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LuzernAmt

Das Stift St. Leodegar zu Luzern bezeichnete als Amt Luzern (1320 officium Lutzernense, 1340 Ampt ze Lucern) den Bereich des Murbacher Dinghofs Luzern beidseits des Seeausflusses. Ab dem 14. Jahrhundert umfasste es etwa den Stadtkirchgang bis zu den Gemeindegrenzen von Meggen und Horw. Stadt und Amt wurden bereits im 14. Jahrhundert unterschieden. Amt, Stadtkirchgang und Stadtgericht waren nicht gebietsidentisch. Ausserhalb der Mauern gehörten zum Stadtgericht die Allmendgüter (Moos mit den Mooshöfen am Bireggabhang, die Allmend im Süden, Gütsch, Halde) mit den Exklaven Bürgenberg (Wald am Nordhang des Bürgenstocks aus dem Gut des Klosters Luzern), ab 1483 bzw. 1588 Hergiswald und in der Frühneuzeit das Eigental. Die Mooshöfe unterstanden, obwohl ihre Bewohner Hintersassen der Stadt waren, dem Gericht Horw, bis sie 1859 zur Stadt geschlagen wurden. Dem Stadtgericht und besonders dem Kirchgang schlossen sich viele Einzelhöfe an, vor allem auf dem Dietschiberg bis ins 18. Jahrhundert (Büttenen, Gerlisberg, Dietschiberg).

1798 teilte man dem Distrikt Luzern neben dem alten Amt Luzern die Landvogteien Habsburg, Kriens-Horw, Malters-Littau, Weggis und aus dem Amt Rothenburg Buchrain, Dierikon sowie Emmen zu. Ohne Emmen entstand daraus 1803 das Amt Luzern. 1913 wurde es in die zwei Gerichtskreise Luzern-Stadt und Luzern-Land geteilt, die seit 1933 auch Wahlkreise für die Grossratswahlen sind. Die Amtsstatthalterämter (Strafverfolgungsbehörden) der beiden Gerichtskreise sind 1995 wieder zusammengelegt worden.

Quellen und Literatur

  • F. Glauser, J.J. Siegrist, Luzerner Pfarreien und Landvogteien, 1977
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Zitiervorschlag

Waltraud Hörsch: "Luzern (Amt)", in: Historisches Lexikon der Schweiz (HLS), Version vom 04.02.2008. Online: https://hls-dhs-dss.ch/de/articles/011152/2008-02-04/, konsultiert am 29.03.2024.