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AndreasCastelberger

Belegt zwischen 1516 und 1531, aus Graubünden. Täufer. Auch Andres auf den Stülzen oder der hinkende Andres genannt, lebte C. als körperlich behinderter Buchhändler mit seiner Fam. in Zürich. 1516 wurde er erstmals in Zwinglis Briefwechsel erwähnt. Auf Anregung radikaler Anhänger des Reformators leitete C. eine florierende Laienbibelschule über den Römerbrief, bis der Zürcher Rat gegen ihn einschritt. Mitunterzeichner der zwei Briefe vom Sept. 1524 aus diesen Kreisen an Thomas Müntzer sowie Verfasser eines verschollenen Briefs an Andreas Karlstadt. Aufgrund seiner Behinderung erhielt C. für sich und seine Fam. im Jan. 1525 einen Aufschub anlässlich der Ausschaffung der auswärtigen Täufer aus Zürich. Zum Leidwesen des Churer Reformators Johannes Comander verbreitete C. nach erfolgter Ausweisung das täufer. Gedankengut in Graubünden. 1531 erwarb er das Churer Bürgerrecht.

Quellen und Literatur

  • Qu. zur Gesch. der Täufer in der Schweiz 2, hg. von H. Fast, 1973, 503
  • Qu. zur Gesch. der Täufer in der Schweiz 1, hg. von L. von Muralt, W. Schmid, 21974, 408
  • Mennonit. Lex. 1, hg. von C. Hege, C. Neff, 1913, 71
  • Bündner Kirchengesch. 2, 1986, 63 f.
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Zitiervorschlag

Ulrich J. Gerber: "Castelberger, Andreas", in: Historisches Lexikon der Schweiz (HLS), Version vom 31.07.2003. Online: https://hls-dhs-dss.ch/de/articles/010564/2003-07-31/, konsultiert am 13.10.2024.