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Mandement

In Genf und im Waadtland wurde der Begriff M. im MA und in der Neuzeit nicht nur für den Hirtenbrief benutzt, sondern auch für eine Herrschaft. In Genf bezeichneten die M.s vom 13. Jh. bis zur Reformation jene Gebiete, die vollständig im Besitz des Bischofs waren. Sie hatten ursprünglich den regionalen Klöstern gehört und gingen auf Schenkungen und Pfändungen ab dem 11. Jh. sowie auf Erwerbungen ab dem 13. Jh. zurück. Die drei Genfer M.s waren Peney, wozu auch die Dörfer Céligny und Genthod gehörten, Jussy und Thiez. Die Kastlane wohnten als Vertreter der bischöfl. Macht in den Schlössern, die das Verwaltungs- und Gerichtszentrum dieser Herrschaften darstellten. Nach 1536 trat die Republik Genf an die Stelle des Bischofs; die Bewohner der beiden genferisch gebliebenen M.s (Thiez ging 1539 definitiv an Savoyen) behielten ihren Untertanenstatus bis 1793.

In der Waadt setzte sich die Herrschaft (Vogtei) von Aigle zwischen 1475 und 1798 aus den drei M.s von La Plaine (Aigle, Bex und Ollon) sowie jenem von La Montagne (Les Ormonts) zusammen. Es handelte sich um die erste französischsprachige Vogtei Berns.

Quellen und Literatur

  • M. de La Corbière et al., Terres et châteaux des évêques de Genève, 2001, 25-48
Weblinks

Zitiervorschlag

Martine Piguet: "Mandement", in: Historisches Lexikon der Schweiz (HLS), Version vom 23.06.2008, übersetzt aus dem Französischen. Online: https://hls-dhs-dss.ch/de/articles/010359/2008-06-23/, konsultiert am 01.04.2023.