Der vielschichtige Begriff sowohl der modernen Wissenschaftssprache als auch der politisch-sozialen und normativ-ethischen Sprache des Mittelalters und der frühen Neuzeit bezeichnet mehrere Sachverhalte: Erstens die über Geburt, Arbeit, Berufe oder Ämter definierten Gruppen im Rahmen einer Gesellschaft von ungleich privilegierten Ständen (Ständische Gesellschaft); zweitens in staatsrechtlich-politischem Sinn die korporativ organisierten, privilegierten Führungs- und Herrschaftsgruppen mit politischer Repräsentation auf Reichs- oder Landesebene (Ständeversammlung); drittens die Republik im Allgemeinen, den Staat. In diesem Sinne bezeichnet Stände seit dem 16. Jahrhundert die Eidgenossenschaft als Ganzes, besonders aber die eidgenössischen Orte, bisweilen auch deren Regierungen bzw. regierenden Familien. Seit Mediation und Restauration werden Kantone und Halbkantone Stände genannt. In Ausdrücken wie Ständerat, Ständemehr oder Standesinitiative lebt dieses Verständnis von Stand fort; die Idee des Ständestaats dagegen orientiert sich am Korporativismus.