespiegel um 403-404 m). Danach wurde der Talboden stetig aufgeschüttet, wobei die Linth zeitweise auch in den Walensee floss. Vom frühen 3. Jahrtausend v.Chr. bis Anfang des 18. Jahrhunderts n.Chr. waren Seespiegel (um 420 m) und Talboden stabil; Letzterer war mit Ausnahme der Flussläufe und der sumpfigen Senken nutzbar. Ein Murgang bei Weesen beeinflusste im späten 3. Jahrtausend v.Chr. den Verlauf der Maag (alter Ausfluss aus dem Walensee, heute Linthkanal).

Im Kanton Glarus fehlt ein archäologischer Dienst; die Ur- und Frühgeschichte des Glarnerlandes ist meist nur über spärliche Einzelfunde rekonstruierbar. Es ist zu unterscheiden zwischen Funden in der Linthebene als Zeugnisse der uralten Verkehrsroute Seeztal-Walensee-Zürichsee und Funden im Tal als Zeichen der Begehung und Besiedlung des Glarnerlandes selbst.

Früheste menschliche Spuren sind im Bereich des Walensees ab dem 4. Jahrtausend v.Chr. nachweisbar. Weitere, nicht sicher datierbare Funde deuten möglicherweise bereits auf eine steinzeitliche Begehung auch höher gelegener Zonen hin. Die Funde häufen sich erst in der Mittelbronzezeit, ab 1500 v.Chr. Dieses allgemeine Phänomen wird mit dem Landesausbau in günstigen Lagen (bislang im Glarnerland nicht nachgewiesen), mit der regen Benutzung interner Passwege (besonders deutlich im Bereich des Klausenpasses) und anderen, nicht genauer zu definierenden Aktivitäten (vgl. das auf Schönmad ob Schwanden gefundene Beil) erklärt. Bislang gibt es keine Hinweise darauf, dass die zahlreichen Kupferlagerstätten (Mürtschenalp, Kärpfgebiet, Guppen) damals schon ausgebeutet wurden. In der Eisenzeit sind hauptsächlich Funde im Bereich der Maag bei Weesen fassbar. Möglicherweise befand sich dort ein Flussübergang, bei dem Gegenstände (vorwiegend Waffen) geweiht wurden. Die zahlreichen bronzezeitlichen Funde vom Fusse des Biberlikopfs weisen vielleicht auf einen ähnlichen Übergang hin.

Römische Bronzemünze, Vorderseite, gefunden bei Näfels 1828 (Stiftsbibliothek St. Gallen; Fotografie Carsten Seltrecht).
Römische Bronzemünze, Vorderseite, gefunden bei Näfels 1828 (Stiftsbibliothek St. Gallen; Fotografie Carsten Seltrecht).
Römische Bronzemünze, Rückseite, gefunden bei Näfels 1828 (Stiftsbibliothek St. Gallen; Fotografie Carsten Seltrecht).
Römische Bronzemünze, Rückseite, gefunden bei Näfels 1828 (Stiftsbibliothek St. Gallen; Fotografie Carsten Seltrecht). […]

Beim Einbezug des Alpengebietes ins Römische Reich war der Walenseekorridor eine wichtige Einfallsachse nach Rätien. Drei römische "Türme" oder Kleinkastelle am Westende des Sees (Voremwald, Stralegg und Biberlikopf) dienten zur Vorbereitung des Alpenfeldzugs 15 v.Chr. Ein gallorömischer Vierecktempel bei Hüttenböschen (Mollis) am ehemaligen Westende des Sees weist wohl auf die Bedeutung des Verkehrs hin. Gegenüber in Weesen lag wahrscheinlich eine Zivilsiedlung mit Hafen. Noch immer ungeklärt ist die Frage, ob über den Kerenzerberg eine römische Strasse führte. Im Glarnerland selbst wurden aus römischer Zeit fast ausschliesslich Münzen gefunden, gehäuft in Schwanden sowie in der Umgebung von Näfels und Mollis (mindestens ein gesicherter Schatzfund). Das zeitliche Schwergewicht liegt im 3. und 4. Jahrhundert n.Chr.

Frühmittelalter

Aussagen zum Frühmittelalter sind mangels archäologischer und schriftlicher Quellen schwierig. Eine romanisch sprechende Bevölkerung besiedelte laut den vorromanischen und romanischen Ortsnamen (Bilten, Urnen, Filzbach, Mollis, Näfels, Glarus) das untere Glarnerland, nutzte aber wohl auch umliegende Gebiete. Ab dem 8. Jahrhundert setzte sich im Bereich der alten Siedlungen und der Pässe Pragel und Klausen das Alemannische fest, später auch im Hinterland. Die Zweisprachigkeit dauerte hier und auf dem Kerenzerberg vermutlich bis ins Hochmittelalter. Alemannische Ansiedlungen sind wegen fehlender Funde nicht nachzuweisen, sie waren frühestens im 7. Jahrhundert möglich. Glarus gehörte vom 6. Jahrhundert an zum fränkischen Reich. Der Name Glarus (Clarona) erscheint erstmals Anfang des 9. Jahrhunderts in den Quellen.

Über die Christianisierung ist fast nichts bekannt. Spätmittelalterliche Legenden nennen Glarus als Wirkungsort der Heiligen Felix und Regula. Die Tätigkeit des Missionars Fridolin (Lebenszeit um 500 oder 7. Jahrhundert?) ist unsicher. In Glarus stand ab dem 6. oder 7. Jahrhundert eine Kirche. Der erste Bau (Saal mit langrechteckigem Chor) entspricht westlicher Bautradition, der Neubau des 7. Jahrhunderts (Saal mit gerade hintermauerter Apsis) einem in Rätien verbreiteten Typ. Der Gründungsbau der Michaelskapelle auf dem Bürgli in Glarus reicht ins 9. oder 10. Jahrhundert zurück (1288 erstmals erwähnt).

Herrschaft, Politik und Verfassung vom Hochmittelalter bis zum Ende des 18. Jahrhunderts

Herrschaftliche und kirchliche Verfassung des Hochmittelalters

Ältestes Glarner Landesbanner. Seide und Seidenstickerei, spätes 14. Jahrhundert (Museum des Landes Glarus, Näfels).
Ältestes Glarner Landesbanner. Seide und Seidenstickerei, spätes 14. Jahrhundert (Museum des Landes Glarus, Näfels). […]

Die Vorstellung, das Land Glarus gehöre dem heiligen Fridolin, nahm in der Zeit der Kommunalisierung und der Befreiung im 13.-14. Jahrhundert feste Gestalt an. Insbesondere symbolisierten nach dem Sieg von Näfels 1388 das Fridolinsbanner und das Schlachtlied von Näfels eine vom Frühmittelalter an bestehende enge Verbindung des Landes mit dem Fridolinskloster Säckingen am Hochrhein. Begründet wurde diese vielleicht durch persönliches Wirken des heiligen Fridolin im 6. oder 7. Jahrhundert, wahrscheinlicher aber durch die Übertragung von bedeutendem Grundbesitz und Hoheitsrechten im Tal an Säckingen durch die Beata-Sippe in der Mitte des 8. Jahrhunderts.

Als erste Inhaber von Hoheitsrechten über Glarus erscheinen urkundlich im 11. Jahrhundert die Grafen von Lenzburg, ein Graf Ulrich (vor 1045 oder 1077/1101) und Graf Arnold (1045/1127). Sie übten die Hochvogtei über Glarus als Kastvögte von Säckingen oder - in ihrer Funktion als Grafen im Zürichgau - als Reichsvögte aus. Nach dem Aussterben der Lenzburger 1173 erscheint die Vogtei über Glarus - nun eindeutig als Reichsvogtei - in den Händen von Pfalzgraf Otto von Burgund, dem vierten Sohn Friedrich Barbarossas. Er siegelte am 30. August 1196 in Glarus eine Einigung der Glarner und Urner über den Grenzverlauf am Klausenpass. Nach dem Tod Ottos 1200 ging die Vogtei an die Kyburger über; Hartmann der Ältere besass sie 1264 als Reichslehen. Nach dem Erlöschen der Kyburger im gleichen Jahr kam sie an Rudolf von Habsburg und blieb ein habsburgisches Reichslehen, wenigstens theoretisch, bis 1415.

Im 13. Jahrhundert war Säckingen die massgebende Macht im Land Glarus. Am 17. Juni 1240 schlichtete ein Schiedsgericht in Glarus einen Streit zwischen Säckingen und seinem Glarner Meier, Rudolf von Windegg. Dem Gericht unter der Eiche in Glarus über Twing und Bann unter dem Vorsitz des Meiers unterstanden vermutlich alle Glarner. Hingegen gehörte nur ein Teil des nutzbaren Bodens und der Bewohner als Gotteshausleute zum Damenstift, wie aus dem Säckinger Urbar (um 1300/1350) hervorgeht. Den grösseren Teil der Güter im Tal und in den Bergen bewirtschafteten freie Bauern.

Das Zentrum der Säckinger Grundherrschaft bildete der Kelnhof in Glarus. Hier fand das grundherrliche Gericht unter dem Vorsitz des Meiers und dem Beisitz von zwölf Geschworenen (erwähnt 1240, 1341, 1372) statt. 1240 ist erstmals ein Markt in Glarus bezeugt; damit ist der Marktort Glarus älter als die in den Tälern der Innerschweiz nachgewiesenen Marktorte. Als Säckinger Amts- und Herrschaftsträger wirkten verschiedene Adels- oder Ministerialenfamilien: Meier von Windegg, Ritter von Näfels, Glarus und Schwanden (1240), Herren von Netstal und Haslen (1289). Sie residierten in Wohntürmen (Überreste im Spielhof in Rüti, im Thon ob Schwanden, an der Sandgasse in Elm) oder auf Höhenburgen (Näfels, Benzigen bei Schwanden, Sola bei Sool, Vorburg bei Oberurnen, Oberwindegg bei Niederurnen, vielleicht Glarus). Neben den säckingischen Gotteshausleuten und dem Ministerialadel bildete sich ein Kreis begüterter Freier aus, die in einer Reihe von Urkunden des 13. und 14. Jahrhunderts bezeugt sind.

Nach dem Aussterben der Meier von Windegg belehnte die Äbtissin von Säckingen am 5. April 1288 die Söhne König Rudolfs von Habsburg mit den Burgen, Gerichtsbarkeiten und dem Meieramt im Tal Glarus. Mit dem Vogt- und dem Meieramt vereinigte Habsburg in Glarus wie in keinem anderen Gebiet der künftigen Eidgenossenschaft die volle Gerichtsbarkeit und die öffentlich-rechtliche Gewalt in einer Hand. Daraus flossen beträchtliche fiskalische Einkünfte. Sie sind im Habsburgischen Urbar von 1303-1307 verzeichnet, das das (obere) Amt Glarus (mit dem Niederamt Gaster nun zu einem Amt vereint) in 22 Siedlungs- oder Verwaltungsbezirke, sogenannte Tagwen, einteilt (später Einteilung in 15 Tagwen, bezeugt seit den Landessatzungen von 1387). Der stets wirksamer werdenden Herrschaft Habsburgs standen bereits unter Säckingen ausgebildete frühe kommunale Formen gegenüber: Als Körperschaft sind die Glarner 1196 erstmals fassbar; ein eigenes Siegel wird erstmals 1282 erwähnt (von 1289 datiert das älteste erhaltene); Geschworene lassen sich ab 1240, der Rat der Dreissig ab 1289 (zweite Erwähnung 1372) nachweisen.

Die ins 6. oder 7. Jahrhundert zurückreichende Kirche in Glarus, den Heiligen Hilarius und Fridolin geweiht, blieb bis in die Zeit des hochmittelalterlichen Landesausbaus die Pfarrkirche für das ganze Tal. Nur die Siedlungen am Talausgang (Urnen, Bilten) und auf dem Kerenzerberg waren von Stift und Pfarrei Schänis abhängig und gehörten damit nicht wie Glarus zum Bistum Konstanz, sondern zu Chur. Von der Mutterpfarrei Glarus lösten sich als Erste die entferntesten Siedlungen ab: Sernftal (Matt zwischen 1261 und 1282), Mollis (1281/1288) und Linthal (vor 1319). Im 14. und 15. Jahrhundert brachten die Bevölkerungszunahme und das wirtschaftliche Aufblühen (Alpwirtschaft, Viehhandel) weitere Abkurungen von der grossen Kirchhöre Glarus: Betschwanden (Anfang 14. Jh.), Schwanden (1349/1351). Die Errichtung von Filialkirchen in Netstal (1420) und Näfels (1523) war vorerst nicht mit der Ablösung von der Mutterpfarrei Glarus bzw. Mollis verbunden. Von Schänis trennten sich in der ersten Hälfte des 15. Jahrhunderts der Kerenzerberg (Obstalden), während die Kirchen von Ussbühl bei Bilten (1345) und Niederurnen (1504) in diesem Filialverband blieben. Als letzte Kirchhöre vor der Reformation löste sich Elm 1493 von der Mutterpfarrei Matt ab (endgültige Abkurung 1594). Das Kirchenpatronat über die Pfarrkirche von Glarus und, daraus abgeleitet, über die anderen Glarner Kirchen war im Besitz der Äbtissin von Säckingen und blieb es auch, nachdem Glarus sich 1395 von der säckingischen Grundherrschaft losgekauft hatte. Es endete de jure erst 1512, als Papst Julius II. dem Land Glarus das Präsentationsrecht verlieh. Hingegen entwickelte das Land an der 1389 errichteten Schlachtkapelle im Sendlen bei Näfels, die dem Landespatron Fridolin geweiht war, ein eigenes Landespatronat mit weitgehenden Rechten.

Territorialbildung und kommunale Bewegung

Glarus zwischen Zürich und Habsburg

1350 lag die Stadt Zürich mit Herzog Albrecht II. von Österreich in Fehde und schloss deshalb im folgenden Jahr befristete Bündnisse mit Luzern und den Waldstätten. Im Rahmen dieser Auseinandersetzung eroberten die Waldstätten und Zürich im November 1351 das habsburgische Glarus. Ein Gegenangriff der Habsburger scheiterte, worauf die Eidgenossen die Burg Näfels zerstörten. Am 4. Juni 1352 schlossen Zürich und die Waldstätte (ohne Luzern) einen Bund mit Ammann und Landleuten von Glarus, allerdings nicht auf gleichberechtigter Basis. Glarus durfte ohne Zustimmung der Vertragspartner kein Bündnis eingehen und war einseitig zu Hilfe verpflichtet. Es wurde faktisch ein Protektorat der vier Orte. Der «böse Bund» ist hinsichtlich Form und Inhalt mit keinem anderen Bund der 1350er Jahre zu vergleichen. Bereits im September 1352 kam Glarus wieder an Österreich (Brandenburger Frieden). 1356 schloss Zürich mit Österreich einen Bund, wobei Zürcher Räte teilweise die Verwaltung der Vogtei Glarus übernahmen. 1355 galt der «böse Bund» als aufgelöst. Nach 1360 nahm das Interesse der Habsburger an der Region ab. Sie privilegierten aber Weesen und gewährten ihm 1370 Steuerfreiheit.

Die Schlacht bei Näfels

Die Schlacht bei Näfels auf der Ortswappenscheibe von 1604 (Museum des Landes Glarus, Näfels).
Die Schlacht bei Näfels auf der Ortswappenscheibe von 1604 (Museum des Landes Glarus, Näfels). […]

In den Fehdezügen nach der Schlacht bei Sempach 1386 (Sempacherkrieg) brachen die Glarner die Burg Oberwindegg bei Niederurnen und nahmen zusammen mit den Eidgenossen Weesen ein. Im Februar 1388 eroberten die Österreicher das Städtchen zurück (Mordnacht von Weesen). Ein plünderndes habsburgisches Heer wurde am 9. April in der Schlacht bei Näfels von Glarnern geschlagen. Infolge der Friedensgespräche zwischen Eidgenossen und Habsburg bemühten sich habsburgfreundliche Zürcher Räte um den Loskauf des Landes Glarus von Säckingen. Ausserdem fanden Gespräche um einen «besseren Bund» zwischen Glarus und den Eidgenossen statt. Das Resultat dieser Bemühungen bleibt unklar. Im Sempacherbrief von 1393 wird Glarus jedenfalls erstmals als gleichberechtigter Partner genannt. Der Zwanzigjährige Friede mit Habsburg 1394 scheint den Weg frei gemacht zu haben für den Auskauf der Säckinger Rechte in Glarus, der 1395 vom Kloster und von Habsburg genehmigt wurde.

Glarus im 15. Jahrhundert

Im 15. Jahrhundert tritt Glarus in verschiedenen Konflikten in Erscheinung, eine kohärente Glarner Territorialpolitik ist aber nur schwer auszumachen. 1400 schloss Glarus ein Bündnis mit dem Grauen Bund. Es folgten Bündnisse mit Zürich 1408 und den Grafen von Toggenburg 1419. Die Herren von Rhäzüns und von Werdenberg nahm Glarus 1419 in sein Landrecht auf. In den Appenzeller Kriegen (1401-1429) beteiligten sich Glarner auf Schwyzer Seite. Filzbach, Bilten, Nieder- und Oberurnen wurden in der Folge dieser Kriegszüge Teil des Landes. Bis zum Bündnis mit Zürich stand Glarus ganz unter dem Einfluss der Schwyzer Politik. Später lavierte oder vermittelte es häufig zwischen Schwyz und Zürich (Zugerhandel 1404, Bund ob dem See 1405, in den Appenzeller Kriegen v.a. um 1411). Zürich unterstützte 1412 Bilten bei der Ablösung der Grundzinsen vom Kloster Schänis. 1415 gewährte König Sigismund dem Land Glarus die Reichsfreiheit. Dem Ausgreifen Zürichs nach Osten im Alten Zürichkrieg (1436-1450) stellte sich Glarus an der Seite von Schwyz entgegen, erneuerte aber nach dem Krieg seinen Bund mit Zürich (1454). Glarus war an der Einbindung Zürichs offenbar sehr gelegen. Trotz seines Engagements fand das Land bei der Neuausfertigung der Bünde des 14. Jahrhunderts auch um 1450 keine Berücksichtigung, obwohl es spätestens ab 1415 den anderen Orten faktisch gleichgestellt war. 1460 verleibte sich Glarus den ganzen Kerenzerberg ein. 1469 folgte, wiederum mit Schwyz, ein neuer Bund mit dem Abt von St. Gallen. Wohl erst 1473 kam Glarus zu einem «besseren Bund», was seine Ausgangslage bei der Beuteverteilung nach den Burgunderkriegen (1474-1477) und der Aushandlung des Stanser Verkommnisses (1481) verbesserte. Am Ausbruch des Schwabenkriegs 1499 trug Glarus gewisse Mitschuld, weil es, zusammen mit Schwyz, den von Kaiser Maximilian geächteten Tiroler Räten Schutz bot. Als Folge des Krieges erhielt Glarus Anteil an der Herrschaft in den Sarganserländer Vogteien und gelangte schliesslich in den Besitz Werdenbergs (1519).

Kommunale Bewegung und Staatlichkeit

Habsburg und Säckingen förderten mit den Kirchengründungen um 1300 kommunale Strukturen. Die Notwendigkeit, Abgaben zu Gunsten der Kirchen einzuziehen, liess eigenständige Gemeinden entstehen, deren Zentrum die Kirche war. Förderlich für die Entstehung einer kommunalen Bewegung in Glarus war aber gerade die zeitweilige Absenz der Herrschaft. Herrschaftliche Aufgaben gingen mehr und mehr in die Hände von Kommunen über. Schon im 13. Jahrhundert traten die Landleute als Handelnde auf. Herrschaftliche Strukturen wie die Tagwen, das Amt des Ammanns oder die Gerichte (aus denen wohl die Landsgemeinde entstand) bildeten aber nebst der Kirchhöre die Grundlage für die Ausbildung genossenschaftlicher Verbände. Einflüsse von aussen haben die Entwicklung ebenfalls mitgeprägt. Die Zahl der Richter oder Räte war mit 15, 30 oder 60 vergleichbar mit derjenigen in den Länderorten der Innerschweiz. Auch Einflüsse aus Graubünden sind anzunehmen.

Die Ursprünge kommunaler Bewegungen liegen vor allem in der gemeinsamen Nutzung von Allmendland und Alpweiden sowie im Hochwasserschutz (Deich- und Wuhrbauten). Als Träger der kollektiven Bewirtschaftung treten Tagwen, im Habsburgischen Urbar als Verwaltungseinheiten zur Erhebung der herrschaftlichen Abgaben fassbar, und Genossamen auf. Einer Genossame gehörten all jene an, die sich an der Bewältigung gemeinsamer Aufgaben wie der Rodung beteiligten. Ähnliche Bestimmungen bestanden auch für die Nutzung der Alpen. Die Alpgenossen waren dazu gezwungen, Nutzungsbestimmungen zu erlassen und deren Nichteinhaltung mit Bussen zu ahnden. Eine besondere Rolle kam kaum fassbaren Personenverbänden und Sozialformen von Teilhabern, Abhängigen und Familienmitgliedern zu. Solche clanartigen Verbindungen bildeten die Grundlage der Gesellschaft. Innerhalb dieser Wirtschafts- und Personenverbände gaben die Vertreter neuer Führungsgruppen, welche nach dem Verschwinden des einheimischen Adels um 1300 zu Macht gelangt waren, den Ton an. Sie hatten häufig enge Kontakte nach Zürich und machten bis Ende des 14. Jahrhunderts Karriere im Dienst der Herrschaft.

Auf allen Ebenen versuchten die kommunalen Verbände Macht und Einfluss in ihren Händen zu konzentrieren. Dies zeigte sich mit dem Erlass von Landessatzungen (wohl 1387), aber auch in den Bemühungen, die Kirchenrechte von Bistum und Patronatsherr auf die Kirchgenossen zu übertragen. Dieser Prozess verlief langsam. Vor 1500 kann kaum von «Staatlichkeit» gesprochen werden. Mit der Reichsfreiheit von 1415 war zumindest der Blutbann in die Hände des Landes übergegangen. Die Zahl der Räte pendelte sich aber erst um 1460 bei 60 ein, und der Begriff «Landsgemeinde» erscheint zum ersten Mal im Landbuch von 1475-1481. Die kommunale Organisation, wie sie um 1500 bestand, mit Rat, Kleinem Rat, der auch als Gericht fungierte, und Ammann, überlebte die Reformation. Diese stärkte die Gemeindeautonomie zusätzlich und führte zu konfessionell getrennten Landsgemeinden.

Staatsbildung, Regieren und Verwalten im Ancien Régime

Reformation und Gegenreformation

Unter dem Einfluss Zwinglis, der 1506-1516 Pfarrer in Glarus gewesen war, und dank der engen Beziehungen zu Zürich fasste die Reformation in Glarus allmählich Fuss. So wurde an der Landsgemeinde von 1525 die jährliche Wallfahrt nach Einsiedeln abgeschafft. Dagegen beschloss die Landsgemeinde vom 15. Juli 1526 auf Verlangen der fünf altgläubigen Orte die erste der sogenannten Zusagen: den Verbleib beim bisherigen Kultus mit dem Vorbehalt, dass die Missbräuche in der Kirche zu beseitigen seien. Trotzdem fanden 1528 in den Sernftaler Gotteshäusern sowie in den Kirchen von Schwanden und Betschwanden Bilderstürme statt. Am 2. Mai 1529 verankerte die Landsgemeinde die Reformation in Glarus gesetzlich. Im Ersten Kappelerkrieg nahm Glarus eine vermittelnde Haltung ein. Während der Wirtschaftsblockade, die Zürich mit den gemeinen Herrschaften, dem Toggenburg, Gaster und Weesen gegen die fünf altgläubigen Orte durchführte, blieb Glarus 1531 ebenso neutral wie im Zweiten Kappelerkrieg. Diese Neutralität wurde durch den Gegensatz zwischen alt- und neugläubigen Glarnern und durch die engen Bindungen an Schwyz diktiert. Die Landsgemeinde vom Dezember 1531 führte die Altäre und den alten Kultus in Linthal, Schwanden, Glarus und Näfels wieder ein. Glarus und Schwanden durften aber ihre reformierten Prediger behalten. Der Erste Glarner Landesvertrag vom 21. November 1532 beendete die Religionsstreitigkeiten in Glarus für zweieinhalb Jahrzehnte, gewährte der katholischen Minderheit eine Sonderstellung und den fünf Orten ein gewisses Mitspracherecht. Religionsstreitigkeiten waren künftig nicht durch Mehrheitsbeschluss der Landsgemeinde, sondern durch Verträge zwischen den Angehörigen beider Konfessionen beizulegen.

Da die Zahl der Reformierten zunahm und insbesondere in Schwanden niemand mehr die Messe hören wollte, stellte man dort 1542 den katholischen Gottesdienst ein, was immer wieder zu Beanstandungen der fünf Orte führte. 1559-1564 unternahmen die Glarner Katholiken unter Führung von Aegidius Tschudi und zeitweilig unterstützt von den fünf Orten den Versuch, die Reformation in ganz Glarus rückgängig zu machen. Dieser Glarnerhandel, auch Tschudikrieg genannt, führte die Eidgenossenschaft an den Rand eines Bruderkriegs. Der Zweite Glarner Landesvertrag vom 3. Juli 1564 brachte für weitere Jahrzehnte ein erträgliches Zusammenleben der Konfessionen. Die Kirche von Glarus wurde beiden Konfessionen zur Nutzung zugeteilt (sogenanntes Simultaneum). Schwyz stimmte dem Vertrag nicht zu. Den Untertanen im Gaster gab Katholisch-Glarus, von Schwyz unterstützt, wegen ihres Verbleibens beim alten Glauben die 1531 aberkannten Freiheiten und die teilweise Selbstverwaltung zurück. Während die sieben katholischen Orte 1586 den Goldenen Bund beschworen, schloss Glarus 1590 mit Zürich und mit dem Zehngerichtenbund ein konfessionelles Sonderbündnis, verhielt sich aber sonst neutral. Das hinderte die Glarner nicht, die mit Frankreich vereinbarten Soldbündnisse immer wieder zu erneuern und weitere Soldverpflichtungen einzugehen. 1715 beschwor nur noch Katholisch-Glarus das Soldbündnis mit Frankreich; ab 1777 beteiligten sich wieder beide Konfessionsparteien daran.

Auf dem Weg zur konfessionellen Teilung

Karte des Landes Glarus mit einer projektierten konfessionellen Landesteilung. Aquarellierte Federzeichnung, 1681 (Museum des Landes Glarus, Näfels).
Karte des Landes Glarus mit einer projektierten konfessionellen Landesteilung. Aquarellierte Federzeichnung, 1681 (Museum des Landes Glarus, Näfels). […]

Mit dem Dritten Glarner Landesvertrag von 1623 ging die Kompetenz, die Teilnahme an Kriegszügen in fremdem Sold zu bewilligen, auf die einzelnen Konfessionen über, die von da an acht Tage vor der allgemeinen ihre eigenen Landsgemeinden in Schwanden (Reformierte) und Näfels (Katholiken) abhielten. An diesen wurden auch die Ämter besetzt. Die Gewählten mussten jeweils der allgemeinen Landsgemeinde präsentiert werden, bildeten aber trotz der konfessionell bedingten Zweiteilung eine gemeinsame Regierung. Landammann war jeweils für zwei Jahre ein Katholik, für drei Jahre ein Reformierter. Der Pannerherr, abwechselnd ein Katholik und ein Reformierter, wurde auf Lebenszeit gewählt; der neu eingeführte Pannervortrager gehörte der jeweiligen Gegenpartei an. Seckelmeister, Landesbaumeister und Landweibel ernannte man für sechs Jahre aus den Reihen der Reformierten, danach für drei aus denen der Katholiken. Es gab zwei neu- und einen altgläubigen Landschreiber. Analog war die Verteilung bei den Landläufern. Die gemeinen Vogteien wurden im Turnus zweimal mit einem Reformierten, das dritte Mal mit einem Katholiken besetzt. Zu Tagsatzungen und für Gesandtschaften ordnete jede Partei einen eigenen Vertreter ab. Die bisher zwölf katholischen Ratsherren wurden um drei vermehrt, sodass der Rat, in welchem die Abgeordneten der Tagwen sassen, nun 63 statt 60 Mitglieder umfasste, die Inhaber der obersten Landesämter, die sogenannten Schrankenherren, nicht eingerechnet. Im Fünfergericht sassen zwei, im Neunergericht drei Katholiken. Das aus je sechs Vertretern jeder Glaubenspartei gebildete Zwölfergericht zur Verfolgung von Religionsschmähungen von 1532 wurde beibehalten. 1625 entstanden zudem rein konfessionelle Räte und später auch entsprechende Gerichte. Im Vierten Landesvertrag vom 21. Mai 1638 regelte man schliesslich auch noch die Besetzung der Glarner Vogteien: Uznach und Gaster sollten nur von katholischen Landvögten regiert werden, Werdenberg nur von reformierten. Die Hoheitsrechte über alle drei Vogteien übte ganz Glarus aus, dem auch die Einnahmen zustanden.

Nachdem 1603 eine Wehrorganisation geschaffen worden war, gemäss der die grossen Tagwen je 44, die mittleren je 34 und die kleinen je 22 Mann, ferner Werdenberg, Uznach und Gaster je 100 Mann stellen mussten, wurde 1644 vor allem auf eine stärkere Ausrüstung mit Handfeuerwaffen Wert gelegt. Das erste Aufgebot zählte nun 100 Füsiliere, 135 Spiessknechte, 25 Halbartiere und 240 Musketiere. Bis zum Beginn des 18. Jahrhunderts war die Flinte zur beinahe einzigen Waffe geworden, und die Tagwen hatten nun, je nach Grösse, die entsprechende Menge Pulver, Zündstricke und Blei bereitzuhalten. Im Ersten Villmergerkrieg 1656 verhielt sich Glarus neutral. Reformierte wie katholische Glarner besetzten gemeinsam die Nordgrenze. Zuvor aber hatte während über 15 Jahren der Streit um die Gestaltung der Näfelser Fahrt - der jährlichen Feier zum Gedenken an die in der Schlacht bei Näfels 1388 gefallenen Glarner - die Parteien entzweit. 1655 beschlossen die Reformierten, inskünftig auf eine Teilnahme zu verzichten. Die Glarner Katholiken traten noch im Herbst 1655 dem Goldenen Bund bei. Der Bau des Kapuzinerklosters in Näfels in den 1670er Jahren verschärfte zusätzlich die konfessionellen Gegensätze. Hinzu kam 1676 der Rücktritt von Katholisch-Glarus von der eidgenössischen Wehrordnung, dem Defensionale. Eine Landesteilung wurde erwogen und 1681 sogar eine entsprechende Karte erstellt, doch hätte sich Evangelisch-Glarus nie mit dem Gebiet südlich von Glarus sowie östlich der Linth bis zum Walensee zufrieden gegeben.

Vom Fünften Landesvertrag (1683) bis zum Ende des Ancien Régime

Der Fünfte Landesvertrag von 1683 (Landesarchiv des Kantons Glarus).
Der Fünfte Landesvertrag von 1683 (Landesarchiv des Kantons Glarus). […]

Der Fünfte Landesvertrag, der an der eidgenössischen Tagsatzung 1683 zustande kam, ergänzte denjenigen von 1623 und gab dem Land die Verfassung, die es (abgesehen vom kurzen Unterbruch der Helvetik) bis 1836 behielt. Jede Konfessionspartei übte von nun an in besonderen Räten und Gerichten die ganze behördliche und strafrechtliche Gewalt über ihre Angehörigen aus. Rechtsstreitigkeiten von Personen verschiedener Konfession kamen vor ein gemischtes Gericht. Im Kriegsfalle unterstanden die Truppen den Befehlshabern ihrer Konfession, während die Kosten vom ganzen Land übernommen wurden. Aussenpolitische und innere Angelegenheiten wurden, sofern sie nicht konfessionellen Räten vorbehalten waren, vom gemeinen Rat entschieden. So blieb das Land dennoch ein Ganzes. Zur Beilegung des Streits trug auch der päpstliche Nuntius bei, der 1687 bei Papst Innozenz XI. eine Unterstützung von 8000 Gulden der auf etwa 200 Familien reduzierten Katholisch-Glarner erwirkte. Der Sechste Landesvertrag von 1757 regelte schliesslich noch Restfragen.

Politisches System von Glarus im 18. Jahrhundert
Politisches System von Glarus im 18. Jahrhundert […]

Der Sieg der reformierten Eidgenossen im Zweiten Villmerger Krieg und der Friedensschluss in Aarau 1712, in dem die konfessionelle Parität für die Eidgenossenschaft wie für die gemeinen Herrschaften für gültig erklärt wurde, brachte auch den reformierten Glarnern eine Entlastung. Bei der Neuregelung des Verhältnisses der Toggenburger zum Fürstabt von St. Gallen im Frieden zu Baden 1718 fiel jedoch das gemeinsame Landrecht der Glarner und der Schwyzer mit dem Toggenburg dahin; die Schirmherrschaft ging an Zürich und Bern über. Ein 1719 ausgebrochener Konflikt mit der Landvogtei Werdenberg trübte das bis dahin gute Verhältnis zu den Untertanen nachhaltig. Zugeständnisse, die der Rat von Glarus den Untertanen im 17. Jahrhundert ohne Befragung der Landsgemeinde gemacht hatte, waren aufgehoben worden. Die Werdenberger mussten die entsprechenden Dokumente ausliefern. Nachdem sie diese mehrmals vergeblich zurückverlangt hatten, verweigerten sie 1719 dem neuen Glarner Landvogt zunächst den Huldigungseid. Einen Aufstand schlug Glarus 1721 militärisch nieder (Werdenberger Landhandel).

Häupterfamilien von Evangelisch-Glarus im 18. Jahrhundert
Häupterfamilien von Evangelisch-Glarus im 18. Jahrhundert […]

Ab 1640 bzw. 1649 wurden von beiden Konfessionen wichtige Landesämter durch Loswahl besetzt, weil man so dem zuvor praktizierten Ämterkauf einen Riegel schieben wollte. Dabei schränkte man die Zahl der Bewerber auf sechs bis acht ein. Wegen der hohen Antrittskosten kamen für ein Amt nur Angehörige begüterter Familien in Frage. Steuern wurden bloss in Ausnahmefällen erhoben. Die Landsgemeinde hatte vor allem im 18. Jahrhundert wenig Macht, da sie wohl Beschlüsse fassen, sie aber nicht durchsetzen konnte. Auch der aus den Tagwensvertretern gebildete Rat hatte wenig zu sagen. In allen wichtigen Gremien, seien es Gerichte oder Kommissionen, sassen die oft miteinander verwandten oder verschwägerten Schrankenherren, welche die Geschicke des Landes fest in ihren Händen hielten. Daran änderte auch die scheindemokratische Wahl durch das "Kübellos" (Kübel = Losbüchse) nichts, die Evangelisch-Glarus ab 1791 für zahlreiche Ämter einführte: Obwohl alle stimmfähigen Landleute zum Los zugelassen waren, verkauften doch die Gewählten meistens ihr Amt dem Meistbietenden.

Gesellschaft, Wirtschaft und Kultur vom Hochmittelalter bis ins 18. Jahrhundert

Bevölkerung und Siedlung

Vor der Volkszählung der Helvetik von 1798 gab es keine kantonale Statistik. Aus indirekten Quellen lässt sich aber die demografische Entwicklung in groben Zügen rekonstruieren. Von der Bevölkerungszunahme ab dem 13. Jahrhundert zeugen die Entstehung neuer Pfarreien (vier zwischen 1260 und 1370, fünf vom späten 14. Jh. bis Mitte 15. Jh.), die vermehrte Siedlungstätigkeit (im 12. Jh. auch die Alpsiedlungen Bergeten ob Braunwald und Ämpächli ob Elm), die Zuwanderung von Walsern ins Kleintal (Sernftal) im 13. Jahrhundert und die Bildung neuer Einwohnergemeinden, die sich in Tagwen konstituierten. Zu den Mannschaftsrödeln kommen im 17. und 18. Jahrhundert Zählungen der Einwohner, die anlässlich der Verteilung von Pensionen, des Zugangs zu öffentlichen Ämtern (Auflagegeld) und der Gewährung des Bürgerrechts (Standgeld) durchgeführt wurden.

Ende des 14. Jahrhunderts zählte das Land etwa 4300 Einwohner, 1700 10'498 und 1798 22'300. Die ab Mitte des 17. Jahrhunderts zu verzeichnende Zunahme, die prozentual grösste im Alpenraum, war ausschliesslich durch ein natürliches Wachstum bedingt, wogegen im 16. Jahrhundert die Einwanderung zum Ausgleich der demografischen Defizite beitrug.

Die Bevölkerungszunahme erfolgte nicht linear, sondern in drei grossen Wachstumsphasen. Vom 13. Jahrhundert bis ins frühe 16. Jahrhundert war ein bedeutender Anstieg zu verzeichnen, der sich aber nicht im Einzelnen zurückverfolgen lässt. Bis um 1650 folgte eine Periode mit starken Schwankungen, bedingt durch wiederholte Pestepidemien und die massenhafte Rekrutierung von Söldnern für die fremden Dienste. In dieser Zeit erreichte die Bevölkerung einen Höchststand von ca. 7000 Einwohnern. Von der Mitte des 17. Jahrhunderts bis ins späte 18. Jahrhundert verringerten sich die demografischen Rückschläge, sodass die Bevölkerung langfristig stark wachsen konnte. Im letzten Drittel des 17. Jahrhunderts trug der Rückgang der Kindersterblichkeit zum Bevölkerungswachstum bei. Die über 50%ige Zunahme der Bevölkerung zwischen 1760 und 1798 ist auf die wirtschaftliche Entwicklung zurückzuführen. Zwischen 1773 und 1789 betrug die jährliche Zuwachsrate sogar 1,5%.

Die verschiedenen Regionen des Landes hatten in unterschiedlichem Masse daran teil. Im Unterland war das Wachstum geringer, weil die Malaria im 18. Jahrhundert in und um die versumpfende Linthebene zahlreiche Todesopfer forderte. In der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts betrug die Lebenserwartung bei der Geburt hier weniger als 24 Jahre, während sie in Elm, der einstigen am höchsten gelegenen Glarner Gemeinde, bei 42 Jahren lag. Auch die Konfession beeinflusste die demografische Entwicklung. Während Ledigenquote und Heiratsalter bei beiden Geschlechtern im katholischen Gebiet höher lagen, war hier die Fruchtbarkeit grösser; bedingt durch die erhöhte Säuglings- und Kindersterblichkeit erreichten jedoch weniger Menschen das Erwachsenenalter als in den reformierten Gebieten. Auch im Bezug auf das Migrationsverhalten sind Unterschiede festzustellen. Nach der Reformation wuchs die katholische Bevölkerung wesentlich langsamer als die evangelische, da Erstere sich häufiger in fremde Dienste begab und deshalb eine höhere Sterblichkeit aufwies. Die Beschäftigungsmöglichkeiten, die sich der reformierten Bevölkerung im Handel und im protoindustriellen Sektor boten, erleichterten eine sesshafte Lebensführung und trugen zu ihrem rascheren Wachstum bei.

Wirtschaft

Vor dem Aufkommen der Baumwoll-Protoindustrie im 18. Jahrhundert war die Glarner Wirtschaft von ihren natürlichen Ressourcen, den Bodenschätzen (Kupfer- und Silberminen, Schieferlager), der Land- und Forstwirtschaft sowie vom Überschuss an Arbeitskräften geprägt.

Karte des Landes Glarus mit den bewirtschafteten Alpen. Radiert 1714 von Johann Adam Riediger nach einer Zeichnung von Johann Heinrich Tschudi aus dem Jahr 1713 (Museum des Landes Glarus, Näfels).
Karte des Landes Glarus mit den bewirtschafteten Alpen. Radiert 1714 von Johann Adam Riediger nach einer Zeichnung von Johann Heinrich Tschudi aus dem Jahr 1713 (Museum des Landes Glarus, Näfels). […]

Gleich wie in den übrigen Bergkantonen blieben die Landwirtschaft und der Solddienst für das ganze Glarnerland bis ins erste Drittel des 17. Jahrhunderts die wichtigsten Erwerbszweige. Der im 14. Jahrhundert im Sernf- und im Grosstal noch bezeugte Feldbau ging zu Gunsten der Viehzucht zurück, ein Vorgang, der sich im 16. Jahrhundert beschleunigte. Die wichtige Rolle der Alpweiden ergab sich aus ihrer grossen Ausdehnung im Vergleich zu den Heuwiesen. Der Überschuss an Sömmerungsplätzen ermöglichte es, im Frühling zusätzlich Vieh zu importieren, das im Herbst verkauft werden konnte. Das Interesse an diesem Geschäft bewog die Häuptergeschlechter vom 16. Jahrhundert bis Mitte des 18. Jahrhunderts, den Kleinbauern systematisch Weiderechte abzukaufen. Ab dem 16. Jahrhundert kontrollierte die Landesobrigkeit regelmässig die Bestossung der Weiden wie auch die Urbarmachung von Land, um eine Übernutzung zu verhindern. Im 18. Jahrhundert führte die erhöhte Nachfrage nach Milchprodukten zu einer veränderten Zusammensetzung der Viehherden: Es wurden immer mehr Milchkühe auf Kosten des für den Export bestimmten Schlachtviehs gesömmert.

Der Mangel an Beschäftigungsmöglichkeiten und die Umstellung des Agrarsektors (auf die weniger arbeitsintensive Milch- und Viehwirtschaft) bewirkten, dass viele Glarner in fremde Dienste zogen. Diese Tätigkeit ist vom 14. Jahrhundert an bezeugt und spielte bis Mitte des 17. Jahrhunderts eine grosse Rolle. Zwischen 1616 und 1641 hoben die Häupter des Landes nahezu 30 Kompanien aus. In der Folge bestimmte die Konfessionszugehörigkeit die Wahl der Berufstätigkeit. Die katholische Führungsschicht setzte ausschliesslich auf den Solddienst, was auf die Dauer zu einer Verarmung der altgläubigen Bevölkerung führte. Die Evangelischen investierten von der Reformationszeit an in Gewerbe und Handel, während die fremden Dienste nur die letzte Zuflucht in Zeiten wirtschaftlicher Not und Arbeitslosigkeit darstellten.

Vielfältige Produktionszweige und Tätigkeiten trugen spätestens ab dem 15. Jahrhundert dazu bei, Wirtschaft und Handel des Glarnerlandes zu festigen. 1240 ist ein wohl eher unbedeutender Markt in Glarus erwähnt. Als der Flecken Glarus 1419 zum Hauptort wurde, erging ein Verbot, in Näfels einen Markt zu halten. Dieser Beschluss bestätigt die wachsende Bedeutung, die damals dem Handelsaustausch im ganzen Glarnerland - und nicht mehr nur in der Ebene - zukam. Ab dem 17. Jahrhundert waren die Glarner in den expandierenden Wirtschaften Nord- und Osteuropas tätig. Sie trieben Vieh auf die italienischen Märkte und flössten für die Niederlande bestimmtes Holz. Aus einigen Rohstoffen erzeugten sie Produkte mit hoher Wertschöpfung: den aus Kuhmilch und blauem Hornklee hergestellten Schabziger, wohl das älteste Exportprodukt des Landes; Mätzen genannte Tücher, ab dem 15. Jahrhundert unter Verwendung traditioneller Fasern (Wolle und Leinen) gefertigt, deren Abfälle der Watteherstellung dienten; Tische mit eingelassenen und polierten Schiefertischblättern, die bis in die entlegensten Gegenden Europas ausgeführt wurden; eine mit Pflanzenwurzeln, insbesondere Enzian, hergestellte Spirituose; den im 18. Jahrhundert erfundenen Glarner Kräutertee.

Landsgemeindebeschluss zur Herstellung und zum Verkauf von Ziger. Eintrag im Landbuch vom 24. April 1463 (Landesarchiv des Kantons Glarus).
Landsgemeindebeschluss zur Herstellung und zum Verkauf von Ziger. Eintrag im Landbuch vom 24. April 1463 (Landesarchiv des Kantons Glarus). […]

Institutionelle Faktoren trugen zum Erfolg der Wirtschaft bei: niedrige Steuerabgaben, das Fehlen des Zunftwesens mit seinen einengenden Vorschriften für Handwerk, Protoindustrie und Handel und der Verzicht der Obrigkeit auf das Salzregal bis in die zweite Hälfte des 18. Jahrhunderts. Der eigentliche Glarner Grosshandel setzte in der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts ein; von dieser Zeit an verfolgte die staatliche Wirtschaftspolitik das Ziel, den Glarnern die exklusive Vermarktung ihrer Erzeugnisse zu gewährleisten. Dies führte zur Entstehung einer Schicht von Kaufleuten, die in lokalen und internationalen Märkten tätig waren und denen es gelang, ausländische - insbesondere "welsche" - Zwischenhändler, die ihnen Konkurrenz machten, zu verdrängen. Im Innern jedoch erliessen die Behörden zahlreiche Gesetze, um der Spekulation einen Riegel zu schieben: im Bereich der Gewichte und Münzen, der Verbrauchsgüterpreise, der Löhne und Nahrungsmittelqualität; für einen Teil der alpwirtschaftlichen Produktion galt ein Marktzwang.

Die Öffnung gegenüber dem Aussenhandel begünstigte die Entwicklung zusätzlicher Aktivitäten und einer Infrastruktur, die auch dem Binnenhandel zugute kam: Eindeichung der Linth ab dem 15. Jahrhundert, Kanalschifffahrt auf der Linth, Schiffbau und Errichtung eines Zollhauses in Ziegelbrücke für die Händler im 17. Jahrhundert sowie ein kantonaler Postbotendienst (ab 1766 konfessionell getrennt). Das Strassennetz war bis in die 1830er Jahre von mittelmässiger Qualität. Die Verbesserung der auf die Wirtschaftsräume im Norden ausgerichteten Verkehrswege erfolgte nur zögerlich, da sie ausschliesslich Sache der Besitzer der an die Wege und Strassen angrenzenden Grundstücke war, während die Kosten für den Bau und Unterhalt der Brücken ab 1471 von den Tagwen gemeinsam getragen wurden. Gegen den Süden hin gab es nur Saumpfade (Kistenpass ab Linthal, Panixerpass und Segnespass ab Elm).

In der heimindustriellen Produktion des 18. Jahrhunderts dominierte die Baumwolle. Da die Baumwollspinnerei, die 1714-1720 von Zürich aus im Verlagssystem entwickelt wurde, nur bescheidene Anfangsinvestitionen erforderte, gelang es den Glarnern bald, die Zürcher Verleger zu verdrängen. Die erste Textildruckerei (Zeugdruck) war 1740 von Johann Heinrich Streiff in Glarus eröffnet worden. In der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts erlebte die Baumwollbranche einen bemerkenswerten Aufschwung, der zu einer stärkeren Spezialisierung auf Weberei und Textildruck führte. 1798-1820 litt der Textilsektor unter der schlechten internationalen Wirtschaftslage, was eine bedeutende Arbeitslosigkeit zur Folge hatte.

Gesellschaft

Bis Ende des 14. Jahrhunderts bildeten die Vertreter des Klosters Säckingen in Glarus den Kern der Führungsschicht: der Meier, der Keller und der Bannwart. Das frühzeitige Aufkommen der Grundherrschaft verhinderte die Entstehung von Grafengeschlechtern. Die wenigen bekannten Ministerialenfamilien - etwa die von Windegg, von Glarus, von Schwanden, von Näfels oder von Haslen - starben aus oder wanderten vor Ende des 14. Jahrhunderts in Richtung Zürich aus. Ab 1288 waren die von den Habsburgern ernannten Ammänner oder Vögte fast ausnahmslos Auswärtige und wohnten nicht im Glarnerland; nur zwei von ihnen (aus dem Geschlecht der Elmer) waren Glarner. Laut einer neueren Schätzung machten die Freien fast drei Viertel der Gesamtbevölkerung aus, da sich die Rechtsprechung des Klosters Säckingen nur auf einen Teil des Landes erstreckte. Die sozialen Unterschiede waren beträchtlich, sowohl bezüglich der ausgeübten Funktionen (vgl. die gehobene Stellung der zwölf Geschworenen des grundherrlichen Gerichts) als auch bezüglich der wirtschaftlichen Bedeutung, wie Urkunden über Käufe, Schenkungen von Gütern und Alprechten oder über Zinsablösungen zeigen.

Im 15. und 16. Jahrhundert festigten die Häuptergeschlechter ihre politische und wirtschaftliche Macht. Von 1387 bis 1513 war die Ausübung hoher Landesämter zeitlich beschränkt (jährliche Wahlen); manche Landammänner wurden jedoch während mehrerer aufeinander folgender Jahre wiedergewählt. 1513 beschloss die Landsgemeinde, die Amtsdauer auf zwei Jahre zu erhöhen, dafür aber eine Wiederwahl auszuschliessen. Da aber gegen dieses Gesetz andauernd verstossen wurde, setzte die Landsgemeinde es 1562 ausser Kraft. Im 18. Jahrhundert wurden die Inhaber kantonaler Ämter - die Schrankenherren - auf Lebenszeit ernannt. Jene des reformierten Teilgebiets rekrutierten sich damals in der Regel aus neun Familien, die alle miteinander verwandt waren. Ihr Vermögen beruhte auf Grundbesitz im Tal und ab dem 17. Jahrhundert auch auf Alprechten, auf dem Handel (Handelsgesellschaft Jenny, Aebli & Cie. mit Hauptsitz in Wien u.a.) und dem Solddienst, weniger aber auf der Protoindustrie (die Textilhändler des 19. Jh. kamen aus anderen sozialen Schichten). Bei der katholischen Führungsschicht, die sich ausschliesslich auf die fremden Dienste konzentrierte, kam es zu einer drastischen Verarmung.

In den Gemeinden (Tagwen) war der Anteil der ohne politische Mitsprache und mit beschränkten Nutzungsrechten ausgestatteten Hintersassen gering; diese machten im 18. Jahrhundert nur gerade 5% der Bevölkerung aus. Aufnahmen ins Landrecht und in das Gemeindebürgerrecht (Tagwenrecht) wurden im 17. Jahrhundert selten. Am häufigsten von der Nutzung der Allmend ausgeschlossen wurden ledige Männer, weshalb oft Konflikte zwischen den Knabenschaften und vollberechtigten Gemeindemitgliedern entstanden.

Für die unteren Schichten wirkte sich ab dem 17. Jahrhundert die Zerstückelung des bäuerlichen Eigentums infolge der Erbteilungen negativ aus. Diese Entwicklung führte im 18. Jahrhundert zur Proletarisierung eines erheblichen Teils der Bevölkerung, die durch das demografische Wachstum und ein egalitäres Erbrecht noch verstärkt wurde. Immerhin gestand dieses in seiner revidierten Fassung von 1551 den Söhnen eine Bevorzugung im Umfang von 10% gegenüber den Töchtern zu. Ende des 18. Jahrhunderts besassen 34% der Haushalte, die ein Vermögen deklarierten, nur ein Haus bzw. einen Hausanteil und einen winzigen Garten; nur 7% von ihnen verfügten über einen Betrieb, der drei Stück Grossvieh oder mehr überwintern konnte. Diese Sozialstruktur erklärt, warum für die Familien, die sich den protoindustriellen Tätigkeiten widmeten und deren Einkünfte stark konjunkturabhängig waren, die Regelungen der Tagwen bezüglich des Zugangs zur Allmend und der Zulassung von Ziegen zu den gemeinschaftlichen Weiden sowie die Politik der Kantonsbehörden betreffend den Solddienst und die Verteilung der Pensionen sehr wichtig und oft umstritten waren.

Kirchliches und religiöses Leben, Kultur und Bildung

Spätmittelalter und Humanismus

Das kirchliche Leben im Spätmittelalter zeichnete sich durch vielfältige Frömmigkeitsformen aus. Die Kirchen und Kapellen waren mit Ablässen und Reliquien reich ausgestattet. Allein die Hauptkirche in Glarus soll am Ende des Mittelalters 68 Reliquien besessen haben, darunter die Kreuzreliquie des 1499 erbeuteten Brandiskreuzes (aus dem Schloss der Herren von Brandis in Maienfeld), wofür 1510 die Heiligkreuzkapelle errichtet wurde. Zahlreiche Reliquien wurden im Heiltumsschrein, der "Goldenen Trucke" (1861 verbrannt), aufbewahrt, den die Glarner auf Bittgängen, Prozessionen und Wallfahrten (Näfelser Fahrt, Landeswallfahrt nach Einsiedeln) mittrugen. Kirchweihfeste und Fasnacht besassen gesellschaftliche Bedeutung, wobei auch auswärtige Besucher und Delegationen teilnahmen.

Die Pfarrherren (rectores) waren im 14. Jahrhundert oft Adelige, die nicht am Ort residierten und ihr Amt auch nicht persönlich ausübten; im 15. Jahrhundert hingegen rekrutierten sie sich - wie die Leutpriester, Vikare und Kapläne an den übrigen Kirchen des Tales - vorwiegend aus Einheimischen und Eidgenossen. Die Gemeinden und das Land übten eine strenge Aufsicht über die Geistlichkeit aus; so erliess die Gemeinde Schwanden im sogenannten Spanbrief von 1414 genaue Vorschriften für den Priester. Die Disziplin des Klerus war im Allgemeinen gut; dieser verfügte zum Teil über eine universitäre Ausbildung. Die Kontrolle durch die Laien erschien dem Humanisten Glarean so unerträglich, dass er im Unterschied zum jungen Huldrych Zwingli 1510 darauf verzichtete, eine Glarner Pfarrei (Mollis) zu übernehmen.

Klöster gab es im mittelalterlichen Glarus nicht; die Stiftung eines (Prämonstratenser?-)Klosters für den bei Näfels 1388 gefallenen Adel scheiterte an der Ablehnung durch Glarus. Hingegen sind Häuser von Reklusen und Beginen bezeugt: in Mollis zu Beginn des 14. Jahrhunderts, in Linthal und Schwanden (?) im 14. Jahrhundert und in Glarus im 15. und 16. Jahrhundert.

Eine erstaunliche geistige Blüte brachte dem Land der Humanismus: Arbogast Strub, Glarean, Huldrych Zwingli und schliesslich Aegidius Tschudi waren seine führenden Vertreter. Die Geschichtsschreibung setzte mit dem Landschreiber Rudolf Mad ein, der die "Zürcher Chronik" für die Jahre 1460-1475 fortsetzte. Die Wirren der Reformationszeit bewegten den altgläubigen Landschreiber Fridolin Bäldi und den Glarner Pfarrer Valentin Tschudi, die Ereignisse aufzuschreiben.

Reformation und Konfessionalismus

Die Reformation drang unter dem Einfluss Zwinglis von Zürich her in Glarus ein. Im Ringen um politische und wirtschaftliche Macht wurde sie vor allem von den wenig einflussreichen und ärmeren Bevölkerungsschichten angenommen, die an der Landsgemeinde die Mehrheit bildeten, während die Häupterfamilien in Näfels, Glarus, Schwanden und Linthal am alten Glauben festhielten. Als Glarner Reformator wirkte Pfarrer Fridolin Brunner. Als ersten Schritt zur Einführung der Reformation beschloss die Landsgemeinde 1525 die Abschaffung der Landeswallfahrt nach Einsiedeln. 1528 fanden in Niederurnen, Obstalden, Mollis, Glarus (Burgkapelle), Schwanden, Betschwanden, Matt und Elm Bilderstürme statt. In Glarus selbst suchte Pfarrer Valentin Tschudi (1522-1555), der Nachfolger Zwinglis, einen vermittelnden Weg einzuschlagen (Via Media). Nach den Kappelerkriegen brachte unter Vermittlung der Eidgenossen und des Abtes von St. Gallen der Erste Landesvertrag vom 21. November 1532 die konfessionelle Parität.

Die konfessionelle Spaltung prägte fortan die Geschichte des Landes (Konfessionalismus). Die Katholiken wurden zur Minderheit. Rekatholisierungsversuche der fünf Orte besonders Anfang der 1560er Jahre scheiterten. Trotz immer wieder aufbrechender Konflikte zwischen den Glaubensparteien gelang es, den konfessionellen Frieden durch komplizierte, auf Interessenausgleich bedachte Vertragswerke, die sogenannten Landesverträge, zu bewahren. Das Land spaltete sich sukzessive in zwei politisch weitgehend selbstständige Teilstaaten; zu einer territorialen Landesteilung nach dem Vorbild Appenzells kam es hingegen nicht. Die wirtschaftlichen und kulturellen Unterschiede zwischen Alt- und Neugläubigen vertieften sich im Lauf der frühen Neuzeit.

Während Angehörige der Häupterfamilien von Katholisch-Glarus und Schwyz oft Ehen eingingen und die Verbindungen zwischen den beiden Ländern zusätzlich vertieften, blieb Evangelisch-Glarus über das Kirchenwesen eng mit Zürich verbunden. Von 1656 an wurde die Näfelser Fahrt nicht mehr gemeinsam gefeiert. 1675-1679 erreichte Katholisch-Glarus, dass das ursprünglich für Weesen geplante Kapuzinerkloster auf dem Burghügel in Näfels errichtet wurde, als ein weithin sichtbares Wahrzeichen des Katholizismus (seit 1986 Franziskanerkloster). Die Kapuziner wirkten in der Seelsorge und prägten die katholische Volksfrömmigkeit. Mit Streitschriften (Pater Rudolf Gasser, 1695-1702) lösten sie eine viel beachtete konfessionelle Polemik aus.

Bildung, Musik und Geistesleben in der frühen Neuzeit

Die Ausbildung begabter junger Glarner und ihre Vorbereitung auf die akademische Laufbahn lag ab dem Spätmittelalter in den Händen der Pfarrer. Die 1510 von Zwingli in Glarus ins Leben gerufene erste Lateinschule war nur von kurzer Dauer, sie wurde erst Anfang des 18. Jahrhunderts wieder eingerichtet. Deutsche Schulen bestanden vom 16. Jahrhundert an in Glarus selbst (neues Schulhaus 1568 unter der Leitung von Aegidius Tschudi erbaut, 1594 konfessionelle Trennung), ab dem 17. Jahrhundert in Linthal und Schwanden, im 18. Jahrhundert wurden auch in den übrigen Gemeinden Schulen gegründet. Glarner Studenten besuchten vom Spätmittelalter an die Universität Leipzig (erstes Zeugnis 1456), Heidelberg, Freiburg im Breisgau, während und nach der Reformation die Universitäten Wien, Tübingen, Köln, Paris, in den folgenden Jahrhunderten hauptsächlich diejenige in Basel (1460-1818: 114 Studenten). Freiplätze bestanden in Paris ab 1498, am Jesuitenkollegium Luzern und für Priesterkandidaten am Collegium Helveticum in Mailand ab dem späten 16. Jahrhundert. Reformierte Glarner besuchten unter den höheren Schulen vorwiegend das Carolinum in Zürich (1567-1807: 75 Studenten).

In den Pfarrhäusern bestanden vom späten Mittelalter an zum Teil ansehnliche Bibliotheken (herausragend jene von Zwingli in Glarus). Im evangelischen Landesteil wurde, nach ersten Anläufen 1733 und 1744, 1761 eine evangelische (seit 1858 allgemein öffentliche) Landesbibliothek errichtet. Das musikalische Leben beschränkte sich lange Zeit auf den kirchlichen Bereich. Vom Glarner Kaplan Johannes Heer ist ein Liederbuch (Anfang 16. Jh.) mit allerdings überwiegend weltlichen Liedern erhalten. Der evangelische Kirchengesang wurde seit dem 17. Jahrhundert durch Chorsängergesellschaften gefördert, während Kirchenorgeln zuerst von den Katholiken eingerichtet wurden (in der paritätischen Pfarrkirche von Glarus 1692 eine katholische und 1746 eine reformierte Orgel). Ein herausragender Instrumentenbauer war der aus Schwanden ausgewanderte Burkhard Tschudi in London, dessen Cembali von Händel, Haydn und Mozart gespielt wurden. Theateraufführungen beschränkten sich auf geistliche Spiele; Passionsspiele wurden nachweislich ab dem 16. Jahrhundert in katholischen Kirchen aufgeführt und von der Obrigkeit gefördert.

Im Zeitalter der Aufklärung gab es in Glarus eine dünne Bildungsschicht, bestehend aus Notabeln, Ärzten und Pfarrern. Mehrere reformierte Glarner wirkten in der Helvetischen Gesellschaft mit, unter ihnen Landammann Cosmus Heer 1768 als Präsident. Anknüpfend an die blühende Geschichtsschreibung zur Zeit des Humanismus, wurden mehrere historische Werke verfasst: 1714 schuf der Chronist und Universalgelehrte Johann Heinrich Tschudi, Pfarrer von Schwanden, die erste gedruckte Glarner Geschichte ("Glarner Chronik"). 1774 erschien die "Neuere Glarner-Chronick" Christoph Trümpys, Pfarrhelfers in Schwanden. Unveröffentlicht blieb die umfangreiche "Glarnergeschichte" des gelehrten Johann Jakob Tschudi, Camerarius und Pfarrer von Glarus und Förderer des Schulwesens. Dessen Bemühungen, den wissenschaftlichen Nachlass von Aegidius Tschudi 1766/1768 für Glarus zu erwerben, waren erfolglos. Grosse Verdienste um das Volksschulwesen erwarb sich auch der vielseitige Gelehrte Johann Rudolf Steinmüller, Pfarrer von Mühlehorn und Obstalden bis 1799. Der Malefizprozess von 1782 gegen Anna Göldi, der letzte dieser Art in Westeuropa, stiess bei einigen Trägern der lokalen Aufklärung auf Ablehnung (Cosmus Heer), andere waren darin verwickelt und befanden sich in einem Zwiespalt (Camerarius Tschudi).

Der Staat im 19. und 20. Jahrhundert

Verfassungs- und politische Geschichte

Von der Helvetik bis zur Regenerationszeit

Anfang 1798 begrüssten die Glarner zwar die Befreiung und Gleichstellung der Untertanen der Stadtorte, bequemten sich aber erst unter dem Druck der herannahenden französischen Armee zum gleichen Schritt. Die Landsgemeinde lehnte die neue, durch Frankreich aufgezwungene Verfassung ab und beschloss, die bisherige zu verteidigen. Am 30. April 1798 kämpften die in der Umgebung von Wollerau stehenden Glarner vergeblich gegen die französische Übermacht. Am 4. Mai 1798 vereinigte ein französisches Dekret Glarus mit den ehemaligen Untertanengebieten Uznach, Gaster und Werdenberg sowie dem Sarganserland, dem oberen Toggenburg und der March zum Kanton Linth. Dieser war ein reiner Verwaltungs-, Gerichts- und Wahlbezirk ohne Autonomie. Die neue Ordnung konnte sich allerdings nie richtig durchsetzen, weil das Glarnerland im Zweiten Koalitionskrieg 1799 zum Kriegsschauplatz mit wechselnder Herrschaft wurde.

Die von Napoleon vermittelte Verfassung von 1803 bedeutete in Glarus in wesentlichen Bereichen eine Rückkehr zur alten Ordnung. Das Land wurde wiederum ein souveräner Ort im Rahmen der Eidgenossenschaft, allerdings ohne die Untertanengebiete. Je eine Landsgemeinde der evangelischen und der katholischen Bürger wählte ihre eigenen Behörden, Beamten und Richter. Die gemeinsame Landsgemeinde war zuständig für Gesetzgebung und Steuern. Bei Wahlen kam häufig wieder das Los zum Einsatz, und die Gewählten hatten wie früher Zahlungen an die Staatskasse und die stimmberechtigten Landleute (Auflagen) zu entrichten. Eine wichtige Ausnahme gab es bei den höchsten Regierungsämtern. Hier galt die freie Wahl ohne Auflagen. Diese Grundzüge der staatlichen Ordnung wurden in der Verfassung von 1814 bestätigt.

Wie in andern Kantonen wurde die Verfassung erst in den frühen 1830er Jahren wieder zum Thema. Änderungsanträge fielen allerdings an den Landsgemeinden 1831 und 1832 klar durch, nicht zuletzt deswegen, weil die Grundrechte bereits gewährleistet waren und vergleichsweise grosse Möglichkeiten zur politischen Mitwirkung bestanden. Dennoch kam es 1836-1837 zu grundlegenden Neuerungen. Auslöser war die neu gestaltete Näfelser Fahrt. Katholische Vorbehalte in diesem Zusammenhang quittierten reformierte Erneuerer mit der Forderung, die konfessionell geprägte Organisation des Landes Glarus aufzuheben. Nach dem Grundsatzbeschluss von 1836 wurden innerhalb von 15 Monaten eine neue Verfassung samt der Anschlussgesetzgebung geschaffen und die Behörden neu bestellt. Zur Durchsetzung der neuen Verfassung kamen in Näfels und Oberurnen, dem Zentrum des katholischen Widerstands, Truppen zum Einsatz.

Mit der Neuordnung hatte das Land Glarus "die vollkommenste aller schweizerischen Demokratien" (Ludwig Snell) erhalten. Gemäss dem Grundsatz der Volkssouveränität entschied die Landsgemeinde über alle grundlegenden Fragen. Stimmberechtigt waren alle Landesbürger ab dem vollendeten 18. Altersjahr. Die konfessionell ausgerichteten Landsgemeinden verschwanden. Die Gewalten waren allerdings nicht vollständig getrennt: Im 119-köpfigen Parlament, Dreifacher oder Landrat genannt, sassen auch die Mitglieder der Regierung. Diese bestand aus einem 47-köpfigen Rat, aufgeteilt in verschiedene Kommissionen. Die Vertretung nach aussen kam der von der Landsgemeinde bestimmten Standeskommission zu. Einzig die Gerichte waren klar von den andern Staatsgewalten getrennt. Alle lebenslänglichen Ämter wurden abgeschafft. Die Wahlen erfolgten nur noch im freien Handmehr.

Kaum berührt von der staatlichen Neuordnung blieb die Organisation der Gemeinden. Im Zentrum stand weiterhin der Tagwen (Bürgergemeinde), in dem die ortsansässigen Bürger alleine bestimmten. Daneben gab es selbstständige Fonds zugunsten der Schule bzw. der Armen. Diese standen unter der Aufsicht der Kirchgemeinden oder der Tagwen. Neu war einzig der Anspruch des Kantons auf die Oberaufsicht. Weitergehende kantonale Regelungen in den folgenden Jahrzehnten betrafen in erster Linie das Schulwesen.

Von 1848 bis zum Ersten Weltkrieg

Die Landsgemeinde in Glarus am 22. Mai 1887. Fotografie (Landesarchiv des Kantons Glarus).
Die Landsgemeinde in Glarus am 22. Mai 1887. Fotografie (Landesarchiv des Kantons Glarus). […]

In der Auseinandersetzung zum Bundesvertrag auf eidgenössischer Ebene unterstützte Glarus bereits in den 1830er Jahren die Revisionsbemühungen. 1847 waren Glarner Truppen am Kampf gegen den Sonderbund beteiligt. Die Bundesverfassungen von 1848 und 1874 fanden die klare Zustimmung der Glarner Stimmbürger. Die eidgenössischen Vorgaben verlangten dann ihrerseits Anpassungen bei der Kantonsverfassung. Entsprechende Vorlagen an die Landsgemeinde wurden allerdings mehrfach verworfen. Der Entscheid für die Durchführung einer Totalrevision fiel 1886 äusserst knapp. Überraschend deutlich war dann am 22. Mai 1887 die Zustimmung zur neuen Kantonsverfassung.

Diese legte die Grundzüge der staatlichen Organisation so fest, wie sie auch heute noch gelten. Die klare Trennung zwischen Parlament und Regierung war die wichtigste Änderung. Wohl nahmen die sieben Mitglieder der Exekutive weiterhin an den Beratungen des verkleinerten Landrates (pro 500 Einwohner ein Sitz, damals 67 Mitglieder) teil. Sie hatten aber kein Stimmrecht mehr. Die Organisation der Gemeinden fand zum ersten Mal eine ausführliche Regelung. Dabei wurde als neue Körperschaft die Ortsgemeinde geschaffen, welche neben den Ortsbürgern auch den Niedergelassenen volle Rechte gab. Zudem wurden die Tagwen sowie die Schul-, Armen- und Kirchgemeinden als eigenständige Körperschaften in der Verfassung verankert. Die Ortsgemeinden hatten vorerst noch wenig Gewicht neben den Tagwen. Doch aufgrund der Zuweisung aller Aufgaben, welche nicht eindeutig in den Bereich einer andern Gemeindeart gehörten, entwickelten sie sich später zur zentralen Körperschaft auf Gemeindeebene. Seit 1889 gilt für Gemeinderäte die Urnenwahl.

Die Probenummer der Arbeiter-Zeitung vom 8. Oktober 1864 (Landesarchiv des Kantons Glarus).
Die Probenummer der Arbeiter-Zeitung vom 8. Oktober 1864 (Landesarchiv des Kantons Glarus). […]

Politische Parteien spielten im ganzen 19. Jahrhundert eine geringe Rolle. Das Ende der Helvetik brachte erneut die Herrschaft von ein paar wenigen Geschlechtern. Aus diesem Kreis stammten allerdings auch jene Politiker, die in kurzer Zeit die radikale Neuordnung von 1836-1837 umsetzten. Der personelle Umbruch erfolgte erst um 1840, als sich führende Reformer in einem Klima der verschärften Gegensätze zurückzogen. Die "Glarner Zeitung", das einzige regelmässig erscheinende Blatt, unterstützte die liberal-konservativ ausgerichtete Regierung. Auch in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts waren es profilierte Einzelpersonen und nicht Parteien, die das politische Geschehen prägten. Dies war sicher auch eine Folge der Landsgemeindedemokratie. So spielte bei der Verabschiedung des wegweisenden Fabrikgesetzes von 1864 der 1848 auch im Glarnerland heimisch gewordene Grütliverein noch keine Rolle. Doch im letzten Viertel des 19. Jahrhunderts profilierten sich die Grütlianer zusammen mit dem Arbeiterbund mit einer Reihe von Memorialsanträgen (Einzelinitiativen). Erst in den 1890er Jahren bildeten sich im Landrat die Fraktionen der Liberalen und der Demokraten heraus, die sich beide 1902 als Parteien konstituierten. Die "Neue Glarner Zeitung" (liberal) und die Glarner Nachrichten (demokratisch) waren ihre Sprachrohre. 1903 entstand die Katholische Volkspartei, die durch das "Glarner Volksblatt" unterstützt wurde. 1917 kam es schliesslich zur Gründung der Sozialdemokratischen Partei; sie verfügte ab 1919 mit der "Glarner Volkswacht" (bzw. ab 1926 mit der "Volksstimme") ebenfalls über eine eigene Tageszeitung.

Glarner Zeitungen

Wochenblatt für den Kanton Linth (Glarner Zeitung I)1799-1803
Glarner Kantonsblatt1820-1822
Glarner Zeitung (II)1.1.1833-10.5.1861
Neue Glarner Zeitung (I)1.1.1844-30.6.1846
Der freie Glarner (I)1.1.1847-1848 (?)
Neue Glarner Zeitung (II)11.4.1859-1969
Glarner Blätter1863-1864
Arbeiter-Zeitung8.10.1864-Ende 1865
Glarner Zeitung (III)25.11.1865-9.12.1869
Glarner Anzeiger (I)1867-1870 (?)
Neueste Glarner Zeitung25.12.1868-9.6.1869
Glarner Landbote29.12.1868-28.6.1871
Glarner Tagblatt1871
Glarner Volkszeitung1872-31.1.1873
Der freie Glarner (II)25.12.1874-23.12.1889
Glarner Nachrichten6.12.1884-31.12.1999
Glarner Volksblatt15.10.1895-31.7.1974
Glarner Anzeiger (II)1.1.1907-
Glarner Grütlianer2.1.1920-1923 (?)
Glarner Volkswacht1.2.1920-31.12.1930
Glarner Mittelstandszeitung9.12.1932-5.5.1933
Vaterland1.8.1974-31.10.1991
Die Südostschweiz: Glarus3.1.2000-
Glarner Zeitungen -  Hans Laupper

Von der Zwischenkriegszeit bis zu Beginn des 21. Jahrhunderts

Die 1920 erfolgte Einführung der Proporzwahl für den Landrat brachte Bewegung in die Parteienlandschaft: Die Liberalen beschlossen eine Neuorganisation, um unter dem Namen Allgemeine Bürgerliche Volkspartei (ABV) auch Bauern und Gewerbetreibenden eine politische Heimat zu bieten. Die Demokraten ihrerseits waren bereit, die Mitglieder des Grütlivereins/Arbeiterbunds aufzunehmen und traten dann als Demokratische und Arbeiterpartei auf. Bei den ersten Wahlen nach dem Proporzverfahren verlor die freisinnige ABV die absolute Mehrheit, blieb aber die stärkste Partei. Die Demokraten bildeten zusammen mit den Grütlianern die zweitstärkste Kraft. Die Wahlerfolge der Katholischen Volkspartei (heute CVP) und der Sozialdemokraten (SP) blieben bescheiden. Trotz eines Zuwachses in den folgenden Jahrzehnten erlangten diese Parteien nie das Gewicht der zwei andern.

Bis 1942 stellten die Freisinnigen (heute FDP) und die Demokraten (heute SVP) je drei Mitglieder der Regierung. Ein Sitz blieb aus Tradition den Katholiken reserviert. Ab 1917 war dies offiziell ein Vertreter der Katholischen Volkspartei. Erst im Zweiten Weltkrieg wurde die parteipolitische Zusammensetzung erweitert, indem ab 1942 ein Sozialdemokrat in der Regierung Einsitz nahm. Dies ging auf Kosten der Freisinnigen. 1956 gelang es der SP, auf Kosten der Demokraten einen zweiten Sitz zu erringen. In der Folge besetzten die Freisinnigen und die Demokraten in der Regel je zwei Sitze. 1966 wechselte der zweite SP-Sitz zur Konservativ-Christlichsozialen Volkspartei. Erst 1994 holte die SP diesen von der CVP zurück, verlor ihn aber vier Jahre später an die FDP. Der erneute Sitzgewinn der SP von 2002 ging zu Lasten der SVP. Die Reduktion der Regierung auf fünf vollamtliche Mitglieder wurde 2006 auf Basis des neuen Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes realisiert. Die 2008 als Abspaltung der SVP gegründete Bürgerlich-Demokratische Partei (BDP) ist seit 2010 im Kantonsrat vertreten und stellt seit 2010 auch einen Regierungsrat. Nach dem Verlust des Regierungssitzes von Seiten der SP (2014) ist die Glarner Regierung rein bürgerlich zusammengesetzt.

Sitze des Kantons Glarus in der Bundesversammlung 1919-2015

 191919281939194319551967197519791987199119992003200720112015
Ständerat
FDP1111  111211111
CVP       11      
Demokraten/SVP11 1121   11111
Andere  1 1          
Nationalrat
ABV/FDP111111         
Demokraten/SVP111    11      
SP   1111  1111  
BDP             11
Total Sitze222222111111111
Sitze des Kantons Glarus in der Bundesversammlung 1919-2015 -  Historische Statistik der Schweiz; Bundesamt für Statistik

Zusammensetzung des Regierungsrats im Kanton Glarus 1982-2014

 198219861990199419982002200620102014
FDP222233222
CVP222111111
SP11121211 
SVP2222211 1
BDP       11
Total777777555
Zusammensetzung des Regierungsrats im Kanton Glarus 1982-2014 -  Historische Statistik der Schweiz; Bundesamt für Statistik; Regierungskanzlei

Zusammensetzung des Landrats im Kanton Glarus 1920-2014

 192019351944195019591968197119781982199019982002200620102014
ABV/FDP302926252427272527232426231212
KK/CVP7109912131417171513131266
SP69131314151215141515121287
Demokraten/SVP62519212624222022222121261717
Grüne         356677
BDP             109
GLP              2
Andere16a 1  22  2221  
Total657368687681777780808080806060

a Zuordnung zu Parteien oder Fraktionen nicht möglich

Zusammensetzung des Landrats im Kanton Glarus 1920-2014 -  Historische Statistik der Schweiz; Bundesamt für Statistik; Regierungskanzlei

Nach längerer Vorbereitungszeit kam es 1988 zur Totalrevision der Verfassung. Diese zielte auf eine zeitgemässe Neuformulierung und nicht auf grundlegende Änderungen. Die wichtigsten organisatorischen Anpassungen betrafen das Gerichtswesen. So wurde die erste Instanz in Zivil- und Strafsachen zusammengefasst und das 1986 eingeführte Verwaltungsgericht bestätigt. Die neue Vorschrift, dass Mitglieder des Landrates nicht mehr gleichzeitig in einem Gericht sitzen dürfen, stärkte die Gewaltentrennung. Im selben Sinn untersagt die Verfassung den Mitgliedern der Regierung den Einsitz in einer Gemeindebehörde. Schliesslich brachte die neue Verfassung eine umfassende Regelung des Gemeindewesens.

Staatliche Tätigkeit und Verwaltung

Erste Hälfte des 19. Jahrhunderts

Die Umsetzung der hochgesteckten politischen Ziele gelang den helvetischen Behörden auch im Glarnerland nur ansatzweise. Anspruch und Wirklichkeit rückten ab 1803 wieder deutlich näher zusammen. Dies bedeutete in der Regel minimale staatliche Aktivitäten wie die Besetzung von Ämtern und die Vertretung nach aussen. Die Situation auf Gemeindeebene war noch bescheidener. Die Unterstützung der Armen sowie die Versorgung des Landes mit Lebensmitteln in Notzeiten waren unbestrittene Staatsaufgaben. Dies kam in den Hungerjahren 1816-1817 wieder zum Tragen. Die Zurückhaltung des Staates hatte allerdings auch den Vorteil, dass initiative Unternehmen sich ungestört entfalten konnten.

Der Schutz der Landesbürger vor Notlagen spielte bei Neuerungen noch immer eine grosse Rolle. So wurde 1806 eine Viehversicherung und 1811 eine Gebäudeversicherung eingerichtet. 1824 verbot der Rat die Nachtarbeit in den Fabriken aus Angst vor Feuersbrünsten. 1833 übernahm das Land Glarus die Aufsicht über den Schieferabbau in Engi. Nachwirkungen des helvetischen Gedankengutes zeigten sich anderseits in der Tatsache, dass nun die Landesrechnung in Sachgruppen unterteilt und Ende Jahr mit einer Bilanz abgeschlossen wurde. In den gleichen Zusammenhang gehört der erstmalige Druck aller gültigen Gesetze von 1807. Der regelmässige Einzug einer Hab-, Gut- und Kopfsteuer geschah aus schierer Notwendigkeit. Doch damit war auch ein wichtiges Element der modernen Staatsfinanzierung schon früh gegeben.

Ab den 1820er Jahren wurde der Staat deutlich aktiver. Ein drängendes Thema war das Strassennetz, das den Bedürfnissen der aufstrebenden Wirtschaft nicht mehr genügte. In den folgenden drei Jahrzehnten legte der Kanton die meisten Verbindungsstrassen neu an. Zudem übernahm er 1835 von den Gemeinden die Verantwortung für deren Unterhalt. Die zusätzliche Belastung führte zu einer Verdreifachung der Landesschuld. Den Ausbau des Schulwesens hingegen trugen in erster Linie die Gemeinden. Noch um 1830 besuchte nur ein Drittel der Kinder regelmässig die Schule. Mit dem Bau von 22 Schulhäusern zwischen 1832 und 1844 wurden die Platzverhältnisse klar verbessert. Ab 1837 standen alle Schulen unter der Aufsicht des Kantons. Dieser machte den Schulbesuch bis zum 12. Altersjahr obligatorisch. Das Recht der Gemeinden, eine Schulsteuer zu erheben, brachte nach 1866 eine finanzielle Absicherung. Zudem war der Kanton ab 1873 bereit, drei Viertel eines allfälligen Defizits zu übernehmen sowie Zuschüsse an die Sekundarschulen zu leisten.

Glarus als sozialpolitischer Pionier

Schulpflichtige Kinder arbeiteten zu Beginn der Industrialisierung regelmässig vor und nach dem Unterricht in den Fabriken. Dies verbot die Regierung 1846 zunächst für die mechanischen Spinnereien. Gleichzeitig erlaubte sie die Nachtarbeit wieder mit der Auflage, dass die Nachtschicht höchstens elf und die Tagschicht höchstens 13 Stunden daure. Für den Normalarbeitstag legte er die Grenze bei 14 Stunden fest. Diese Bestimmungen wurden zwei Jahre später von der Landsgemeinde bestätigt. Das Arbeitsverbot für Kinder unter zwölf Jahren galt ab 1856 für sämtliche Fabrikbetriebe. Zudem wurde 1858 allgemein die Sonntagsarbeit verboten. Die Landsgemeinde von 1864 ging gegen den Willen von Regierung und Parlament noch einen Schritt weiter. Sie begrenzte den Normalarbeitstag für alle auf zwölf Stunden und verbot die Nachtarbeit. Zudem sollten Mütter vor und nach der Geburt ihres Kindes insgesamt sechs Wochen lang pausieren. Solche Bestimmungen zugunsten der Beschäftigten in den Fabriken gab es in jener Zeit erst in England, das 50 Jahre früher den Durchbruch zur Industrialisierung erlebt hatte. Die Pionierrolle des Kantons Glarus im Bereich der Sozialgesetzgebung wurde möglich dank der gefestigten direkten Demokratie in der Form der Landsgemeinde.

Für die Durchsetzung der Schutzbestimmungen war entscheidend, dass die Kontrolle nicht mehr den Gemeinden oblag, sondern einer kantonalen Kommission, welche die Fabriken regelmässig besuchte. 1872 beschloss die Landsgemeinde einen Normalarbeitstag von elf Stunden. In dieser Form wurde das kantonale Fabrikgesetz zum Vorbild des eidgenössischen, das ab 1878 die kantonalen Bestimmungen ersetzte. Nicht ganz zufällig stammten der zuständige Bundesrat (Joachim Heer) sowie einer der drei eidgenössischen Inspektoren (Fridolin Schuler) aus dem Glarnerland. Hier kam es zu weiteren in die Zukunft weisenden sozialpolitischen Beschlüssen. 1892 erliess die Landsgemeinde ein Gewerbegesetz, das Schutzbestimmungen zugunsten der Angestellten in allen Betrieben enthielt, welche nicht dem Fabrikgesetz unterstellt waren. So galt der Normalarbeitstag von elf Stunden von da an auch in gewerblichen Betrieben. 1916 führte Glarus als erster Kanton eine Alters- und Invalidenversicherung ein. Diese stellte beispielsweise Männern eine Altersrente von jährlich 180 Fr. ab dem 66. Altersjahr in Aussicht, wenn sie während 33 Jahren jährlich einen Beitrag von 6 Fr. einzahlten. 1925 wurde die erste kantonale Arbeitslosenversicherung der Schweiz geschaffen.

Vom ausgehenden 19. Jahrhundert bis zur Gegenwart

Als Folge der Bundesverfassung von 1874 wurden die staatlichen Aktivitäten auf der Ebene des Kantons und der Gemeinden in zunehmendem Masse von eidgenössischen Vorgaben geprägt. Dies galt zunächst für Bereiche wie Militär, Zivilstandswesen, Wald, Jagd oder Arbeiterschutz. Eine deutliche Gewichtsverlagerung brachte die Ausnahmesituation der beiden Weltkriege. Der Bund regelte den landwirtschaftlichen Mehranbau, die Lebensmittelrationierung, die Internierung von ausländischen Soldaten und führte die direkte Bundessteuer ein. In der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts wurden die Massnahmen im Bereich der Landwirtschaft oder des Zivilschutzes noch erweitert. Neu hinzu kamen weitere Themen wie Sozialversicherungen, Raumplanung, Nationalstrassenbau, Berufsbildung oder Umweltschutz. Zu Beginn des 21. Jahrhunderts waren Kanton und Gemeinden in vielen wichtigen Bereichen nur noch Vollzugsorgane für Gesetze, welche auf Bundesebene erlassen wurden.

Trotz dieser Gewichtsverschiebung blieben dem Kanton und den Gemeinden noch einige Gestaltungsmöglichkeiten. Bereits 1872 beschloss die Landsgemeinde einen Progressivtarif bei der damaligen Vermögenssteuer. Die Folgen des Ersten Weltkriegs führten 1920 zur Einführung einer Erwerbssteuer als Ergänzung. Erst 1970 erfolgte dann die Gewichtsverlagerung auf die Einkommenssteuer. 1877 wurde die Errichtung einer kantonalen Krankenanstalt in Glarus beschlossen, 1881 erfolgte deren Eröffnung. Vergleichsweise spät übernahm der Kanton 1892 die Kontrolle über die Benützung der öffentlichen Gewässer und führte 1908 eine Wasserwerksteuer ein. Mit der 1914 beschlossenen Beteiligung an der Nordostschweizerischen Kraftwerke AG (NOK) wurde der Kanton auch Produzent und Verteiler der elektrischen Energie. 1957 folgte die Beteiligung an der Kraftwerke Linth-Limmern AG. 1884 gründete der Kanton eine eigene Bank (Glarner Kantonalbank) und 1894 eine eigene Mobiliarversicherung. In der schweren wirtschaftlichen Krise der 1930er Jahre organisierten Kanton und Gemeinden umfangreiche Beschäftigungsprogramme. Nach mehreren Anläufen gelang es 1956, eine kantonale Maturitätsschule einzurichten. Zuvor hatten Glarner Gymnasiasten auswärtige Kantonsschulen vor allem in den reformierten Mittellandkantonen bzw. Klosterschulen in der Innerschweiz besucht.

Die Gemeinden bekamen als unterste Ebene des föderalistischen Staatswesens die wachsende Vielfalt von Aufgaben vor allem im letzten Viertel des 20. Jahrhunderts zu spüren. Damit setzte sich auch in kleinen Gemeinden die Einsicht durch, dass für die Verwaltung entsprechend ausgebildete Angestellte notwendig sind. Dies war in grösseren Gemeinden seit Jahrzehnten der Fall. Gestützt auf die Verfassung von 1988 macht der Kanton auch verbindliche Vorgaben. So gibt es seit 1997 für die Gemeinderechnungen einen einheitlichen Kontenplan sowie Abschreiberegeln. Die Zahl der freiwilligen Gemeindezusammenschlüsse hat deutlich zugenommen.

Gesellschaft, Wirtschaft und Kultur im 19. und 20. Jahrhundert

Bevölkerung und Siedlung

Hinsichtlich der Bevölkerungsentwicklung können klar drei Wendepunkte festgestellt werden. Nach einer längeren Wachstumsphase bis 1870 folgte ein drei Jahrzehnte dauernder Rückgang. Um 1900 setzte wieder ein Anstieg bis zum Höhepunkt 1960 ein, danach nahm die Bevölkerung ab. Um 1800 lag die Bevölkerungszahl bei knapp 23'000 Personen. Dies waren 1,35% der damaligen Bevölkerung in der Schweiz. Das Wachstum in den folgenden Jahrzehnten lag leicht unter dem schweizerischen Durchschnitt. Zwischen 1870 und 1900 ging dann die Bevölkerung als Folge des Niedergangs des Textildrucks von gut 35'000 auf 32'000 Personen zurück. Damit war der Anteil an der gesamtschweizerischen Bevölkerung unter 1% gesunken. Das Wachstum im 20. Jahrhundert blieb deutlich unter dem Landesschnitt, weil sich der Dienstleistungssektor unterdurchschnittlich entwickelte. Immerhin konnte bis 1930 der Bevölkerungsverlust wieder ausgeglichen werden. Nach dem Höhepunkt von 1960 mit 40'100 Personen lag die Bevölkerungszahl im Jahr 2000 bei 38'200 Einwohnern, was noch 0,53% der schweiz. Bevölkerung entsprach. Abweichend vom beschriebenen Trend in Glarus gab es in den 1840er Jahren eine Stagnation und in den 1930er Jahren sogar einen Rückgang. Andererseits war in den 1980er Jahren ein vorübergehender Anstieg zu verzeichnen.

Die Entwicklung in den drei Regionen des Kantons verlief bis 1930 weitgehend parallel. Zwar wuchs 1850-1870 die Bevölkerung der vier Gemeinden im Mittelland stärker als im Hinter- oder im Unterland. Umso schärfer war dort der Rückgang in den 1890er Jahren. Die Gewichte der Teilgebiete blieben lange Zeit ungefähr gleich. Im Hinterland lebten gut 40% der Bevölkerung, im Mittelland gut 30% und im Unterland knapp 30%. In den 1930er Jahren ging die Bevölkerung im Hinterland deutlich zurück, während sie im Mittelland stagnierte und im Unterland leicht anstieg. Die Wachstumsphase nach dem Zweiten Weltkrieg überdeckte nochmals die unterschiedlichen regionalen Tendenzen. Doch ab 1960 kam es zu einer klaren Verschiebung der Gewichte. Das Unterland verzeichnete ein stetiges Wachstum. Das Mittelland stagnierte und das Hinterland erlitt massive Verluste. Damit wurden die Anteile von Hinterland und Unterland vertauscht. Im Jahr 2000 lebten im Unterland 41,5% der Bevölkerung und im Hinterland nur noch 27,6%. Das Mittelland verharrte bei 30,9%.

Das Glarnerland verzeichnete im 19. Jahrhundert eine starke Auswanderung. Besonders ausgeprägt war diese 1870-1900, als der Wanderungsverlust den Geburtenüberschuss deutlich übertraf. Im gleichen Zeitraum gab es aber auch eine wachsende Zuwanderung von Ausländern, sodass deren Anteil an der Bevölkerung von 2,2% auf 4,8% stieg. Nach der Jahrhundertwende ging der Wanderungsverlust deutlich zurück. Bis 1930 stieg der Ausländeranteil auf gut 9%. Nach einem vorübergehenden Rückgang erlebte der Kanton ab den 1950er Jahren erneut einen starken Zustrom aus dem Ausland. Beim gleichzeitigen Rückgang der Gesamtbevölkerung führte dies zu einem Ausländeranteil von knapp einem Fünftel im Jahr 2000.

Bevölkerungsentwicklung des Kantons Glarus 1850-2000

JahrEinwohnerAusländer-anteilAnteil ProtestantenAnteil KatholikenAlters-struktur (Anteil >59)ZeitraumGesamt-zunahmeaGeburten-überschussaWanderungs-saldoa
185030 2130,8%87,0%13,0% 1850-18609,3‰8,4‰0,9‰
186033 3632,0%82,4%17,5%7,2%1860-18705,4‰12,5‰-7,1‰
187035 208b2,4%80,2%19,6%7,1%1870-1880-2,7‰7,0‰-9,7‰
188034 242b3,1%79,1%20,6%8,3%1880-1888-1,5‰4,6‰-6,1‰
188833 8253,8%76,7%23,1%9,3%1888-1900-3,7‰5,6‰-9,3‰
190032 3494,8%75,4%24,5%11,6%1900-19102,9‰5,7‰-2,8‰
191033 3168,4%72,0%27,9%11,6%1910-19201,5‰3,2‰-1,7‰
192033 8348,7%70,1%29,5%12,0%1920-19305,3‰5,0‰0,3‰
193035 6539,1%67,9%31,6%13,0%1930-1941-2,3‰2,9‰-5,2‰
194134 7714,8%68,4%31,3%15,1%1941-19508,9‰8,0‰0,9‰
195037 6637,8%65,4%34,4%15,2%1950-19606,4‰7,0‰-0,6‰
196040 14814,9%58,8%40,9%16,7%1960-1970-5,1‰7,0‰-12,1‰
197038 15517,9%55,5%43,8%19,7%1970-1980-3,8‰1,9‰-5,7‰
198036 71817,2%52,3%43,0%21,6%1980-19904,8‰2,4‰2,4‰
199038 50820,1%49,1%41,2%21,1%1990-2000-0,4‰1,3‰-1,7‰
200038 18320,8%44,0%37,3%21,6%    

a mittlere jährliche Zuwachsrate

b ortsanwesende Bevölkerung

Bevölkerungsentwicklung des Kantons Glarus 1850-2000 -  Historische Statistik der Schweiz; eidgenössische Volkszählungen; Bundesamt für Statistik

Bereits um 1800 war das Glarnerland verhältnismässig dicht besiedelt. Neben stattlichen Dörfern bestanden auch viele Weiler und Einzelhöfe. Die Siedlungen wahrten sowohl zu den steilen Flanken des Bergtals wie auch zum Talfluss respektvoll Distanz. Doch die wachsende Bevölkerung brauchte neuen Wohnraum. Dieser entstand in Gebieten, welche bis anhin gemieden worden waren. Gleichzeitig fand eine Konzentration der Bevölkerung in den Fabrikdörfern statt. Charakteristisch für die Siedlungen wurden die Reihenhäuser. Diese waren nicht mehr aus Holz, sondern aus Stein. Selten boten sie mehr als vier Wohnräume. Auf der Rückseite des Hauses stand ein Schopf für das Brennholz und ein Stall für die Ziege oder anderes Kleinvieh. Zusammen mit dem "Pflanzplätz" ausserhalb des Dorfes war so eine gewisse Selbstversorgung möglich. Insgesamt brachte diese Art von Siedlung ein Maximum an Lebensraum bei minimalem Landverbrauch.

Die neuen Siedlungen nutzten meist den flachen Talgrund, wo auch die mächtigen Fabrikgebäude entstanden. Dies wurde möglich dank den starken, ab dem 17. Jahrhundert errichteten Wuhren, welche die Linth in ein enges Bett zwängten. Unterhalb Mollis lenkte der im Rahmen der Linthkorrektion erbaute Escherkanal den Talfluss ab 1811 in den Walensee. Ganz neue Akzente setzten ab den 1830er Jahren die Fabrikantenvillen. Die repräsentativen Bauten machten deutlich, dass die Unternehmer einen eigenen Lebensstil pflegten. Allerdings entfaltete sich der Reichtum häufig erst im Innern der Häuser. Der Bevölkerungsrückgang nach 1870 führte zu einem längeren Stillstand in der Siedlungsentwicklung. Erst infolge des wachsenden Wohlstands ab den 1960er Jahren entstand eine Vielzahl von neuen Einfamilienhaus-Quartieren und einzelnen Hochhäusern.

Wirtschaft

Um 1800 befand sich die Glarner Wirtschaft an einem Tiefpunkt. Infolge der französischen Revolutionskriege waren die internationalen Beziehungen der grossen Handelsgesellschaften unterbrochen. Die maschinell hergestellten Garne aus England machten die Glarner Heimspinnerinnen arbeitslos. Die Kriegshandlungen von 1799 hatten im Glarnerland eine verwüstete Gegend hinterlassen.

Der wichtigste Erwerbszweig war nach wie vor die Landwirtschaft. Ihr Anteil an den Beschäftigten lag allerdings nur noch bei rund 50%. Dies war verglichen mit einem gesamtschweizerischen Schnitt von rund 80% sehr tief. Der Akzent in der Produktion lag auf der Milch, die der wachsenden nicht-landwirtschaftlichen Bevölkerung verkauft wurde. Bereits ein Drittel der Beschäftigten lebte von der Baumwollindustrie, wobei der Hauptzweig, die Handspinnerei, von einer schweren Krise heimgesucht wurde. Nur ein Teil der Arbeitslosen fand in der aufstrebenden Handweberei eine neue Existenz. Noch wenig umfangreich war die Beschäftigung im Textildruck. Ins restliche Sechstel der Erwerbstätigen teilten sich die Handwerker, Gewerbetreibenden und Händler.

Vorherrschaft der Textilindustrie

In den ersten zwei Jahrzehnten des 19. Jahrhunderts erholte sich die Wirtschaft. Verschiedenen Handelsgesellschaften gelang es, neue Absatzgebiete zu finden. Dies wirkte sich in erster Linie auf die Handweberei positiv aus. Zwischen 1820 und 1840 erfolgte dann der Durchbruch zur Fabrikindustrie. Die führende Rolle kam dabei dem Textildruck zu. Im gleichen Zeitraum fasste die maschinelle Garnherstellung Fuss. Entscheidend für das Aufblühen des Textildrucks war der Wille der Glarner Unternehmer, sich in Italien, im Osmanischen Reich und in Indien neue Märkte zu erschliessen. Dank der Ausweitung des Exports konnten 1840 rund 3200 Personen in der Druckerei sowie rund 1000 Personen in der mechanischen Spinnerei und Weberei beschäftigt werden. In der Handweberei waren noch rund 2300 Personen tätig. Die Baumwollindustrie gab damit bereits über 40% der Erwerbstätigen eine Existenzgrundlage. Der Anteil der in der Landwirtschaft tätigen Personen war auf ein Viertel gesunken. Diese Zahlen zeigen deutlich, dass das Glarnerland schweiz- und europaweit zu den Pionieren der Industrie gehört.

Stoffdruckerinnen der Firma Gebrüder Streiff in Glarus. Fotografie, um 1920 (Museum des Landes Glarus, Näfels).
Stoffdruckerinnen der Firma Gebrüder Streiff in Glarus. Fotografie, um 1920 (Museum des Landes Glarus, Näfels). […]

Doch zu Beginn der 1840er Jahre erhielt das Wachstum einen Dämpfer. Gleichzeitig brach die Heimweberei zusammen. Bereits in der zweiten Hälfte des Jahrzehnts setzte ein neuer Aufschwung ein, der bis gegen 1870 anhielt. Dank der hier gefertigten sehr anspruchsvollen Muster wuchs der Textildruck erneut in einer Zeit, in der andernorts viele Stoffdruckereien schlossen. Davon profitierten auch die Spinnereien und Webereien. Zur frühen und intensiven Industrialisierung gehörte auch der rasche Anschluss ans nationale Eisenbahnnetz, den die Vereinigten Schweizerbahnen (VSB) und die Schweizerische Nordostbahn (NOB) sicherstellten. Ab 1859 fuhr die Eisenbahn bis Glarus und ab 1879 bis nach Linthal.

Stoffetikette der Firma Tschudi & Co. in Schwanden, Ende 19. Jahrhundert (Museum des Landes Glarus, Näfels).
Stoffetikette der Firma Tschudi & Co. in Schwanden, Ende 19. Jahrhundert (Museum des Landes Glarus, Näfels). […]

Um 1865 befand sich die Textilindustrie auf dem Höhepunkt. Sie gab über 9700 Personen Arbeit. Dies waren 80% der im 2. Sektor beschäftigten Arbeitskräfte. Doch ab den 1870er Jahren setzte im Textildruck ein dramatischer Niedergang ein. Bis 1900 sank die Zahl der Beschäftigten von 6100 auf 2000. Zu Beginn des Zweiten Weltkriegs war dieser Zweig der Textilindustrie mit 340 Arbeitsplätzen fast bedeutungslos geworden. Spinnerei und Weberei hielten sich besser. Sie legten bis 1900 noch von 3600 auf 4900 Beschäftigte zu. Der grösste Teil des Wachstums entfiel allerdings auf die Verarbeitung von Wolle und Seide. Dadurch ging der Anteil der Baumwolle von knapp 100% auf 75% zurück. Bis zum Beginn des Zweiten Weltkriegs blieben die Gewichte ungefähr gleich verteilt. Die Zahl der Beschäftigten in Spinnerei und Weberei sank allerdings auf 3200 Personen. Der Anteil der Textilindustrie am 2. Sektor lag nur noch bei gut 40%.

Auffächerung der Branchenstruktur

Trotz der schwindenden Bedeutung der Textilindustrie behielten Industrie und Gewerbe ihre Dominanz. Zwischen 1870 und 1950 arbeiteten in diesem Sektor jeweils gut 11'000 Personen oder rund zwei Drittel der Erwerbstätigen. Vorübergehende Tiefpunkte waren einzig 1910 und 1940. Das Gewicht von Industrie und Gewerbe blieb gross, weil sich neue Branchen stark entwickelten. Am wichtigsten waren dabei die Metall- und Maschinenindustrie (v.a. Therma in Schwanden) sowie das Baugewerbe. Bis in die Zeit des Ersten Weltkriegs war allerdings die Bekleidungsbranche mit rund 1400 Beschäftigten noch bedeutender. Diese Zahl wurde von der Metallbranche und dem Baugewerbe erst gegen Ende der 1920er Jahren übertroffen. 1940 lag die Beschäftigtenzahl dieser drei Branchen bei 750, 1600 bzw. 1450.

Einen langsamen, aber stetigen Rückgang verzeichnete die Land- und Forstwirtschaft. Die Zahl der Beschäftigten sank zwischen 1860 und 1940 von 3500 auf 2500 Personen bzw. von 22 auf 15% der Erwerbstätigen. Demgegenüber stieg die Bedeutung der Dienstleistungen laufend an und übertraf ab 1900 beschäftigungsmässig das Gewicht der Urproduktion. 1940 waren im 3. Sektor 4200 Personen beschäftigt. Davon waren ein Fünftel im Handel, ein Sechstel im Gastgewerbe und je ein Zehntel in Verkehr und Nachrichtenwesen bzw. im Gesundheitsbereich tätig; bei Banken und Versicherungen waren gerade einmal 170 Personen angestellt. Der Anteil des 3. Sektors an der Gesamtzahl der Erwerbstätigen lag 1940 bei 25% und damit zehn Prozentpunkte unter dem schweizerischen Durchschnitt. Der Industriekanton Glarus blieb im Dienstleistungssektor hinter den städtischen Zentren zurück.

Erwerbsstruktur des Kantons Glarus 1860-2000a

Jahr1. Sektor2. Sektor3. SektorbTotal
18603 52922,0%9 97362,0%2 57016,0%16 072
1870c2 89917,2%11 28667,0%2 65915,8%16 844
1880c3 10217,8%11 90668,3%2 42813,9%17 436
18883 05617,2%11 91267,0%2 81715,8%17 785
19002 90917,2%10 98465,0%3 00517,8%16 898
19102 87016,4%11 12263,2%3 59720,4%17 589
19202 79015,3%11 87265,1%3 57719,6%18 239
19302 41213,1%11 74663,6%4 29423,3%18 452
19412 50414,6%10 42060,9%4 19524,5%17 119
19502 01311,1%11 72164,5%4 42924,4%18 163
19601 7628,8%13 75568,8%4 47422,4%19 991
19701 5658,3%11 91563,4%5 30428,3%18 784
19801 4848,1%10 07055,2%6 69336,7%18 247
19901 0785,4%9 50848,1%9 19046,5%19 776
2000d8734,4%7 21436,2%11 82959,4%19 916

a bis 1960 ohne Teilzeitangestellte

b Residualgrösse einschliesslich "unbekannt"

c ortsanwesende Bevölkerung

d Die Beschäftigtenzahlen der Volkszählung 2000 sind wegen der grossen Zahl "ohne Angabe" (2 264) nur begrenzt mit den vorhergehenden Daten vergleichbar.

Erwerbsstruktur des Kantons Glarus 1860-2000 -  Historische Statistik der Schweiz; eidgenössische Volkszählungen

Die Zeit nach dem Zweiten Weltkrieg brachte zunächst noch einmal eine Verstärkung des 2. Sektors. Eine führende Rolle spielten dabei die Metall- und Maschinenindustrie sowie das Baugewerbe. Doch auch die Textilindustrie zog mit. Die Gesamtzahl der Beschäftigten im 2. Sektor erreichte 1960 mit 13'700 Personen bzw. einem Anteil von 69% an der Zahl der Erwerbstätigen ihren Höhepunkt und lag damit 22 Prozentpunkte über dem schweizerischen Wert. Der folgende Rückgang war umso markanter. 1990 gab es im 2. Sektor nur noch 9500 Arbeitsplätze; vor allem die Textilindustrie hatte ihre Bedeutung eingebüsst. Die Metall- und Maschinenindustrie legte bis 1970 nochmals zu und war von da an wichtiger als die einst dominierende Textilindustrie. Anschliessend konnte sich die Metallbranche auf dem Niveau von 2900 Arbeitsplätzen behaupten.

Hauptwerk der Eternit AG in Niederurnen. Fotografie von Hans Schönwetter, 1966 (Landesarchiv des Kantons Glarus, Fotosammlung Schönwetter).
Hauptwerk der Eternit AG in Niederurnen. Fotografie von Hans Schönwetter, 1966 (Landesarchiv des Kantons Glarus, Fotosammlung Schönwetter). […]

Einen steten Zuwachs verzeichneten die Dienstleistungen, sodass in den 1990er Jahren der 3. Sektor wichtiger wurde als Industrie und Gewerbe: 2000 arbeiteten ca. 10'700 Personen im 3. Sektor und 8100 im 2. Sektor. Besonders stark wuchsen der Detailhandel sowie die Banken und Versicherungen. Dennoch blieb Glarus ein industriell geprägter Kanton wie die Auflistung der fünf grössten Firmen im Jahr 2000 zeigt: Netstal-Maschinen AG (Spritzgiess-Maschinen, gegründet 1922), Eternit AG (Platten für Fassaden und Dächer, gegründet 1903), Therma AG (Küchen-Einbaugeräte, gegründet 1907, 1978 von Electrolux übernommen), Kunststoff Schwanden AG (hochwertige Kunststoff-Formteile, gegründet 1973), F.+C. Jenny AG (Garne und Gewebe, gegründet 1834).

Gesellschaft

Im ersten Drittel des 19. Jahrhunderts besetzten wie im Ancien Régime Mitglieder der Geschlechter Blumer, Heer, Schindler, Tschudi und Zwicky praktisch alle wichtigen öffentlichen Ämter. Nicht mehr dabei waren die Marti und Streiff sowie nur noch am Rande die Zweifel. Der Eindruck einer weitgehenden Kontinuität bei den führenden Gruppen täuscht allerdings, denn zum Teil waren es neue Zweige der alten Geschlechter, welche zu den regierenden Familien vorstiessen. Grundlage der politischen Aktivitäten waren nun zum grösseren Teil Vermögen, welche durch erfolgreiche Handelstätigkeit erworben worden waren. Grosskaufleute verdrängten in zunehmendem Masse die Grossgrundbesitzer und Soldunternehmer aus den Spitzenpositionen der Gesellschaft.

Wirte, Müller, Bäcker, kleine Händler und Verleger vertraten eine gesellschaftliche Mittelposition. Darunter gab es die grosse Mehrheit der armen Bevölkerung. Rund die Hälfte stützte die Existenz auf einen kleinen Bauernbetrieb. Ein weiteres Drittel lebte mehr schlecht als recht von der Heimweberei. Krieg und Teuerung hatten eine so grosse Not gebracht, dass zwischen 1800 und 1820 gut ein Fünftel der Bevölkerung auf Almosen angewiesen war. Die einzige rechtlich ausgegrenzte Bevölkerungsgruppe bestand aus den meist armen Bei- und Hintersässen. Ohne Ortsbürgerrecht hatten diese in der Gemeinde nicht nur kein Stimmrecht, sondern waren auch von der Nutzung der Tagwensgüter ausgeschlossen. Zudem hatten sie ein jährliches Sitzgeld zu bezahlen. Im Unterschied zu den landesfremden Hintersässen konnten die Beisässen als Glarner Bürger auf der kantonalen Ebene mitentscheiden. Die Ausgrenzung war vor allem für die bäuerliche Bevölkerung spürbar. Mit deren Rückgang verlor die Benachteiligung an Schärfe.

Die Fabrikglocke aus der Stoffdruckerei Egidius Trümpy in Glarus (Museum des Landes Glarus, Näfels; Leihgabe der Schulgemeinde Glarus).
Die Fabrikglocke aus der Stoffdruckerei Egidius Trümpy in Glarus (Museum des Landes Glarus, Näfels; Leihgabe der Schulgemeinde Glarus). […]

Der Aufschwung der Textilindustrie nach 1820 liess zwei neue Gesellschaftsgruppen entstehen, die Fabrikunternehmer und die Fabrikarbeiter. Die Unternehmer fanden rasch ihren Platz bei den Grosskaufleuten und bekamen auch Zugang zu wichtigen politischen Ämtern. Die Arbeiter machten ab der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts mehr als die Hälfte der Beschäftigten aus. Die grosse Zahl gab ihnen Stimmkraft an der Landsgemeinde. Innerhalb der Arbeiterschaft bestand allerdings eine klare Abstufung mit entsprechenden Unterschieden beim Lohn. An der Spitze standen die Zeichner und Modelstecher, unmittelbar danach die Textildrucker. Es folgten die Weberinnen, die Spinnerinnen und schliesslich die Handlanger. Die Arbeitstage waren lang und hart. Die ganze Familie musste in der Fabrik arbeiten, wenn die Existenz einigermassen gesichert sein sollte. Erwerbsausfall infolge Krankheit, Invalidität oder Altersschwäche war kaum gedeckt. In einer solchen Situation bewährte sich die Tradition, einen "Pflanzplätz" mit Gemüse und Kartoffeln anzubauen und ein paar Ziegen zu halten.

Ab dem letzten Viertel des 19. Jahrhunderts wurde das Bild vielseitiger und bunter, nicht zuletzt wegen der Einwanderung einiger Hundert italienischer Arbeitskräfte für die Textilindustrie und das Baugewerbe. Diese brachten nicht nur eine andere Sprache und Mentalität mit, sondern verstärkten auch die Position der katholischen Bevölkerung, die um 1850 noch einen Achtel der Bevölkerung ausgemacht hatte. Im Bereich von Handwerk und Gewerbe stammten die Einwanderer vor allem aus Deutschland und Österreich. Zur Zeit des Ersten Weltkriegs lag der Ausländeranteil bei knapp 9% der Bevölkerung und blieb bis 1950 einigermassen stabil.

Werbeplakat für den Wintersport- und Kurort Braunwald von Herbert Leupin, 1942 (Schweizerische Nationalbibliothek, Bern).
Werbeplakat für den Wintersport- und Kurort Braunwald von Herbert Leupin, 1942 (Schweizerische Nationalbibliothek, Bern).

Zwischen 1950 und 1970 nahm die ausländische Wohnbevölkerung auf 18% zu. Obwohl damals Überfremdungsängste auftauchten, blieb das Zusammenleben friedlich. Die seit den 1980er Jahren zugewanderten Personen stammen vorwiegend aus dem ehemaligen Jugoslawien (2706 bzw. 34% der ausländischen Wohnbevölkerung im Jahre 2000) und der Türkei (913 bzw. 12%). Ihre Integration stellt für Gemeinden und Schulen eine anspruchsvolle Aufgabe dar.

Kultur und Bildung, Kirchen und religiöses Leben

Religion und Kirche hatten zu Beginn des 19. Jahrhunderts noch einen prägenden Einfluss auf den Alltag. Die christliche Lehre diente als moralische Leitlinie und die Kirchen nahmen ein breites Aufgabenfeld wahr. Dieses umfasste nicht nur religiöse Aktivitäten, sondern auch das Schul- und das Armenwesen. Die Aufsicht in den einzelnen Gemeinden hatte der sogenannte Stillstand, der sich aus dem Pfarrer sowie den Ratsherren und dem Vorsteher des Tagwens zusammensetzte. Organisatorisch und inhaltlich gab es allerdings eine deutliche Trennung zwischen Reformierten und Katholiken. Rückhalt erhielt die katholische Minderheit durch die vertraglich festgelegte konfessionelle Organisation des Landes. Auf evangelischer Seite gab es 15 Kirchgemeinden. Deren Geistliche trafen sich in der Synode, in der auch vier Mitglieder des evangelischen Rates Sitz und Stimme hatten. Auf katholischer Seite existierten nur zwei Kirchgemeinden mit Näfels und Glarus als Zentren, die 1814 vom Bistum Konstanz abgetrennt und 1819 der provisorischen Verwaltung der Diözese Chur unterstellt wurden.

Das friedliche Nebeneinander wurde in den 1830er Jahren jäh in Frage gestellt. Auslöser war die Diskussion um die Gestaltung der Näfelser Fahrt. An der Landsgemeinde von 1834 wurde von reformierter Seite verlangt, die Fahrtsfeier zu einem Nationalfest für das ganze Glarnerland zu machen. Dem Beschluss von 1835, die Predigt im Wechsel von einem evangelischen Pfarrer und einem katholischen Priester halten zu lassen, wollten die Katholiken nur unter dem Vorbehalt zustimmen, dass ihre Oberbehörde einwillige. Dies wurde von evangelischer Seite als fremde kirchliche Einmischung zurückgewiesen. Der Streit eskalierte und führte zur Aufhebung der konfessionellen Landesteilung. Zwar garantierte die neue Verfassung beiden Konfessionen die freie Gestaltung der kirchlichen Angelegenheiten. Deren Umsetzung barg aber weiterhin viel Zündstoff, der 1838 zum Landesverweis der katholischen Priester führte sowie zum Verbot an das Bistum Chur, sich in die kirchlichen Angelegenheiten im Lande Glarus einzumischen. Erst zwanzig Jahre später normalisierte sich das Verhältnis zwischen Evangelischen und Katholischen wieder einigermassen.

Die 1870er Jahre brachten eine weitere Einschränkung des kirchlichen Einflusses, indem die Landsgemeinde das Schul-, Armen- und Zivilstandswesen andern öffentlichen Körperschaften zuwies. Die restlichen Aufgaben übernahmen Kirchenräte anstelle der Stillstände. Langsam verschoben sich auch die Gewichte zwischen Reformierten und Katholiken. Infolge einer starken Zuwanderung stieg der katholische Bevölkerungsanteil bis 1930 auf fast einen Drittel und bis 2000 auf 37%. Eine ganze Reihe neuer Kirchen wurde erbaut sowie weitere Kirchgemeinden bzw. Pfarreien errichtet. Im gleichen Zeitraum sank der Anteil der Reformierten von drei Vierteln auf 44% der Bevölkerung. Die Verfassung von 1988 bestätigte sowohl Schutz wie Autonomie für die evangelische und die katholische Landeskirche. Dies geschah in einer Zeit, als bereits 10% der Bevölkerung sich zu einer andern oder zu gar keiner Religion bekannten. Heute sind die beiden Landeskirchen mit einer weit verbreiteten Kirchenferne konfrontiert.

Bildung und Kultur waren im frühen 19. Jahrhundert noch eng mit der Kirche verknüpft. Pfarrherren initiierten auch weiterführende Schulen, bessere Lehrerbildung und Lehrmittel. Diese Aufgaben wurden dann Schritt um Schritt vom Staat übernommen. Aufklärerisch gesinnte Personen fanden sich ab den 1830er Jahren in Lesegesellschaften. In diesem Umfeld entstanden auch der Kantonal-Sängerverein sowie die ab 1858 vom Kanton finanzierte Landesbibliothek. Seit 1997 setzt sich die Gesellschaft der Freunde der Landesbibliothek für eine ausreichende Literaturversorgung im Kanton ein. Als Reaktion auf den Verlust historischer Dokumente und Altertümer beim Brand von Glarus 1861 entstanden der Historische Verein sowie der Kunstverein. Deren Sammlungen fanden Platz im Museum des Landes Glarus in Näfels (1946) sowie im Kunsthaus in Glarus (1952). Das Naturalienkabinett der 1883 gegründeten Naturforschenden Gesellschaft ist seit 2004 in einem ehemaligen Fabrikgebäude in Engi ausgestellt. Bereits 1905 entstand auf privater Basis eine Musik- und Orchesterschule, die 1971 von einer breiter abgestützten Musikschule abgelöst wurde. Eine wichtige Rolle als Veranstalterin spielt seit 1920 die Konzert- und Theatergesellschaft. Seit 1932 engagiert sich der Glarner Heimatschutz für einen respektvollen Umgang mit der hergebrachten Bausubstanz.

Quellen und Literatur

  • Archiv des Museums des Landes Glarus, Näfels
  • Glarner Wirtschaftsarchiv, Schwanden
  • LAG
  • LBGL
  • Landsbuch des Kt. Glarus mit Ergänzungen, 1807-1978
  • Amtsbl. des Kt. Glarus, 1847-
  • Urkundenslg. zur Gesch. des Kt. Glarus, hg. von J.J. Blumer, G. Heer, 3 Bde., 1865-1915
  • Staatskalender des Kt. Glarus, 1885-
  • Aegidius Tschudi, Chronicon Helveticum, bearb. von B. Stettler, 13 Tl., 1968-2001
  • Gesetzesslg. des Kt. Glarus, 1978-
  • SSRQ GL, 1983-85
Historiografische Entwicklung
  • Glarus weist eine reiche historiografische Tradition auf. Die erste Kantonsgeschichte, die über das Chronikalische hinausging, verfasste 1831 Johann Peter Aebli (allerdings nur bis zum Jahr 1438). 1836 erschien die "Geschichte des Landes Glarus" von Johann Melchior Schuler, die bis ins beginnende 19. Jahrhundert führt. 1846 kam der bemerkenswerte Glarner Band der Reihe "Historisch-geographisch-statistisches Gemälde der Schweiz" von Oswald Heer und Johann Jakob Blumer heraus. Im 20. Jahrhundert wurde die zweibändige Kantonsgeschichte von J. Winteler (1952-54) zum Standardwerk: Es fasst ausführlich die politische Ereignisgeschichte des Kantons bis zum Zweiten Weltkrieg zusammen. Im 1991 publizierten Band "Glarus und die Schweiz" wird der Schwerpunkt auf die Beziehungen des Kantons zur Eidgenossenschaft gelegt. 2004 erschien mit "Glarner Geschichte in Geschichten" ein an der Mikrohistorie orientiertes kulturgeschichtliches Lesebuch. Die Quellenbasis zur Glarner (und eidgenössischen) Geschichte wurde mit der kritischen Edition von Aegidius Tschudis "Chronicon Helveticum" durch B. Stettler und der Herausgabe der Glarner Rechtsquellen durch F. Stucki erweitert. Das für die moderne Glarner Geschichte zentrale Thema der Industrialisierung fand bereits um 1900 eine Monografie (A. Jenny-Trümpy), während eine solche für die Auswanderung immer noch fehlt.
Reihen, Bibliografien
  • JbGL, 1865-
  • Neujahrsbote für das Glarner Hinterland, 1967-
  • Glarner Bibl., 1996-
Allgemeines
  • G. Heer, Kirchengesch. des Kt. Glarus, 1900
  • Das Bürgerhaus im Kt. Glarus, 1919
  • E. Buss, Die Kunst im Glarnerland von den ältesten Zeiten bis zur Gegenwart, 1920
  • O. Bartel, A. Jenny, Glarner Gesch. in Daten, 3 Bde., 1926-36
  • G. Thürer, Kultur des alten Landes Glarus, 1936
  • I. Tschudi-Schümperlin, J. Winteler, Wappenbuch des Landes Glarus, 1937 (Neudr. 1977)
  • H. Jenny-Kappers, Der Kt. Glarus: ein beschreibender Kat. der gedruckten Landkarten und Pläne, Ortsansichten und Landschaften, von den Anfängen bis 1880, 1939
  • K. Luchsinger, Der Tagwen im Rahmen des glarner. Gemeindewesens, 1941
  • J. Gehring, Das Glarnerland in den Reiseber. des 17.-19. Jh., 1943
  • J. Hösli, Glarner Land- und Alpwirtschaft in Vergangenheit und Gegenwart, 1948
  • W. Blumer, Die topograph. Karten des Kt. Glarus, 1950
  • W. Bodmer, «Das glarner. Wirtschaftswunder», in JbGL 55, 1952, 300-335
  • Winteler, G.
  • W. Stauffacher, Die Versammlungsdemokratie im Kt. Glarus, 1964
  • R. von Arx, Die Münzgesch. des Landes Glarus, 1979
  • J. Davatz, Glarner Heimatbuch, 1980
  • J. Hösli, Die Bauernhäuser des Kt. Glarus, 1983
  • Glarus und die Schweiz, hg. von J. Davatz, 1991
  • G. Walch, Orts- und Flurnamen des Kt. Glarus, 1996
  • C.H. Brunner, Glarner Gesch. in Geschichten, 2004
Von der Urzeit bis zum Hochmittelalter
  • F. Stucki, Beitr. zur Gesch. des Landes Glarus vor seiner Befreiung, 1936
  • R. Laur-Belart, «Hüttenböschen: ein galloröm. Vierecktempel am untern Ende des Walensees», in JbGL 60, 1963, 5-24
  • H.R. Sennhauser, «Die ältesten Kirchen des Kt. Glarus», in JbGL 65, 1974, 46-99
  • M.P. Schindler, «Archäolog. Funde im Kt. Glarus», in Minaria Helvetica 13a, 1993, 14-33
  • M. Pörnbacher, Vita Sancti Fridolini, 1997
  • W. Meyer et al., "Heidenhüttli", 1998
  • J. Landolt, Das Land Glarus bis zur Schlacht bei Näfels 1388, bearb. von H. Laupper, G. Studer, 2001
  • Frühe Kirchen im östl. Alpengebiet, hg. von H.R. Sennhauser, 2 Bde., 2003
  • K. Roth-Rubi et al., «Neue Sicht auf die «Walenseetürme»», in JbSGUF 87, 2004, 33-70
  • C.M. Schindler, Zum Quartär des Linthgebiets zwischen Luchsingen, dem Walensee und dem Zürcher Obersee. Beitr. zur Geolog. Karte der Schweiz, Lieferung 169 (NF), 2004
Vom Hochmittelalter bis zum Ende des 18. Jahrhunderts
  • F. Krebs, Krit. Betrachtungen über die Seuchengesch. des Standes Glarus zur Zeit der Vogteien, 1923
  • F. Kundert, Die Lebensmittelversorgung des Landes Glarus bis 1798, 1936
  • J. Gehring, Glarner. Musikpflege im Wandel der Zeiten, 1939
  • H. Spälty, Die Stellung des alten Landes Glarus in den "Gemeinen Herrschaften", 1939
  • F. Stucki, «Die Glarner Bundesbriefe», in JbGL 55, 1952, 9-45
  • W. Meyer, «Die ma. Burgen und Wehranlagen des Kt. Glarus», in JbGL 65, 1974, 192-242
  • Vom ältesten Glarus, hg. von E. Vischer, 1975
  • P. Schwitter, Das Kapuzinerkloster Näfels 1675-1975, 1975
  • A.-L. Head-König, «Quelques remarques sur l'émigration des régions préalpines», in SZG 29, 1979, 181-193
  • A. Müller, Das Strafrecht im alten Lande Glarus seit der Befreiung von 1387 bis zur Helvetik, 1981
  • B. Veyrassat, Négociants et fabricants dans l'industrie cotonnière suisse 1760-1840, 1982
  • M. Wick, «Der "Glarnerhandel"», in JbGL 69, 1982, 47-240
  • Grosse Glarner, hg. von F. Stucki, H. Thürer, 1986
  • D. Schindler, Werdenberg als Glarner Landvogtei, 1986
  • W. Meyer, «Das Glarnerland im 14. Jh.», in Neujahrsbote für das Glarner Hinterland 22, 1988, 105-126
  • F. Glauser, «Von alpiner Landwirtschaft beidseits des St. Gotthards, 1000-1350», in Gfr. 1, 1988, 5-173
  • A.-L. Head-König, «Le contrôle de la fécondité en milieu préalpin», in Annales de démographie historique, 1988, 99-109
  • H.-R. Stauffacher, Herrschaft und Landsgemeinde, 1989
  • A.-L. Head-König, «Frontières culturelles et régime démographique catholique et protestant dans la vallée de la Linth (canton de Glaris) en Suisse aux XVIIIe et XIXe siècles», in Régimes démographiques et territoires, 2000, 215-224
  • A.-L. Head-König, «Réseaux familiaux, clientélisme, patronage et confession en pays de montagne (le pays de Glaris, XVIe-XVIIIe siècles)», in Famille, parenté et réseaux en Occident (XVIIe-XXe siècles), hg. von A.-L. Head-König et al., 2001, 181-194
  • E. Tremp, «Wie fromm waren die alten Glarner?», in JbGL 82, 2002, 9-41
19. und 20. Jahrhundert
  • A. Jenny-Trümpy, Handel und Industrie des Kt. Glarus, 2 Bde., 1898-1902
  • J. Trüb, Die öffentl. Wohlfahrtseinrichtungen des Kt. Glarus am Ende des 19. Jh., 1902
  • H. Speich, Betrachtungen zur glarner. Sozialpolitik, 1926
  • C. Meier, Die Sozialpolitik des glarner. Gewerkschaftskartells während der letzten 30 Jahre, 1947
  • J. Winteler, Glarus und der Sonderbund, 1948
  • E. Dürst, Die wirtschaftl. und sozialen Verhältnisse des Glarnerlandes an der Wende vom 18. zum 19. Jahrhundert, 1951
  • B. Becker, Die Glarner Landsgemeinde 1861-1878, hg. von E. Vischer, 1952
  • H. Fritzsche, «Die erste neuzeitl. Zivilprozessordnung des Kt. Glarus vom 9. Juli 1837», in JbGL 55, 1952, 149-192
  • H. Landolt, Die Schule der Helvetik im Kt. Linth 1798-1803 und ihre Grundlagen im 18. Jh., 1973
  • G. Heer, U. Kern, Industrialisierung und Fabrikarbeiterschaft, Liz. Zürich, 1978
  • INSA 4, 405-491
  • S. Oberhänsli, Die Glarner Unternehmer im 19. Jh., 1982
  • E. Vischer, Heimat und Welt: Studien zur Gesch. einer schweiz. Landsgemeinde-Demokratie, 1983
  • J. Davatz, H. Laupper, Der Kartograph Rudolf Leuzinger, 1826-1896, und 500 Jahre Glarner Karten, Ausstellungskat. G., 1984
  • J.K. Siegenthaler, Konflikte der Industrialisierung, 1985
  • R. Hertach, Hoochvertruuti, liebi Mitlandlüüt: lebendige Glarner Landsgem., 1887-1986, 1987
  • C.H. Brunner, Bürger einer Welt ohne Freiheit, 1992
  • S. Peter-Kubli, Gäste und Gastgeber im Glarnerland, 1992
  • S. Bäbler et al., Helvet. Bilderbogen: Kt. Linth 1798-1803, 1998
  • H. Stüssi, Wasserkraft, 2000
  • D. Speich, Helvet. Meliorationen, 2003
  • R. von Arx et al., Industriekultur im Kt. G., 2005
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Zitiervorschlag

Hans Laupper; Martin Peter Schindler; Ernst Tremp; Rolf Kamm; Karin Marti-Weissenbach; Anne-Lise Head-König; August Rohr: "Glarus (Kanton)", in: Historisches Lexikon der Schweiz (HLS), Version vom 30.05.2017. Online: https://hls-dhs-dss.ch/de/articles/007374/2017-05-30/, konsultiert am 08.10.2024.