Die thurg. M. ging aus der helvet. Einwohnergem. hervor und umfasste seit den Einteilungsdekreten 1803-16 im Regelfall mehrere Ortsgemeinden. Wo sie nur eine Ortsgem. umfasste, gingen die beiden ab 1851/74 in der später sog. Einheitsgemeinde auf. Die M. vollzog zwar v.a. vom Staat übertragene Aufgaben (Zivilstands-, Steuerwesen u.a.), war aber sonst autonom und insofern ebenso "politisch" wie Orts- und Einheitsgemeinden. Mit der von der Kantonsverfassung 1987 verlangten Aufhebung des Gemeindedualismus bis 2000 gingen Orts- und Munizipalgem. in der polit. Gemeinde auf.
Quellen und Literatur
- A. Leutenegger, Gesch. der thurg. Gebietseinteilung, 1930
- E. Bühler, Der thurg. Gemeindedualismus, 1952
- P. Rosenkranz, Die Gem. im Thurgau vom Ancien Régime bis zur Ausscheidung der Gemeindegüter 1872, 1969
Weblinks