Ma. Herrschaft, 1486-1798 Freiburger Vogtei. Das Kloster Rüeggisberg besass von seiner Gründung 1072 an im Gebiet von P. Güter, das Kollaturrecht und die hohe Gerichtsbarkeit. Weiter waren u.a. die Herren von Englisberg begütert. Sie erlangten im Tal, das eine eigene Mark bildete, die Lehenshoheit. Wilhelm von Englisberg testierte 1319, dass seine hiesigen Eigenleute nicht höher belastet werden dürften als bisher. In der Folge gelangten diese Rechte an die Herrschaft Illens und 1474 an die Stadt Freiburg, die 1486 auch die Rechte von Rüeggisberg erwarb. Von da an war P. bis 1798 eine von Freiburg aus verwaltete Vogtei und gehörte somit nicht zur Verwaltung der Alten Landschaft. Den Vögten oblag die hohe Gerichtsbarkeit und der Einzug der obrigkeitl. Gefälle. Ammann und Landschreiber, beide waren ortsansässig und von Freiburg ernannt, übten mit Hilfe von Geschworenen und dem Landweibel die niedere Gerichtsbarkeit aus und verwalteten mit dem Landsäckelmeister die Allmenden. Diese Amtsträger wurden von der Gemeindeversammlung gewählt und kontrolliert.
Quellen und Literatur
- Beitr. zur Heimatkunde 27, 1956, 3-163
- A. Thürler, «Das Freiburger Oberland [Jaun, P., Plasselb] und seine Vergangenheit», in Beitr. zur Heimatkunde 47, 1977, 9-95