15.3.1674 Béziers (Languedoc), 3.5.1744 Groningen, protestantisch, Sohn des Antoine, Pfarrers (ab 1655 in Béziers, ab 1678 im benachbarten Montagnac), und der Madeleine Gelly. Die Familie stammt ursprünglich aus dem Vivarais. 1702 Hélène Chauvin, Tochter des Etienne, eines nach Berlin geflüchteten Pfarrers aus Nîmes. Jean Barbeyrac besuchte in Montpellier die Schule und schloss sich 1686 seiner Familie an, die als Folge der Aufhebung des Edikts von Nantes nach Lausanne geflüchtet war. Dort absolvierte er das Gymnasium und die Akademie 1693 setzte er seine theologischen Studien in Genf fort, musste jedoch nach Berlin weiterziehen, da Bern (und Lausanne) den Aufenthalt der Flüchtlinge nicht duldeten. 1694 besuchte er die Universität Frankfurt an der Oder. Ein Lehrauftrag für alte Sprachen am Französischen Kollegium liess ihn 1697 nach Berlin zurückkehren. Die Anfeindungen einiger Pfarrherren der Französischen Kirche in Berlin bewogen ihn zum Verzicht auf das Pfarramt. Neben seinem Unterricht am Kollegium widmete er sich nun vor allem dem Studium des Naturrechts. Er übersetzte Samuel von Pufendorfs «De jure naturae et gentium», das er mit einem ausführlichen Vorwort versah (1706), sowie dessen Abhandlung «De officio hominis et civis iuxta legem naturalem» (1707). Im Juni 1710 berief ihn die Lausanner Akademie auf den neu geschaffenen Lehrstuhl für Recht und Geschichte. Seine Antrittsvorlesung im März 1711 mit dem Titel «De dignitate et utilitate juris ac historiarum» fand grosse Beachtung. Barbeyrac, überzeugt, dass die Muttersprache auch Unterrichtssprache sein sollte, hielt seine Vorlesungen in Französisch. In seine Amtszeit als Rektor (1714-1717) fällt sein «Discours sur l'utilité des Lettres et des Sciences par rapport au bien de l'Etat». Seine Hauptbeschäftigung in Lausanne bildete jedoch die Übersetzung von Hugo Grotius' «De jure belli ac pacis» (1724), mit der er grosse Berühmtheit erlangte. Im Februar 1717 erhielt Barbeyrac eine Berufung an die Akademie von Groningen. Er nahm an und wurde im Mai 1717, einige Tage vor seiner Abreise, von der Universität Basel in Abwesenheit mit dem Titel eines Doktors beider Rechte ausgezeichnet. In Groningen, wo er den Rest seines Lebens verbrachte, vollendete er die Übersetzungen von Grotius' Werken und Richard Cumberlands «De legibus naturae» (1744). Der Grund für Barbeyracs Berühmtheit liegt nicht nur in seinen Übertragungen der wichtigsten Schriften zum Naturrecht ins Französische, zu deren Verbreitung in den frankophonen Ländern er erheblich beitrug, sondern ebenso sehr in seiner innovativen Art, Vernunft und Offenbarung in Einklang zu bringen. Mehr Moralist als Jurist, muss Barbeyrac als Vorreiter des reformatorisch inspirierten Naturrechts im französischen Sprachraum bezeichnet werden. Zu seinen wichtigsten Werken gehören «Traité du Jeu» (1709) und «Traité de la morale des Pères» (1728).
Porträt Jean Barbeyrac. Kupferstich von J. Houbraken nach einem Bild von Jan Wandelaar, um 1740 (Zentralbibliothek Zürich, Graphische Sammlung und Fotoarchiv).
Quellen und Literatur
- P. Meylan, Jean Barbeyrac (1674-1744), 1937
- S.C. Othmer, Berlin und die Verbreitung des Naturrechts in Europa, 1970
- A. Dufour, Le mariage dans l'Ecole romande du droit naturel, 1976, v.a. 39-53
- J.-F. Poudret, «De l'enseignement du droit naturel à celui du droit positif», in L'enseignement du droit à l'Académie de Lausanne aux XVIIIe et XIXe siècles, 1987, 1-52
Kurzinformationen
Lebensdaten | ∗︎ 15.3.1674 ✝︎ 3.5.1744 1674-03-151744-05-03 |