Als Meliorationen wurden ursprünglich alle Massnahmen zur Bodenverbesserung bezeichnet. Im 20. Jahrhundert erfuhr der Begriff eine Ausweitung: Er umfasste nun auch Massnahmen wie die Güterzusammenlegung und den Erosionsschutz und wurde schliesslich gleichbedeutend mit der umfassenden Restrukturierung der ländlichen Räume (sogenannte Gesamtmelioration). In mehreren Entwicklungsphasen, die von den jeweiligen sozio-ökonomischen Bedingungen geprägt waren, veränderten sich die Zielsetzungen und Massnahmen der Meliorationen.
Bis ins 19. Jahrhundert beinhalteten die Meliorationen vor allem den Hochwasserschutz, die Bewässerung, Trockenlegungen, Wildbachverbauungen und Gewässerkorrektionen zur Sicherung von Siedlungen sowie zur Gewinnung und Verbesserung von Kulturland. Im Vergleich zu anderen westeuropäischen Staaten erfolgten rechtliche Regelungen in der Schweiz spät. Fast alle Kantone gingen dem Bund mit Gesetzen über Trockenlegungen und Entwässerungen, später auch über Feldeinteilungen, Bewässerungen und weitere Bodenverbesserungen voraus; eines der ersten dieser Gesetze schuf der Kanton Freiburg 1852. Eine Motion von Nationalrat Andreas Rudolf von Planta mit dem Ziel der «Hebung der Landwirtschaft» (1879) führte zum Bundesbeschluss betreffend die Förderung der Landwirtschaft durch den Bund (1884, Bundesgesetz 1893) und insbesondere zur Unterstützung von Massnahmen zur «Verbesserung des Bodens». 1918 wurde innerhalb der Abteilung Landwirtschaft des Bundes die Stelle eines eidgenössischen Kulturingenieurs eingerichtet. 1939 verfügte das Eidgenössische Volkwirtschaftsdepartement die Umbenennung in Eidgenössisches Meliorationsamt (heute Abteilung Strukturverbesserungen im Bundesamt für Landwirtschaft). Die Bedeutung der Meliorationen widerspiegelt sich auch im Bundesbeschluss von 1886, der eine Erweiterung der landwirtschaftlichen Abteilung am Eidgenössischen Polytechnikum Zürich und die Einführung von Spezialkursen für Kulturtechniker vorsah. 1889 wurde eine eigenständige Unterabteilung für Kulturingenieure geschaffen; seit 1933 besteht die Abteilung für Kulturtechnik und Vermessung (heute Departement Bau, Umwelt und Geomatik an der ETH Zürich).
Zu Beginn des Ersten Weltkriegs verzeichnete das Meliorationswesen einen allgemeinen Stillstand. Zur Erhöhung der Nahrungsmittelproduktion wurde dann in den Kriegsjahren die Meliorationstätigkeit intensiviert. Nach dem Krieg leitete Ständerat Hans Bernhard die sogenannte Innenkolonisation mit dem Ziel ein, bessere Lebens- und Produktionsbedingungen im ländlichen Raum zu schaffen. Damit erhielt die Melioration eine raumordnungspolitische Funktion; der Begriff «agrikole Landesplanung» wurde insbesondere während des Zweiten Weltkriegs verwendet. Die Melioration beinhaltete nun die Neulandgewinnung und Entwässerung, Bodenverbesserungen zur Ertragssteigerung und Arbeitserleichterung, den landwirtschaftlichen Hochbau, die Neuordnung der Parzellen sowie die Versorgung und Entsorgung ländlicher Räume. Das Arbeitsbeschaffungsprogramm 1937 enthielt insbesondere Kredite für Meliorationen. Das kriegsbedingte ausserordentliche Meliorationsprogramm 1941 diente primär der Lebensmittelproduktionssteigerung (Anbauschlacht). Der sogenannte Plan Wahlen zur Ernäherungssicherheit wurde aber auch zum Vorboten der Landwirtschaftszonen, obwohl dieser Begriff erst viel später Eingang in die Raumplanung fand.
In der Nachkriegszeit beinhalteten die Meliorationen vorwiegend Güterzusammenlegungen, landwirtschaftliche Hochbauten, Weganlagen und Wasserversorgungen mit dem Ziel der rationellen Bodennutzung im Hinblick auf die Mechanisierung. Im Rahmen von Gesamtmeliorationen erfolgte eine umfassende Neuordnung des ländlichen Raums unter Einbezug der Bedürfnisse von Landwirtschaft, Naturschutz, Erholungsraum und gegebenenfalls weiterer öffentlicher Aufgaben (u.a. Nationalstrassen, Eisenbahnen, Deponien, Kraftwerke). Die Koordination mit Natur-, Landschafts- und Heimatschutzinteressen sowie mit der Raumplanung, insbesondere die Abstimmung auf die Ortsplanung, wurde in den 1970er Jahren zum Bestandteil der Projekte. Gemäss dem 1993 erarbeiteten Meliorationsleitbild werden moderne Meliorationen als Instrument der Raumplanung, des Natur- und Landschaftsschutzes sowie der Strukturverbesserung in der Landwirtschaft eingesetzt. Damit werden auch umweltschützerische Massnahmen wie die Schaffung von ökologischen Ausgleichsflächen und Vernetzungen sowie Revitalisierungen von Gewässern verwirklicht.