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JohannesSchiess

um 1562 Herisau, um 1630 Herisau, reformiert, von Herisau. Sohn des Jung Hans Müller, genannt Scheuss, Wirts, Gemeindehauptmanns und Kleinrats. Früh verwaist, fand Johannes Schiess vorerst seinen Lebensunterhalt als Schafhirte und Knecht in der gemeinen Herrschaft Thurgau. Danach zog er in Herisau einen Aschen- und Weinhandel mit dem Thurgau auf, der ihm Wohlstand und Ansehen eintrug. 1626 erhielt er die Konzession zum Wirten. 1588 und 1591 sass Schiess im Grossen, 1590, 1592 und 1595 im Kleinen Rat des Landes Appenzell, 1593-1596 war er Gemeindehauptmann von Herisau. 1597 vertrat er die äusseren Rhoden in der Landteilungsfrage an der eidgenössischen Tagsatzung und 1598 im Kollaturstreit mit dem Fürstabt von St. Gallen. Für das neue Land Appenzell Ausserrhoden war Schiess 1596-1628 33-mal Tagsatzungsgesandter, 1597-1611 Landesseckelmeister und 1611-1630 Landammann. Er vermittelte 1612 zwischen den Höfen im Rheintal und dem Fürstabt von St. Gallen und amtierte 1623 als eidgenössischer Vermittler beim Glarner Religionsstreit. In Ausserrhoden bewirkte er eine verbesserte Ordnung der Regierungsgeschäfte, 1618 die Einführung des Kirchengesangs und 1622 die Festsetzung einer zweckmässigen Gerichtsorganisation. 1622-1623 trug er mit Johann Dietrich Stauffacher von Schwyz wegen Geldforderungen einen kostspieligen Rechtshandel aus. Während des Pestzugs 1610-1611 zog Schiess mit seinem Fuhrwerk von Haus zu Haus, versorgte die Erkrankten mit Lebensmitteln sowie Arznei und sammelte die Toten ein; zum Dank für diesen Einsatz wurde er zum Landammann gewählt. Das stattliche Wohn- und Geschäftshaus mit fünf Gewölbekellern und einer Schmiede, das er 1628 im Sangen in Herisau erbauen liess und mit acht gestifteten, kostbaren Wappenscheiben ausschmückte, verweist auf seine herausragende soziale Stellung.

Quellen und Literatur

  • AWG, 278 f.
Weblinks

Zitiervorschlag

Thomas Fuchs: "Schiess, Johannes", in: Historisches Lexikon der Schweiz (HLS), Version vom 20.11.2012. Online: https://hls-dhs-dss.ch/de/articles/015119/2012-11-20/, konsultiert am 02.12.2024.