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Maturität

Die Maturität, umgangssprachlich auch Matura oder Matur genannt (in Deutschland Abitur, in Frankreich baccalauréat), bezeichnet in der Schweiz die Hochschulreife, d.h. die durch eine Abschlussprüfung erlangte Befähigung zum Studium an einer Universität. Im föderalistischen Bildungswesen sind die Maturitätsprüfungen insofern eine Ausnahme, als sich hier die Kantone nach Regelungen des Bundes richten und die eidgenössische Anerkennung der kantonalen Examen anstreben.

Bis zum Beginn des 19. Jahrhunderts waren in der Schweiz weder der Abschluss des gymnasialen Unterrichts noch der Zugang zu den universitären Studien geregelt. Ab 1800 waren Gymnasien und Lyzeen jedoch befugt, Baccalaureatsprüfungen zur Abklärung der Hochschulreife durchzuführen. 1836 fand im Kanton Aargau die erste Maturitätsprüfung statt. 1880 wurde mit der Einführung einheitlicher Medizinalprüfungen auf Bundesebene erstmals auch die Zulassung zum Medizinstudium gesamtschweizerisch geregelt. Im Anschluss an eine erste Revision dieses Reglements wurde 1891 die Eidgenössische Maturitätskommission (EMK) eingesetzt und 1906 eine erste eidgenössische Maturitätsverordnung erlassen. Mehrjährige Konsultationen führten 1925 zum Erlass der «Verordnung über die Anerkennung von Maturitätsausweisen» (MAV), welche erstmals die Typen A (altsprachlich-humanistisch mit Latein und Griechisch), B (altsprachlich-humanistisch mit Latein und Englisch) und C (mathematisch-naturwissenschaftlich) unterschied; Gegenstand der Diskussionen war unter anderem der Stellenwert der Lateinkenntnisse für die Zulassung zum Medizinstudium. Aus den Diskussionen zwischen der Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK), der Schweizerischen Hochschulrektorenkonferenz und dem Verein Schweizerischer Gymnasiallehrer über die Hochschulreife als Bildungsziel gymnasialen Unterrichts und als Zulassungsberechtigung zu den universitären Studiengängen ging 1968 eine neue MAV hervor, die bereits 1972 durch eine weitere MAV ersetzt wurde, welche die neuen Typen D (neusprachlich) und E (wirtschaftswissenschaftlich) anerkannte. Die siebte Reform, die auf dem 1994 von der EDK erlassenen «Rahmenlehrplan für die Maturitätsschulen» basierte, mündete in das 1995 in Kraft gesetzte Maturitätsanerkennungsreglement (MAR). Sie verzichtete auf die bisherigen Typen und gewährt durch die Einführung von Grundlagen-, Schwerpunkt- und Ergänzungsfächern eine gewisse Wahlfreiheit. Ausserdem wurde eine Schweizerische Maturitätskommission geschaffen, welche die EMK ersetzte und sowohl dem Eidgenössischen Departement des Innern wie der EDK unterstellt ist. 2007 wurde das MAR erneut revidiert.

Seit 1932 können sich Berufstätige an sogenannten Abendgymnasien und mit Fernkursen auf die eidgenössischen Maturitätsprüfungen vorbereiten, die im Unterschied zu den kantonalen Maturitätsprüfungen an den Gymnasien gesamtschweizerisch durchgeführt werden. Nach wie vor gibt es Maturitäten, die nur kantonal, nicht aber eidgenössisch anerkannt sind. Neben der gymnasialen Maturität mit uneingeschränktem Zugang zur Universität erlaubte die Handelsmatur ab 1936 den Zugang zur Handelshochschule. Seit 1994 berechtigt die Berufsmaturität mit technischer, kaufmännischer, gestalterischer oder gewerblicher Ausrichtung, die Berufslehre mit vertiefter Allgemeinbildung an Berufsschulen verbindet, zum Studium an Höheren Lehranstalten bzw. Fachhochschulen, jedoch nur eingeschränkt an Universitäten.

Die Maturitätsquote lag zu Beginn des 20. Jahrhunderts bei knapp 2% und erreichte gegen Ende des Jahrhunderts 18%. Sie begann ab den 1950er Jahren, vermehrt ab 1970 stark, aber weniger ausgeprägt als in den Nachbarländern zu steigen. Sie weist ein Stadt-Land-Gefälle und grosse Differenzen zwischen den Kantonen auf. Nach 2000 standen neben regionalem Ausgleich und genereller Erhöhung der Maturitätsquote die Bedeutung der Hochschulreife als Zugangsberechtigung zur Universität zur Diskussion; ausserdem waren Fragen der Dauer gymnasialer Bildung und die Auswirkungen der Deklaration von Bologna und der angestrebten Vereinheitlichung von Studienabschlüssen Gegenstand der Auseinandersetzung mit dem gymnasialen Rahmenlehrplan und der Maturität.

Quellen und Literatur

  • A. Barth, Die Reform der höheren Schulen in der Schweiz, 1919
  • M. Zollinger, Hochschulreife, 1939
  • A. Vonlanthen et al., Maturität und Gymnasium, 1978
  • Rahmenlehrplan für die Maturitätsschulen, 1994
  • J.-P. Meylan, «Die Erneuerung des Gymnasiums und die Anerkennung der Maturitäten», in Von der "Mittelschule von morgen" zur Maturitätsreform 1995, 1996, 7-46
  • C. Jenzer, Schulstrukturen als historisch gewachsenes Produkt bildungspolit. Vorstellungen, 1998
Weblinks

Zitiervorschlag

Johannes Gruntz-Stoll: "Maturität", in: Historisches Lexikon der Schweiz (HLS), Version vom 29.09.2010. Online: https://hls-dhs-dss.ch/de/articles/010400/2010-09-29/, konsultiert am 21.03.2023.