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Drogen

Der Ausdruck Drogen bezeichnete ab dem 16. Jahrhundert getrocknete pflanzliche, tierische oder mineralische Präparate, die als Heilmittel oder Gewürze verwendet wurden. Ende des 19. Jahrhunderts wurde er zum Sammelbegriff für psychoaktive Wirkstoffe wie Opiate, Kokain oder Cannabisprodukte, in welchem Wirkungsweise, Suchtpotenzial und Reglementierung bzw. Verbot der Stoffe eine enge semantische Verbindung eingehen. Diesem landläufigen, engen und stark an der Illegalität orientierten Begriff steht ein erweiterter gegenüber, der alle Substanzen als Drogen auffasst, die zur Veränderung eines Bewusstseinszustands, der Körperempfindlichkeit oder der Wirklichkeitserfahrung eingesetzt werden, also auch den Alkohol, der als die Kulturdroge des Okzidents gilt (Alkoholismus). Unterschieden wird dann, wie in der Klassifikation des Europäischen Parlaments von 1991, zwischen sehr harten (Heroin, Crack), harten (Morphin, Kokain, Methadon), mittelharten (Amphetamine, Barbiturate, LSD, Mescalin, Absinth), mittelweichen (Opium, Haschisch, Coca-Blätter, Tabak, Branntwein), weichen (Cannabis, fermentierter Alkohol, Tranquilizer, Codein) und sehr weichen Drogen (Kaffee, Tee, Schokolade).

Vor dem 20. Jahrhundert

Schon vor 6000 Jahren wurde in Westeuropa aus dem Schlafmohn Opium gewonnen; Samen und Kapseln fand man am Genfersee und am Bodensee in 4000-jährigen Seeufersiedlungen. Über die ägyptische und arabische Heilkunde gelangte das Opium im Mittelalter in die europäische Medizin. Berühmt wurde das von Paracelsus beschriebene sogenannte Laudanum, eine aus einem Gemisch von Opium und Alkohol bestehende Tinktur. Die wissenschaftliche Erforschung des Wirkstoffs führte im 19. Jahrhundert zur Isolierung von Alkaloiden wie Morphin, Codein, Narkotin und zur Synthetisierung von Heroin. Ähnlich wurde auch aus den Blättern des Kokastrauchs das Kokain isoliert.

In der frühen Neuzeit stigmatisierte die herrschaftliche Moral zunächst die importierten Genussmittel Tabak, Kaffee und Schokolade sowie den Branntwein als gesundheits- oder gesellschaftsgefährdend; diese Genussmittel wurden auch in der Schweiz von der Obrigkeit vergeblich bekämpft. Während Kaffee- und Tabakgenuss im Verlauf der Emanzipation des Bürgertums zur Normalität wurden, entzündete sich im 19. Jahrhundert als Reaktion auf den gesteigerten Schnapskonsum und eine veränderte Wahrnehmung der sozialen Folgen ein vorwiegend an die Unterschichten gerichteter Sittlichkeitsdiskurs, der auch dem medizinisch-wissenschaftlichen Konzept der Sucht als Krankheit zum Durchbruch verhalf. Ab dem Ende des 19. Jahrhunderts konnte die sogenannte Alkoholfrage durch die Alkoholgesetzgebung und Alkoholbesteuerung entschärft und reglementiert werden.

Demgegenüber wurde im 19. und 20. Jahrhundert im Konsum von Opiaten sowie Kokain und später auch von Cannabisprodukten ein neues Feld geortet, in dem die bürgerliche Normalität in Frage gestellt schien. Diese Rauschmittel waren keineswegs neu, sondern hatten in der traditionellen Medizin schon lange eine wichtige Rolle gespielt.

Der Hanf (cannabis sativa), dessen Bedeutung für die Fasergewinnung im Verlauf der Industrialisierung zurückging (Gewerbepflanzen), wurde auch als Hausmittel und ab Mitte des 19. Jahrhunderts in der wissenschaftlichen Medizin verwendet. Zwischen 1850 und 1950 wurden in Europa über 100 verschiedene Cannabismedikamente angeboten. Hanf wurde aber auch als Tabakersatz geraucht und war in vielen Bauernbetrieben anzutreffen.

Der Genuss und der Vertrieb der als Allround-Heilmittel eingesetzten Substanzen waren bis ins 20. Jahrhundert legal. Der gewohnheitsmässige Konsum beschränkte sich aber, zumindest was Opiate und Kokain betrifft, auf sozial integrierte, gebildete Kreise – häufig Apotheker, Ärzte und Künstler – und galt in der Schweiz nicht als gesellschaftsgefährdend. Der mit dem Rauschmittelgenuss bisweilen verbundene nonkonformistische Habitus trug dazu bei, dass diese Substanzen später zu einer Bedrohung von Sitte und Ordnung stilisiert wurden.

Beginn der gesetzlichen Regelung

1912 entstand auf Betreiben der USA die Haager Opium-Konvention, die eine Kontrolle und gesetzliche Regelung von Opiumproduktion und Opiumhandel verlangte. Der Bundesrat lehnte einen Beitritt vorerst ab, da diese Probleme die Schweiz seiner Ansicht nach nicht berührten. Dies traf insofern nicht zu, als dass der Export von Morphium und Heroin für die chemische Industrie durchaus eine Rolle spielte.

Mit dem Ersten Weltkrieg veränderten sich die Konsummuster und die Konsumentenstruktur. Die subkutane Injektion von Morphinen nahm zu, nicht zuletzt unter jenen, die als Kriegsverletzte mit Opiaten behandelt worden waren. In der Schweiz wie in anderen Industriestaaten wurden – parallel zur Auseinandersetzung mit dem Elendsalkoholismus – auch die anderen Drogen und die Auswirkungen deren Konsums zunehmend negativ beurteilt. Ab den 1920er Jahren nahm man die gemäss einer Schätzung insgesamt etwa 500-700 sogenannten Rauschgiftsüchtigen als Problem wahr.

Gleichzeitig stieg der internationale Druck auf die Schweiz, sich dem Haager Abkommen anzuschliessen. Dem widersetzte sich die chemische Industrie, die einen Beitritt zur Konvention als existentielle Bedrohung erachtete. 1924 erliess der Bund das erste schweizerische Betäubungsmittelgesetz, das für die Produktion und den Handel mit Opiaten und Kokain eine Bewilligungspflicht einführte. 1951 wurde das Gesetz verschärft; auch die Cannabisprodukte fielen von nun an unter das Verbot. Bei der Revision von 1968 wurden auch die Halluzinogene – allen voran das 1938 vom Basler Chemiker Albert Hofmann erfundene LSD – in den Verbotskatalog aufgenommen. Strafbar war nach wie vor nur der Handel, nicht aber der Konsum von Drogen

Das «Drogenproblem»

Plakat von Robert Stadler, gestaltet 1991 für eine Präventionskampagne des Bundesamts für Gesundheit (Plakatsammlung der Schule für Gestaltung Basel, Münchenstein).
Plakat von Robert Stadler, gestaltet 1991 für eine Präventionskampagne des Bundesamts für Gesundheit (Plakatsammlung der Schule für Gestaltung Basel, Münchenstein).

Nach 1968 wurde der Drogengenuss in der jugendlichen Subkultur vermehrt als Gegen- und Selbsterfahrung in einer auf Rationalität und Leistung getrimmten Gesellschaft wahrgenommen, die ihrerseits als konsumsüchtig kritisiert wurde. Sowohl kontestative als auch sozialintegrative Funktionen des Drogenkonsums fanden ihren Ausdruck in dem in der Gruppe zirkulierenden Haschisch-Joint, mit dem man sich von der Alkohol trinkenden Vätergeneration abheben konnte. Das Aufkommen harter Drogen wie Heroin und Kokain in den 1970er Jahren und die ersten sogenannten Drogentoten ab 1972 verstärkten den auf Abstinenz und Prohibition ausgerichteten Kurs der Drogenpolitik. Drei sich überschneidende Konsumgruppen etablierten sich. Neben der fortbestehenden, zwischen Protest und Kommerzialisierung oszillierenden Subkultur entstand ein «unsichtbarer» Konsum sozial integrierter «recreational users». Das Drogenbild in der Öffentlichkeit prägten aber mehr und mehr die sogenannten Drogenszenen, die sich in verschiedenen Städten bildeten. Insbesondere der Platzspitz in Zürich wurde bis 1991 zum Symbol einer nicht kontrollierbaren, offenen Drogenszene, in der Konsum, Handel, Beschaffungskriminalität, Prostitution und Verelendung aufs Engste miteinander verflochten waren.

Auf diese Entwicklungen reagierte die Gesetzgebung 1975 mit dem Verbot des Drogenkonsums. In der Praxis zeigte sich bald das Scheitern des Prohibitionsansatzes. Eine Wende wurde Ende der 1980er Jahre eingeleitet, als unter dem Eindruck der Aids-Problematik die Aushändigung von sterilen Spritzen toleriert wurde und die Überlebenshilfe mit Methadonabgabe einsetzte (Aids). Nach einer erfolgreichen Versuchsphase wurde 1999 auch die ärztlich kontrollierte Heroinabgabe vom Volk gebilligt, nachdem zuvor zwei Initiativen für eine rein abstinenzorientierte Politik abgelehnt worden waren. Die auf dem Viersäulenprinzip (Prävention, Überlebenshilfe, Therapie und Repression) beruhende Drogenpolitik der Schweiz fand international grosse Beachtung. Zu Beginn des 21. Jahrhunderts wurde zudem die Legalisierung von Cannabis diskutiert. Insbesondere diese Diskussion führte 2004 dazu, dass eine knappe Mehrheit des Nationalrats es ablehnte, auf die Revision des Betäubungsmittelgesetzes einzutreten. Die Revision sah unter anderem den straffreien Konsum von Cannabis vor.

Quellen und Literatur

  • J. Tanner, R. Renggli, Das Drogenproblem, 1994
  • Hb. der Drogenpolitik, hg. von G. Hug-Beeli, 1995
  • Die berauschte Schweiz, hg. von R. Liggenstorfer et al., 1998
  • C. Hänni, Im Spannungsfeld zwischen Arzneimittel und Rauschgift, 1998
  • G. Arnao, La droga in 100 parole, 1999
  • Genussmittel, hg. von T. Hengartner, C.M. Merki, 1999
  • D. Kübler, Politique de la drogue dans les villes suisses entre ordre et santé, 2000
Weblinks

Zitiervorschlag

Ruedi Brassel-Moser: "Drogen", in: Historisches Lexikon der Schweiz (HLS), Version vom 26.05.2015. Online: https://hls-dhs-dss.ch/de/articles/016557/2015-05-26/, konsultiert am 11.02.2025.