de fr it

Glücksspiele

Glücksspiele sind Spiele, bei denen hauptsächlich der Zufall über den Gewinn entscheidet. Die ältesten Glücksspielgeräte waren Knochen aus den Füssen von Klauentieren, die nur auf vier Seiten fallen können, aber unterschiedlich häufig, und ohne Augen auskamen, da die einzelnen Flächen leicht unterscheidbar sind. Vorgänger des heutigen Spielwürfels stellten würfelartige Knöchel, die sogenannten Astragale (meist aus dem Sprunggelenkknochen des Hinterlaufs von Schaf oder Ziege) dar. Ihre Verwendung ist auch für das Gebiet der Schweiz archäologisch nachgewiesen. Aus Windisch stammt eine römische Sigillataschale, welche mit Astragalen spielende Mädchen zeigt. Wenn Würfel in Glücksspielen verwendet wurden, kamen gewöhnlich mehrere zum Einsatz, in der Kombination mit Brett- und Laufspielen genügte meist einer. Bei den Kartenspielen entscheiden die Regeln über den Anteil von Geschicklichkeit und Glück; weitgehende Glücksspiele sind Baccarat, Settemezz' und Poker.

Zwei Soldaten würfeln auf einer Trommel. Ausschnitt aus einer Abbildung in Christoph Silberysens Kopie der Eidgenössischen Chronik von Werner Schodeler, 1572 (Aargauer Kantonsbibliothek, Aarau, MsWettF 16: 2, Fol. 58r; e-codices).
Zwei Soldaten würfeln auf einer Trommel. Ausschnitt aus einer Abbildung in Christoph Silberysens Kopie der Eidgenössischen Chronik von Werner Schodeler, 1572 (Aargauer Kantonsbibliothek, Aarau, MsWettF 16: 2, Fol. 58r; e-codices). […]

Mit den Lotterien entstanden Glücksspiele, welche nicht mehr im privaten Rahmen, sondern als öffentliche Veranstaltungen durchgeführt wurden. Als ältester Beleg für die Eidgenossenschaft gilt der "Glückshafen" (Losurne), der in Zürich ab 1465 besonders bei Schützenfesten aufgestellt wurde; von 1504 ist ein Teilnehmer-Rodel mit über 24'000 Namen erhalten. Bei der Ziehung wurde jeweils aus der einen Urne ein Name, aus der andern der Preis (Geld oder Naturalien) gezogen. In Form des Glücksrades, das oft auch bildlich als Symbol des Glücks verwendet wird, hat sich die Jahrmarktlotterie bis in unsere Zeit gehalten. Das Zahlenlotto entstand im 16. Jahrhundert in der Republik Genua, in der fünf Senatssitze unter 90 Kandidaten verlost wurden. Es wurden Wetten auf die Kandidaten getätigt, schliesslich ersetzte man die Namen der Kandidaten durch Zahlen: So entstand das 5-aus-90-Spiel. Nachdem das Zahlenlotto von anderen italienischen Städten übernommen wurde, breitete es sich allmählich in ganz Europa aus. Im 19. Jahrhundert entwickelte sich in Frankreich das Roulette in seiner heutigen Form. Bei diesem in Spielbanken betriebenen Glücksspiel gewinnt das Feld, auf dem eine rollende Kugel zum Stillstand kommt.

Spielergesellschaft im Hotel Wilder Mann in Basel. Karikatur des Münchner Malers Adolf Mende, Lithografie, 1851 (Schweizerische Nationalbibliothek, Bern).
Spielergesellschaft im Hotel Wilder Mann in Basel. Karikatur des Münchner Malers Adolf Mende, Lithografie, 1851 (Schweizerische Nationalbibliothek, Bern). […]

Glücksspiele wurden schon im Mittelalter als gefährliche Streit- und Verarmungsursachen oft verboten oder örtlich und zeitlich eingeschränkt. Vom 18. Jahrhundert an nahm das Lotteriewesen in der Schweiz überhand, und ab der Mitte des 19. Jahrhunderts wurde es zusehends als Unsitte empfunden. Um 1915 war es in allen Kantonen verboten. Im Bundesgesetz von 1923 betreffend die Lotterien und gewerbsmässigen Wetten wurden Lotterien zu gemeinnützigen oder wohltätigen Zwecken vom Verbot ausgenommen. Dazu gehört das namentlich in der Westschweiz sehr beliebte Lotto, veranstaltet durch Vereine, die damit ihre Kasse speisen, wobei ausgeloste Zahlenkombinationen Naturalpreise gewinnen. Nachdem sich das Lotteriewesen in der Weltwirtschaftskrise der 1930er Jahre unkontrolliert entwickelt hatte, entstanden vier grosse Lotteriegesellschaften, die das Monopol für Grosslotterien erhielten: die Seva Lotteriegenossenschaft im Kanton Bern 1933, die Loterie Romande und die Interkantonale Landeslotterie (Tessin und Deutschschweiz ohne Bern; heute Swisslos) 1937 und die Sport-Toto-Gesellschaft (STG) in Basel 1938. Auf Anfang 2003 trat der Kanton Bern der Genossenschaft Interkantonale Landeslotterie bei. Die Seva wurde aufgelöst. Gleichzeitig übergab die STG die Durchführung und Vermarktung der Sportwetten an Swisslos. Für die Betreuung der Verkaufsstellen in der Westschweiz ist die Loterie Romande zuständig. Zu Beginn des 21. Jahrhunderts belief sich der jährliche Gewinn aller Lotterien auf rund 400 Mio. Franken: Ca. 290 Mio. Franken kamen gemeinnützigen Zwecken, 85 Mio. Franken dem Sport und 25 Mio. Franken den kantonalen Staatskassen zugute. Zur Verbesserung der Aufsicht über das Lotteriewesen wurde ein interkantonales Konkordat (seit 2006 in Kraft) der Revision des eidgenössischen Lotteriegesetzes vorgezogen.

Mit dem Aufkommen des Tourismus im 19. Jahrhundert wurden auch in der Schweiz Spielbanken gegründet. Man betrieb sie in Casinos und Kursälen in Bade- oder Fremdenverkehrsorten wie Saxon, Montreux, Genf, Interlaken, Thun, Luzern und Baden. Erst die Bundesverfassung von 1874 enthielt ein Spielbankenverbot. Bestehende Spielbanken mussten Ende 1877 geschlossen werden. Saxon, welches ein Casino im Stile desjenigen von Monte Carlo betrieb, verlor damit seine Bedeutung als mondäner Kurort. In stark eingeschränktem Rahmen konnten aber weiterhin Glücksspiele wie etwa das Rösslispiel (jeu des petits chevaux) betrieben werden, gemäss einem Bundesratsbeschluss von 1898 mit Einsätzen bis 5 Franken. Spieler, die höhere Einsätze tätigen wollten, mussten das ganze 20. Jahrhundert hindurch Spielbanken im grenznahen Ausland (Evian, Divonne, Campione d'Italia, Konstanz) aufsuchen. 1993 wurde das Spielbankenverbot der Bundesverfassung aufgehoben. Gestützt auf das Spielbankengesetz von 1998 (SBG) erteilte der Bundesrat 22 Casinos eine Konzession; 2006 waren 19 Casinos in Betrieb. Der Bund profitiert einerseits vom Glücksspiel durch die Spielbankenabgabe (2003 rund 260 Mio. Franken, 2005 443 Mio. Franken, davon gingen mehr als 80% an die AHV), andererseits versucht er den "sozial schädlichen Auswirkungen des Spiels" (SBG) vorzubeugen, indem er die Betreiber auf ein Sozialkonzept verpflichtet.

Quellen und Literatur

  • HWSVw 2, 389 f.
  • G. Himmelheber, Spiele, 1972
  • A. Anzani, Les jeux de hasard en Suisse d'après les sources juridiques du début du XVe siècle jusqu'au milieu du XVIe siècle, Liz. Lausanne, 1995
  • SPM 5, 260-263
  • G. Viquerat, En Suisse, les jeux sont faits, 2003
Weblinks

Zitiervorschlag

Peter F. Kopp: "Glücksspiele", in: Historisches Lexikon der Schweiz (HLS), Version vom 28.05.2015. Online: https://hls-dhs-dss.ch/de/articles/016562/2015-05-28/, konsultiert am 18.04.2024.