Der G. ist neben dem Katechismus, der Seelsorge und der Diakonie ein zentrales Element des ref. Glaubenslebens. Nachdem die Messe von der ref. Glaubensgemeinschaft abgeschafft worden war, entwickelte sich der G. aus dem spätma. Predigtgottesdienst, der im Wesentlichen aus Predigt und Gebet bestand. Einziges musikal. Element war der Gemeindegesang (Kirchenlied). In Abgrenzung zum kath. wurde der ref. G. betont einfach gestaltet, wobei man sich auf die Bibel berief. Das Abendmahl wurde drei- bis viermal jährlich als Fortsetzung des Predigtgottesdienstes gefeiert. Der Bezug auf das Kirchenjahr entfiel weitgehend, gängig war hingegen die fortlaufende Auslegung bibl. Bücher. Die reformator. Gottesdienstordnungen wurden bis ins 19. Jh. beibehalten. Einzig die Westschweiz erlebte im 18. Jh. eine durch Jean-Frédéric d'Ostervald massgeblich geprägte liturg. Öffnung und Erneuerung unter anglikan. Einfluss.
Die kantonalkirchl. Liturgien des 19. Jh. brachten eine stärkere Berücksichtigung des Kirchenjahrs und verschiedener kirchl. und gesellschaftl. Anlässe. Im 20. Jh. verstärkte sich die sprachregionale Kooperation mit der Gründung der Liturgiekomm. der evang.-ref. Kirchen der deutschsprachigen Schweiz 1956 sowie der Communauté de travail des commissions romandes de liturgie 1957. Allerdings schwand der Einfluss der offiziellen Liturgien in der Praxis. Die jüngste Zeit brachte eine verstärkte Verwendung symbol. und nonverbaler Elemente sowie die Einführung bzw. Wiederentdeckung besonderer, häufig auf individuelle und familiäre Lebenszyklen bezogene G.-Formen neben dem regulären sonntägl. G. In der säkularisierten Gesellschaft hat der G. an öffentl. Bedeutung eingebüsst: Viele Menschen nehmen nur noch gelegentlich daran teil.