Die erste Raiffeisenkasse der Schweiz entstand 1899 in Bichelsee auf Initiative des Pfarrers Johann Evangelist Traber. Er folgte dem Vorbild der von Friedrich Wilhelm Raiffeisen (1818-88) um 1850 in Deutschland gegr. Kreditgenossenschaften. Diese sollten die ländl. Bevölkerung durch gemeinschaftl. Selbsthilfe stärken und vor Wucher schützen. 1902 schlossen sich zehn Institute im Schweiz. Raiffeisenverband zusammen. Der Verband hat seit 1936 seinen Sitz in St. Gallen und nannte sich zu Beginn des 21. Jh. Raiffeisen Schweiz. Jede Raiffeisenbank ist rechtlich selbstständig und gehört jeweils ihren Genossenschaftern, den sog. Mitgliedern. Die Mitglieder haften mit einer beschränkten Nachschussverpflichtung für die Verbindlichkeiten ihrer Bank, geniessen dafür aber nebst den Dividenden der Anteilscheine weitere Vorteile, u.a. einen höheren Sparzins. Die einzelnen R. sind verpflichtet, überschüssige Gelder bei der Zentralbank des Verbands anzulegen, wie auch eine Refinanzierung ausschliesslich über die Zentralbank zu erfolgen hat. Als bankengesetzl. Revisionsstelle führt der Verband für die R. das Zentralinspektorat und unterstützt sie in betriebswirtschaftl. Bereichen wie Führung, Marketing, Informatik, Personal sowie Recht. Damit sich die R. in den 1980er Jahren gegenüber ihrer Konkurrenz behaupten konnten, wurde das bis anhin beschränkte Dienstleistungsangebot ausgedehnt, ohne vom traditionellen Kerngeschäft abzurücken. Zu Beginn des 21. Jh. wies die Bankengruppe eines der dichtesten Filialnetze der Schweiz auf (2009: 367 Raiffeisenbanken und 1'151 Bankstellen), die Standorte befinden sich vorwiegend in der ländl. und halbstädt. Agglomeration. Mit über 100 Mrd. Fr. Kundengeldern war die Raiffeisen 2009 die drittgrösste Bankengruppe im Schweizer Markt. Sie verfügte insgesamt über 1,5 Mio. Mitglieder und 3,2 Mio. Kunden.
Quellen und Literatur
- S. Obrecht, Raiffeisen, 2000
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