Unter den Zähringern gehörte Meilen zur Reichsvogtei Zürich. Die Vogteirechte wurden wohl durch die Freiherren von Regensberg und seit ca. 1321 durch die Zürcher Stadtbürger Mülner wahrgenommen. Das Zürcher Grossmünster besass 1346 die niedere Gerichtsbarkeit, übte aber gemäss Dorfoffnung (deutschsprachig, um 1390) zeitweise auch den Blutbann aus. 1378 verpfändete Peter von Ebersberg zu Wetzikon die Vogtei im Einverständnis mit dem Lehensherrn, Herzog Leopold von Österreich, an seine Gattin Anna von Utzingen. 1384 verpfändete Peters Tochter Verena die Vogtei erneut an die genannte Anna, die das Pfand im selben Jahr für 500 Gulden an Zürich weitergab. Das 1410 auf 1000 Gulden erhöhte Pfand wurde nie eingelöst. 1424 übergab das Grossmünster seine Rechte samt der 1384 von König Wenzel gewährten Blutgerichtsbarkeit der Stadt Zürich, die Meilen bis 1798 als innere Vogtei verwaltete.