Spätmittelalterliche Landvogtei, bis 1798 Amt des Kantons Luzern. Entstanden aus der ab 1161 reichslehenbaren Vogteigewalt über den Pfäferser Kelnhof Weggis, umfasste die Landvogtei um 1300 den Pfarrsprengel Weggis-Vitznau (ohne Greppen) als Blutgerichtsbezirk. Um 1306 hatten die Habsburger die Vogtei über die Klostergüter ohne Niedergericht inne und verpfändeten diese vermutlich nach 1315 den Herren von Ramstein. Diese verliehen sie 1342 samt Blutgerichtsbarkeit an Niklaus von Hertenstein. 1368-1370 pachteten die Weggiser Vogteisteuern und -zinsen. 1380 verkauften die von Hertenstein die Vogtei an Luzern, das gleichzeitig die Oberlehensrechte der von Ramstein erwarb. Um 1306 noch Teil des Amtes Neu-Habsburg, wurde Weggis 1380 die erste Luzerner Landvogtei. Der erste Vogt wird 1392 erwähnt. Weggis hielt jedoch an der bisherigen Vogteipraxis fest und versuchte wiederholt, die Eidesleistung vor dem Rat in Luzern zu verweigern (1380 Weggiserhandel). Zugleich bestritt Weggis den Luzerner Anspruch auf die Landeshoheit mit Verweis auf seine Teilnahme an den eidgenössischen Bünden von 1332 und 1359 (bei Letztgenanntem wurde es explizit als Bundesgenosse erwähnt). Weggis, Vitznau und Gersau strebten den Status eigenständiger eidgenössischer Orte an. Die Anlehnung an Schwyz erfolgte über Ausburger und Kriegsdienste. 1433 und 1472 setzte Luzern mit eidgenössischen Schiedsentscheiden gegen das von Weggis beanspruchte Bundesrecht die Landeshoheit durch. Rechtliche Ambivalenzen und Privilegien konnte Weggis jedoch noch lange aufrechterhalten. Erst 1535 beziehungsweise 1588 erklärte sich Weggis zum Untertanengebiet. 1588 und 1612 wurde das Amtsrecht kodifiziert. Als kleine Vogtei erhielt Weggis einen Landvogt aus dem Grossen Rat. 1653 empfing das Amt nach Unterstützung der Obrigkeit im Bauernkrieg Banner und Privilegien.