de fr it

Landesausbau

Bauern roden unter der Aufsicht eines Grundherrn (ganz links). Illustration aus dem Sachsenspiegel, Handschrift um 1330 von Eike von Repgow (Universitätsbibliothek Heidelberg, Cod. Pal. germ. 164, Fol. 26v).
Bauern roden unter der Aufsicht eines Grundherrn (ganz links). Illustration aus dem Sachsenspiegel, Handschrift um 1330 von Eike von Repgow (Universitätsbibliothek Heidelberg, Cod. Pal. germ. 164, Fol. 26v).

Unter Landesausbau (auch Binnenkolonisation) wird jener europaweite Prozess verstanden, durch den im Mittelalter mittels Rodung und Urbarisierung neue Siedlungsräume und landwirtschaftliche Produktionsflächen geschaffen worden sind. Der Landesausbau führte zu einer grossräumigen Veränderung der Natur- sowie Kulturlandschaft (Landschaft) und wirkte sich nachhaltig auf die Wirtschafts- und Sozialstrukturen sowie auf die politisch-herrschaftlichen Verhältnisse aus. In der Schweiz begann der Prozess des Landesausbaus wohl schon im 7.-8. Jahrhundert. Er erreichte seine höchste Intensität im 12. und 13. Jahrhundert und verebbte im 14.-15. Jahrhundert. Demografisch wurde der Landesausbau von einer anhaltenden, aber wechselhaft beschleunigten Zunahme der Bevölkerung getragen. Hochgerechnet können für die Schweiz im 9. Jahrhundert 300'000, im 13. Jahrhundert 600'000 Einwohner angenommen werden. Da sich im Mittealter die landwirtschaftlichen Flächenerträge nur unwesentlich steigern liessen (z.B. Mergeldüngung ab 13. Jahrhundert), führte ein Bevölkerungswachstum zwangsläufig einerseits zur Abwanderung von Populationsüberschüssen, andererseits zur Erweiterung der landwirtschaftlichen Produktionsflächen. Der Prozess des Landesausbaus umfasste deshalb nicht nur Rodungsunternehmungen, sondern auch Migrationsbewegungen (Binnenwanderung). In den Schriftquellen spiegelt sich der Landesausbau meist nur punktuell in urkundlichen Zeugnissen über einzelne Rodungsunternehmungen, vor allem im Zusammenhang mit Konfliktsituationen (Marchenstreit) wider. Deutlich lässt sich der Landesausbau an den Orts- und Flurnamen aller vier Landessprachen ablesen. Es fällt allerdings schwer, die toponomastische Überlieferung in Zeitschichten zu gliedern, weshalb ohne anderweitige, zum Beispiel urkundliche Belege ein Rodungsname kaum näher zu datieren ist. Vereinzelt deuten Bodenfunde (Äxte, Reuthauen) auf Rodungstätigkeit hin, doch hat die Archäologie ihre Möglichkeiten, den Landesausbau durch Bodenuntersuchungen (u.a. Radiokarbondatierungen von Brandrodungshorizonten) zu verfolgen, bei Weitem nicht ausgeschöpft. Angesichts der Zusammenhangslosigkeit der Schriftquellen, der Verteilung der toponomastischen Zeugnisse auf die vier Sprachräume und des unzureichenden Forschungsstandes der Archäologie ist es nicht verwunderlich, dass der Prozess des Landesausbaus bisher keine umfassende, gesamtschweizerische Darstellung erfahren hat.

Veränderung der Landschaft

Im Gebiet der Schweiz konzentrierte sich die kolonisatorische Arbeit des Landesausbaus auf die Rodung der weitläufigen Wälder, die zu Beginn des Mittelalters das «Altsiedelland» umgaben. Ausgeklammert blieben die überschwemmungsgefährdeten Flussauen und die Sumpfzonen im Umfeld der Mittelland- und Alpenrandseen (Gewässerkorrektionen). Die hügelige und gebirgige Bodengestalt der Schweiz verhinderte, dass wie andernorts in Europa die Wälder grossräumig verschwanden, da überall Steil- und Schattenhänge, anstehender Fels und Bachrunsen der Urbarisierung des Bodens Grenzen setzten. So wurden durch den Rodungsprozess die Siedlungs- und Anbauzonen des Altsiedellandes nur stellenweise erweitert. Oft mussten von den Kolonisatoren die siedlungsfeindlichen Räume übersprungen werden, sodass der Landesausbau zur Bildung von Rodungsinseln unterschiedlicher Grösse, umgeben von unangetastetem Wald, führte. Im Jura, in den hügeligen Partien des Mittellandes und namentlich in den Voralpen prägt dieses Prinzip der selektiven Rodung das Landschaftsbild bis heute. In den Alpen, vor allem in den tief eingeschnittenen Trogtälern, wurde die Verdrängung der Wälder wegen deren Schutzwirkung vor Steinschlag und Lawinen seit ca. 1300 durch gezielte Verordnungen gebremst (Bannwald). In den höheren Lagen um 2000 m, wo bereits im 11. und 12. Jahrhundert die Weidefläche für gesömmertes Vieh knapp wurde, drängte man den Wald von seiner natürlichen Obergrenze aus durch Rodung von oben nach unten zurück (Rodungsalpen).

Rodungstechniken, Toponomastik

Für die schwere Kolonisationsarbeit standen der bäuerlichen Bevölkerung nur einfache technische Mittel zur Verfügung. Hauptwerkzeuge für die eigentliche Rodungstätigkeit waren Axt, Gertel und Reuthaue. Unterstützt wurde der Vorgang durch die Übernutzung des Waldes mit weidendem Vieh und durch das Abschälen der Rinde, wodurch die Bäume zum Verdorren und Absterben gebracht wurden. Dieses Prinzip des Schwendens schlug sich in vielen Orts- und Flurnamen nieder (deutsch Schwand, Schwendi, analog italienisch Rasa und rätoromisch Rasoira von radere). An die Beseitigung von Wald und Gestrüpp durch Niederbrennen (Brandrodung), erinnern die Namen deutsch Brand, französisch Ars, Arcs, Arses, italienisch Arzo und rätoromisch Ars von ardere (Brandwechselwirtschaft). Voraussetzung für eine nachhaltige Urbarisierung war das Entfernen des Wurzelwerkes mittels der Reuthaue. Diese Tätigkeit schlug sich toponomastisch besonders häufig nieder: deutsch Rüti, Rütli usw. von reuten oder roden und Stock von (aus)stocken, italienisch Ronco und rätoromisch Rongg von runcare sowie französisch Essert, Essart von exsartum bzw. sarire und Eterpis, Eterpas von exstirpare. In lateinischen Texten wird gerodetes Land meist als Novale (Neuland) bezeichnet. Je nach Gelände mussten nach der Beseitigung des Waldes Steine weggeräumt und Hangterrassen angelegt werden. Ferner gehörte zur Urbarmachung ausser dem Bau von Wohnstätten auch das Erstellen einer Infrastruktur (u.a. Bau eines Wegnetzes, Einfassung von Quellen, Graben von Brunnen, Markierung von Grenzen). Da der unberührte Urwald als Sitz von Dämonen, Geistern und Ungeheuern galt, genossen Drachen tötende Heilige (u.a. Georg, Michael, Beatus, Margarethe) im Kolonisationsland spezielle Verehrung.

Geistliche und weltliche Herrschaftsbildung

Die kolonisatorische Leistung des Landesausbaus wurde von der bäuerlichen Bevölkerung im Rahmen vornehmlich herrschaftlicher, ab dem 12. und 13. Jahrhundert auch genossenschaftlicher Strukturen erbracht. Aufgrund königlicher und hochadliger Stiftungen (Land und bäuerliche Eigenleute) entfalteten seit dem Frühmittelalter viele Klöster eine rege Rodungstätigkeit (z.B. Romainmôtier, Moutier-Grandval, Disentis, St. Gallen, Einsiedeln, Engelberg). Vom 12. Jahrhundert an traten neben den Benediktinern die Zisterzienser und Prämonstratenser als Gründer eigentlicher Rodungsklöster hervor (z.B. Lützel, St. Urban, Hauterive, Kappel, Frienisberg, Bellelay, Churwalden, Rüti).

Schloss Waldenburg, eine von den Grafen von Frohburg im ausgehenden 12. Jahrhundert gegründete Rodungsburg. Federzeichnung von Emanuel Büchel, 1754 (Kunstmuseum Basel, Kupferstichkabinett).
Schloss Waldenburg, eine von den Grafen von Frohburg im ausgehenden 12. Jahrhundert gegründete Rodungsburg. Federzeichnung von Emanuel Büchel, 1754 (Kunstmuseum Basel, Kupferstichkabinett).

Im 10. Jahrhundert zeigten die Könige von Burgund Ansätze kolonisatorischer Unternehmungen im Jura und in den Voralpen. Mehrheitlich ging der Landesausbau aber von adligen Grund- und Landesherren unterschiedlichen Ranges aus. Vom 10. Jahrhundert an entstanden im Kolonisationsland Burgen, die als herrschaftliche Zentren (Rodungsburgen) die frühmittelalterlichen, mehrheitlich im Altsiedelland liegenden Fronhöfe ablösten. Hochadlige Dynasten mit weiträumigem Machtbereich (u.a. Herzöge von Zähringen, Grafen von Lenzburg, Grafen von Savoyen) lenkten den Landesausbau eher aus der Ferne und setzten mit Städtegründungen neue Siedlungsschwerpunkte. Hochadlige Inhaber kleinerer Herrschaftskomplexe (u.a. Freiherren von Vaz, Grafen von Toggenburg, von Frohburg, von Habsburg, von Fenis-Neuenburg, von Greyerz) begründeten im Rodungsland selbst durch den Bau von Burgen und Städten neue Machtzentren. In bescheidenerem Massstabe operierte analog der kleine edelfreie Landadel und ab dem späten 12. Jahrhundert zunehmend der ritterliche Niederadel. Auch stadtadlige Herren beteiligten sich im 13. Jahrhundert mit der Errichtung von Burgen auf Kleinrodungen am Landesausbau. Wenn genossenschaftliche Siedlergruppen (Walser) Kolonisationsunternehmungen trugen, mussten sie stets die landesherrliche Schutz- und Schirmgewalt beachten.

Wegen des Anspruchs des Kolonisationsadels auf grösstmögliche Autonomie und bevorzugte Rechtsstellung entstand in weiten Teilen der Schweiz ein buntscheckiges Geflecht von weitgehend unabhängigen Herrschaftskomplexen unterschiedlicher Dimensionen, was den spätmittelalterlichen Territorialisierungsprozess erheblich erschwerte.

Siedlung und Wirtschaft

Der Landesausbau wirkte sich langfristig auf das Siedlungsbild und die Wirtschaftsstrukturen aus. Klöster und Burgen, Letztere oft in Gruppen auf engem Raum, entstanden auch auf kargem Rodungsland, während die Gründung von Städten nur in ertragreichen Zonen mit relativ dichter Besiedlung gewagt wurde. Der innere Alpenraum blieb daher weitgehend frei von Städten. Bäuerliche Siedlungen richteten sich im Rodungsland nach der Qualität und der Ausdehnung der möglichen Anbauflächen. Dörfer, also Siedlungen mit einer Vielzahl von Bauernbetrieben, konnten nur auf guten, ausgedehnten Böden angelegt werden. Karges Land bot bloss Raum für Weiler und Einzelhofsiedlungen. Letztere prägten das Landschaftsbild vor allem in den Voralpen und in höheren Lagen des Juras.

Siedlungen im Rodungsland erhielten anfänglich oft keine eigene Kirche, namentlich keine mit Tauf- und Begräbnisrecht, sie wurden meist alten Pfarreien in der Umgebung inkorporiert. Erst im Zuge des spätmittelalterlichen Filiationsprozesses (13.-15. Jahrhundert) entstand im Kolonisationsgebiet ein dichteres Netz von Pfarrkirchen. Nach Möglichkeit zielte die Urbarisierung des Bodens auf die Produktion von Getreide und Wein ab. Auf Marginalböden im Jura und in den Alpen verlagerte sich das Schwergewicht der Landwirtschaft zwangsläufig auf die Haltung von Schlacht- und Milchvieh, doch blieb vor der Klimaverschlechterung der Kleinen Eiszeit (ab Ende 16. Jahrhundert) der Getreidebau in den Alpen bis auf 1500 m möglich. Die Dreizelgenwirtschaft, die sich in Europa im Laufe des 10.-12. Jahrhunderts allgemein durchsetzte, war im Rodungsland freilich nur auf guten Böden möglich. In Marginalzonen und in beengten Verhältnissen musste der Ackerbau in den extensiven Formen der Feldgraswirtschaft oder als kleinflächiger Hackbau betrieben werden.

Zwischen dem 9. und dem 13. Jahrhundert übte in verschiedenen Landesgegenden (Jura, Alpen) der Bergbau, insbesondere die Gewinnung von Silber und Eisen, einen meist kurzfristigen Einfluss auf den Landesausbau aus. Es entstanden – archäologisch nur unzureichend erfasst – vorübergehend Siedlungen in der Nähe der Abbaustellen, doch wurden diese wegen der rasch eintretenden Erschöpfung der Erzlager (Ausnahme: Gonzen bei Sargans) bald wieder verlassen. Dieser kurzfristig betriebene Bergbau im Mittelalter hatte kaum einen nachhaltigen Raubbau an den Waldbeständen zur Folge.

Migrationen

Die mit dem Landesausbau verbundenen Migrationsbewegungen sind mehrheitlich schwer zu fassen. Die Durchdringung des nachmals deutschen Sprachraumes der Schweiz mit alemannischen Siedlern zwischen dem 6. und 10. Jahrhundert ist bekannt und hat seine toponomastischen Spuren in den Ortsnamen auf -ingen, -heim, -hof, -wil und -dorf (analog französisch/burgundisch -ens, italienisch/langobardisch -engo) hinterlassen, wobei freilich zu beachten ist, dass nicht alle diese Siedlungen auf Rodungsland angelegt worden sind.

Intensiv untersucht sind die Migrationen der Walser zwischen dem 12. und 15. Jahrhundert. Dass diese deutschsprachigen Gruppen unter landesherrlichem Schutz und Schirm raue Hochtäler kolonisiert haben und so wesentlich am Landesausbau im Alpenraum beteiligt gewesen sind, steht ausser Frage. Die Walser bildeten im Mittelalter aber nicht die einzigen Migrationsgruppen in den Alpen. Unter der Führung lokaler Machthaber, zu denen neben Klöstern und kleineren Herren auch die Grafen von Savoyen oder die Bischöfe von Chur gehörten, verschoben sich Siedler unterschiedlicher Sprache und Herkunft aus übervölkerten Regionen in kaum ausgelastete Seitentäler, was zu einer allgemeinen Bevölkerungsverdichtung des inneren Alpenraumes führte.

Einem besonders starken Migrationsdruck waren im Hochmittelalter die waldreichen Zonen der Voralpen (Appenzell, Waldstätten, Napf, Schwarzenburg, Greyerz) sowie des Hochjuras ausgesetzt. In den Jura strömten bäuerliche Siedler aus dem Aareraum, dem Elsass und der Freigrafschaft Burgund ein, die vorgängig kaum bewohnten Voralpen wurden vom angrenzenden Altsiedelland aus okkupiert. Bisweilen spiegelte sich der Migrationsweg in der Übertragung ursprünglicher Ortsnamen auf die neuen Siedlungen im Kolonisationsland wider.

Kolonistenrecht und gerodetes Eigengut

Europaweit führte der Landesausbau zur Herausbildung eines Kolonistenrechts, das durch seine Privilegien auf migrationswillige Gruppen eine deutliche «Pull-Wirkung» ausübte. Bei den bäuerlichen Siedlern bestand dieses vor allem im landesherrlichen Zugeständnis der Selbstverwaltung unter einem Ammann und der erblichen Zinsleihe für den gerodeten Grund und Boden (Freie). Deutlich ist dieses Kolonistenrecht bei den grossen Walsersiedlungen in Rätien fassbar (u.a. Rheinwald, Davos, Safien, Langwies). Analoge Erscheinungen lassen sich auch in anderen landesherrlichen Kolonisationsräumen nachweisen, so etwa in den Freibergen, die erst im späten 14. Jahrhundert dank den Privilegien der Bischöfe von Basel dichter besiedelt wurden, und in Neuenburg, wo die mit Sonderrechten ausgestatteten Neusiedler francs habergeants genannt wurden. Auch die Gewährung von Privilegien an landesherrliche Gründungsstädte beruhte grossenteils auf den Prinzipien des mittelalterlichen Kolonistenrechtes. Bei den Rodungsherrschaften, welche die Edelfreien und der ritterliche Kleinadel um ihre Burgen ausbildeten, lagen die Verhältnisse insofern anders, als den für die Kolonisationsarbeit eingesetzten bäuerlichen Untertanen die Vorteile des Kolonistenrechtes vorenthalten blieben. Es waren die adligen Unternehmer selbst, die das unter ihrer Leitung gerodete Land als Eigengut betrachteten und der landesherrlichen oder lehnsrechtlichen Kontrolle zu entziehen suchten. Auf die Dauer konnten allerdings nur wenige Rodungsherrschaften ihre allodiale Stellung behaupten. Die meisten gingen vom späten 13. Jahrhundert an in einem landesherrlichen Lehnsverband auf. Konflikte entstanden, wenn die Schirmvögte von Klöstern auf deren Grund und Boden selbstständig Rodungen betrieben und diese als Eigengut beanspruchten.

Ende des Landesausbaus

Um 1400 waren die kolonisierbaren Landreserven in der Schweiz weitgehend erschöpft. Das Bevölkerungswachstum, im 14. Jahrhundert durch die Pest nur vorübergehend gebremst, hielt indessen an, und um die Populationsüberschüsse aufzufangen, bedurfte es neuer Lösungsansätze (Landflucht, fremde Dienste). Es zeigte sich, dass bereits im 14. Jahrhundert viel Kolonisationsland wieder aufgegeben wurde, namentlich Burgen, Weiler und Einzelhöfe. Inwieweit dieser Wüstungsprozess auf eine allgemeine Agrarkrise des 14. Jahrhunderts zurückgeführt werden darf, bleibt freilich unsicher. Die meisten Ödungen und Wüstungen des 14. Jahrhunderts lagen auf Marginalland, wo sich die Böden rasch erschöpften. Die sogenannte Agrarkrise erweist sich eher als ein Umstrukturierungsvorgang von Siedlung und Wirtschaft, der letztlich eine Produktionssteigerung zur Folge hatte. In der Schlussphase des Landesausbaus, ab dem späten 14. Jahrhundert, mehrten sich Konflikte um das noch verbliebene Rodungsland. Diese belasteten, namentlich im Alpenraum, bis ins 15. Jahrhundert hinein den inneren Frieden des eidgenössischen Bündnissystems. Das im Spätmittelalter preisgegebene Land erfuhr im 17.-18. Jahrhundert einen erneuten Kolonisationsschub durch die Gründung von Einzelhöfen an der Peripherie der Dorfgemarkungen, den sogenannten Steckhöfen.

Ansicht des Marktfleckens Frick von Westen. Aquarellierte Federzeichnung von Christian Oelhafen, 1819 (Staatsarchiv Aargau, Aarau, Grafische Sammlung, GS/00527-3).
Ansicht des Marktfleckens Frick von Westen. Aquarellierte Federzeichnung von Christian Oelhafen, 1819 (Staatsarchiv Aargau, Aarau, Grafische Sammlung, GS/00527-3). […]

Quellen und Literatur

  • W. Bruckner, Schweiz. Ortsnamenkunde, 1945
  • S. Sonderegger, «Grundlegung einer Siedlungsgesch. des Landes Appenzell anhand der Orts- und Flurnamen», in AJb 85, 1958, 3-68
  • P. Suter, Die Einzelhöfe von Baselland, 1969
  • P. Liver, Abh. zur schweiz. und bündner. Rechtsgesch., 1970, v.a. 700-748
  • Encycl.VD 3, 5-11
  • W. Meyer, «Rodung, Burg und Herrschaft», in Schweizer Beitr. zur Kulturgesch. und Archäologie des MA 5, 1979, 43-80
  • M. Bundi, Zur Besiedlungs- und Wirtschaftsgesch. Graubündens im MA, 1982
  • C. Guanzini, A. Radeff, «Premières mentions de noms de lieux habités et occupation du sol en Suisse occidentale», in Etudes de lettres, Nr. 2-3, 1987, 11-18
  • LexMA 5, 1643-1653
Weblinks

Zitiervorschlag

Werner Meyer: "Landesausbau", in: Historisches Lexikon der Schweiz (HLS), Version vom 11.11.2008. Online: https://hls-dhs-dss.ch/de/articles/007949/2008-11-11/, konsultiert am 04.12.2024.