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Gemeindeverbände

Zweckverbände

Gemeindeverbände sind formelle Verbindungen selbstständiger Gemeinden zum Zweck der gemeinsamen Erfüllung autonomer oder übertragener Aufgaben. In der Regel handelt es sich um öffentlich-rechtliche Körperschaften. Als Synonyme für den Begriff Gemeindeverbände gelten die Bezeichnungen Zweckverband, Gemeindezweckverband oder Regionalverband. Einige kantonale Gesetzgebungen differenzieren zwischen Zweckverbänden, die nur eine Aufgabe erfüllen, und Gemeindeverbänden, denen mehrere Aufgaben zugewiesen werden. Der Begriff Gemeindeverbände untersteht dem Oberbegriff Gemeindeverbindung. Diese umfasst auch privatrechtliche Zusammenschlüsse.

Die Bildung von Gemeindeverbänden setzt klar umrissene und mit einer Entscheidungsstruktur ausgestattete Gemeinden voraus. Gemeindeverbände sind daher Einrichtungen des modernen Rechts. Erste Ansätze zu Gemeindeverbindungen entwickelten sich jedoch bereits im Mittelalter, parallel zur Herausbildung der Gemeinden. Der Zweck der Zusammenschlüsse bestand zunächst in der Wahrung gemeinsamer Interessen, namentlich in der Sicherung des Friedens als Grundlage für den Handelsverkehr. Aufgrund der Siedlungsstruktur in ländlichen Gegenden mussten die Dorfgemeinschaften alltägliche Aufgaben gemeinsam bewältigen. Interkommunale Verbände nutzten Allmenden, Alpen und Wälder, Kirchen und Armenhäuser, aber auch Strassen und Brücken. Sie entwickelten sich später zum Teil zu sogenannten Samtgemeinden (Karl Siegfried Bader). Namentlich der Unterhalt der Passstrassen erforderte für eine erfolgreiche Organisation der Warentransporte das Zusammenwirken verschiedener Dorfgemeinschaften. In Graubünden schlossen sich Gemeinden zu sogenannten Porten und zu Beginn des 16. Jahrhunderts zu umfassenden Portenverbänden zusammen, die als lokale Genossenschaften (Säumerei) mit Mehrheitsbeschluss Einzelheiten des Passverkehrs regelten.

In der Moderne ist die Entwicklung der Gemeindeverbände stark mit der Ausweitung und der Intensivierung der Gemeindeaufgaben verknüpft. Im 19. Jahrhundert zwang die Einführung der allgemeinen Schulpflicht finanziell und personell überforderte kleine Gemeinden zur Kooperation. Dem Bedürfnis nach Zusammenarbeit entsprach der Kanton Zürich 1909 mit einer Anpassung der Verfassung. Der Kanton ermöglichte den Gemeinden die Bildung von Zweckverbänden, die unter kantonaler Oberaufsicht standen und eigene Verwaltungsorgane besassen. Die 1965 vom Kanton Nidwalden eingeleitete Phase neuzeitlicher Totalrevisionen von Kantonsverfassungen liess die Möglichkeit zur Bildung von Gemeindeverbänden zum normalen Verfassungsstand werden (1965 Neuenburg, 1968 Obwalden, 1969 Schwyz). Gegenwärtig wird der Anschluss einer Gemeinde an einen Gemeindeverband – auch gegen ihren Willen – oftmals auf Verfassungsstufe festgelegt (1975 Wallis, 1977 Jura, 1986 Solothurn, 1987 Thurgau). Häufig unterstehen die Satzungen der Gemeindeverbände der Genehmigungspflicht durch die Kantonsregierung (1984 Uri, 1988 Glarus, 1997 Tessin). In Kantonsverfassungen neueren Datums findet sich auch das Gebot der Sicherung der demokratischen Mitwirkung (1986 Solothurn, 1987 Thurgau, 1993 Bern, 2003 Waadt), die bei Gemeindeverbänden oft eingeschränkt ist.

Am Ende des 20. Jahrhunderts waren rund 85% aller Gemeinden Mitglied eines Gemeindeverbands, wobei die Verbreitung der Verbände in der Deutschschweiz ausgeprägter ist als in der Westschweiz. Am meisten Mitgliedschaften wurden in den Kantonen Graubünden, Zürich, Appenzell Ausserrhoden und Bern verzeichnet, am wenigsten in den Kantonen Genf und Zug. Die Gesamtzahl der Gemeindeverbände betrug im Jahr 2000 rund 1500. Die meisten Gemeindeverbände sind in den Bereichen Abwasser und Kehricht sowie im Schulbereich aktiv. Neben der Organisationsform der Gemeindeverbände schlossen sich Gemeinden auch in dem 1953 konstituierten Schweizerischen Gemeindeverband zusammen, einem Verein, der rund 2000 Gemeinden zu seinen Mitgliedern zählt.

Quellen und Literatur

  • P. Grüter, Die schweiz. Zweckverbände, 1973
  • K.S. Bader, Dorfgenossenschaft und Dorfgem., 1974
  • H.M. Allemann, Gemeinde- und Regionalverband im bündner. Recht, 1983
  • B. Tobler, «Der Gemeindeverband», in KPG-Bull., 1995, Nr. 6, 28-33
  • R. Steiner, «Collaboration intercommunale et fusion de communes en Suisse», in Gouvernance locale, coopération et légitimité, hg. von J.-P. Leresche, 2001, 105-142
Weblinks

Zitiervorschlag

Andreas Ladner; Peter Steiner: "Gemeindeverbände", in: Historisches Lexikon der Schweiz (HLS), Version vom 19.08.2005. Online: https://hls-dhs-dss.ch/de/articles/010340/2005-08-19/, konsultiert am 13.04.2024.