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Psychisch Kranke

Seit der Entstehung der modernen Psychiatrie im frühen 19. Jahrhundert werden Menschen, die früher als «Irre» wahrgenommen worden sind bzw. an «Gemütsleiden» und «Nervenerkrankungen» gelitten haben, als geisteskrank oder geistesgestört bezeichnet. Das seit dem Mittelalter gängige Verständnis von Irr- oder Wahnsinn deckt sich jedoch nicht vollständig mit den wissenschaftlichen Vorstellungen. Lange wurde die Geschichte der psychisch Kranken von Medizinern geschrieben, während sich die Historiker erst in jüngerer Zeit mit diesem Thema beschäftigen. Der Begriff psychisch Kranke korrespondiert mit diesem Interesse.

Eines der ersten bekannten Dokumente zu psychisch Kranken in der Schweiz entdeckte Walter Morgenthaler im Archiv von Hasle bei Burgdorf. Darin wird der Fall eines Mörders beschrieben, der 1353 seine Frau in einem Anfall von «Tobheit» tötete und in der Folge aus seiner Gemeinde verbannt wurde. Drei ihm Nahestehende mussten unter Androhung einer hohen Busse dafür einstehen, dass er keine Gewalttaten mehr begehen würde. Der Fall schildert ein für die Zeit typisches Bild: Der psychisch kranke Mörder blieb in Freiheit, wurde jedoch sich selbst überlassen.

Eigens für psychisch Kranke eingerichtete Anstalten (Anstaltswesen) bestanden nicht. Diese lebten entweder am Rand der Gesellschaft (Randgruppen) – was keinesfalls auf eine Integration, sondern auf das Desinteresse am Andersartigen hinweist – oder es kümmerten sich Private um sie. So nahm die Familie Neukommet aus dem Emmental im 17. Jahrhundert psychisch Kranke in ihrem Haus auf. Sozial auffällige psychisch Kranke wurden im Kloster, Spital, Hospiz oder Gefängnis unter meist prekären Bedingungen untergebracht.

Psychisch Kranke galten lang als Besessene, deren Wahn ausgetrieben gehört. Der französische Irrenarzt Louis-Florentin Calmeil beschrieb 1815 zahlreiche Prozesse, die im 15. Jahrhundert in der Waadt gegen «monomanische Mörder und Menschenfresser» geführt worden waren und in der Hinrichtung der vom Teufel Besessenen gemündet hatten. Tobsüchtige, gewalttätige psychisch Kranke wurden mitunter Kriminellen gleichgestellt und zu den Straftätern gesperrt. Die Ikonografie benutzte die stereotypen Darstellungen des wilden Mannes oder des Mannes mit wirrem Haar, der oft mit Tonsur, Keule oder Käse abgebildet wurde. Auch literarische Schriften griffen das Thema der psychisch Kranken auf, etwa das in Basel erschienene Werk «Das Narrenschiff» (1494) von Sebastian Brant oder das Standardwerk der Hexenverfolgungen, der «Hexenhammer» («Malleus maleficarum», 1487 erstmals in Strassburg gedruckt).

Schon früh entwickelten sich ausgehend von antiken Sichtweisen Theorien über den Wahnsinn, die nach einer medizinischen Erklärung für das Phänomen suchten (Krankheit). Als dessen Ursache wurde eine Erkrankung des Gemüts und der Gefühle angesehen. In diesem Kontext kam der Melancholie eine besondere Rolle zu. Im 16. Jahrhundert beschrieben medizinische Abhandlungen bereits abnorme Verhaltensweisen, so die «Observationes» (1614) vom Basler Arzt Felix Platter, der eine Neueinteilung der Gemüts- und Geisteskrankheiten vorlegte. Ab dem 17. Jahrhundert folgten Berichte über vom Heimweh befallene Schweizer Soldaten in fremden Diensten, wie die in Basel gedruckte «Dissertatio medica de Nostalgia oder Heimwehe» (1688) von Johannes Hofer. In der frühen Neuzeit galten Geisteskranke rechtlich als vermindert zurechnungsfähig und erhielten einen Vormund (Berner Gerichtssatzung von 1614). In den zwinglianisch beeinflussten reformierten Kantonen stellte die unheilbare Geisteskrankheit einen der wenigen zulässigen Scheidungsgründe dar.

Die dem Hof zugewandte Fassade der Erziehungsanstalt in Genf, 1707-1712 nach Plänen von Moïse Ducommun erbaut. Aufnahme eines unbekannten Fotografen, um 1890 (Bibliothèque de Genève).
Die dem Hof zugewandte Fassade der Erziehungsanstalt in Genf, 1707-1712 nach Plänen von Moïse Ducommun erbaut. Aufnahme eines unbekannten Fotografen, um 1890 (Bibliothèque de Genève). […]

Wie in Europa begann auch in der Schweiz im 18. Jahrhundert die medizinische Behandlung der Geisteskrankheiten. In Bern wurde 1749 ein «Tollhaus» für die psychisch Kranken als Nebengebäude des Spitals errichtet, das allerdings mehr einem Gefängnis als einer Pflegeanstalt glich. In den letzten Jahren des 18. Jahrhunderts verbesserte der Genfer Abraham Joly die Unterbringungsbedingungen der Kranken, indem er in der sogenannten Discipline, dem den psychisch Kranken vorbehaltenen Gebäude des Genfer Spitals, das Anketten der Insassen abschaffte.

In der Schweiz begann der Bau von Irrenanstalten 1810 im Kanton Waadt. Diesem folgten in den nächsten Jahrzehnten weitere Kantone, einzelne entschlossen sich jedoch erst Ende des 19. Jahrhunderts dazu. 1846 verfasste der St. Galler Politiker Matthias Hungerbühler den ersten offiziellen Bericht über das öffentliche Irrenwesen in der Schweiz. Gemäss diesem verfügten damals elf Kantone – was rund einem Drittel der Bevölkerung (600'000 Einwohner) entsprach – über keinerlei Einrichtungen für psychisch Kranke. Gegen Ende des 19. Jahrhunderts erfuhr das Irrenwesen eine Neuerung, indem psychisch Kranke aus Platzmangel in Familien untergebracht wurden, wo sie jedoch unter der Aufsicht der Anstalten blieben.

Die Irrenärzte, deren Stellung noch um 1850 wenig gefestigt war, erlangten ihre Anerkennung Ende des 19. Jahrhunderts. Dank Statistik und medizinischer Beschreibung der Krankheiten war es ihnen nun möglich, Vergleiche zwischen den Anstalten anzustellen und ihren Forderungen gegenüber den Behörden mehr Gewicht zu verleihen. Sie erreichten, dass Geisteskranke und Geistesgestörte von Gesetzes wegen geschützt wurden, vor allem was deren Zurechnungsfähigkeit bei Straftaten anbelangte.

Neubau. Blei- und Farbstift auf Papier von Adolf Wölfli, 1921 (Kunstmuseum Bern, Adolf Wölfli-Stiftung).
Neubau. Blei- und Farbstift auf Papier von Adolf Wölfli, 1921 (Kunstmuseum Bern, Adolf Wölfli-Stiftung). […]

Die 1870 eröffnete Zürcher Klinik Burghölzli, an der zahlreiche Grössen der Psychiatrie wirkten, illustriert den Stand der medizinischen Behandlung von psychisch Kranken um 1900 (Medizin). Unter einem Dach arbeiteten hier Vertreter unterschiedlicher Lehrmeinungen zusammen und erzielten beachtliche Ergebnisse. Auguste Forel, Carl Gustav Jung, Eugen Bleuler, Oskar Pfister, Franz Riklin und Ludwig Binswanger diskutierten Sigmund Freuds Theorien. Zudem leistete Bleuler 1911 mit seinem Standardwerk zur Schizophrenie einen wertvollen Beitrag zur systematischen Beschreibung der Geisteskrankheiten, und Hermann Rorschach entwickelte seinen noch heute weltweit angewandten Persönlichkeitstest. Ab Ende des 19. Jahrhunderts spielte die soziale Frage in den Erörterungen über Geisteskrankheiten eine zentrale Rolle, so in den Werken der Psychiater Adolf Meyer und Auguste Forel, des Lehrmeisters von Meyer. Forel zeigte auch ein Interesse an der Eugenik und engagierte sich im Kampf gegen den Alkoholismus. Im 20. Jahrhundert fällt die Geschichte der psychisch Kranken weitgehend mit der Psychiatriegeschichte zusammen, vor allem bezüglich der therapeutischen Errungenschaften, an denen mehrere Schweizer Forscher, unter anderem auf dem Gebiet der Pharmakologie, ihren Anteil hatten: Jakob Kläsi wandte 1921 Schlafkuren an und Roland Kuhn entdeckte 1957 die antidepressive Wirkung von Imipramin. Auch die Basler Pharmaindustrie trug mit der Entwicklung neuer Medikamente dazu bei.

Ab Ende der 1950er Jahre veränderte sich der Alltag der psychisch Kranken spürbar: Die Anwendung medikamentöser Therapien bei gewissen psychotischen Symptomen und das Aufkommen der Psychotherapien führten zur Öffnung der psychiatrischen Anstalten und zum Ausbau ambulanter Kliniken. Begünstigt wurde diese Entwicklung durch Gruppierungen, die das Elend der in den Anstalten Eingesperrten anprangerten und die gesellschaftlichen Umstände bei der Entstehung psychischer Krankheiten in den Vordergrund rückten. Gemäss deren Auffassung spiegelten die Verwahrten nur den Wahnsinn einer aus den Fugen geratenen Gesellschaft. Nach dieser Logik spiegelt sich im Wahn ein Stück Wahrheit, die zur Umkehr der vorherrschenden Normen aufruft. Solche Erklärungsansätze, welche die Existenz der Geisteskrankheiten in Frage stellen, verschleiern nicht deren zerstörerische Kraft. Nach wie vor bleiben Geisteskrankheiten für diejenigen, die sich mit ihnen befassen, geheimnisvoll.

Quellen und Literatur

  • L.-F. Calmeil, De la folie, 1845 (Nachdr. 1992)
  • J.M. Hungerbühler, Ueber das öffentl. Irrenwesen in der Schweiz, 1846
  • W. Morgenthaler, Bern. Irrenwesen, 1915
  • C. Rubi, «Die Irrenärzte Neukommet aus Signau», in AHVB 39, 1948, 311-329
  • T. Haenel, Zur Gesch. der Psychiatrie, 1982
  • H.R. Wilhelm, «Irrenzählung und Gründung psychiatr. Kliniken im 19. Jh.», in Gesnerus 48, 1991, 185-200
  • M.A. Raschèr, Vom Kerker zur Irrenanstalt, 1994
  • RHV, 1995, 13-137
  • C. Müller, De l'asile au centre psychosocial, 1997
  • Ceschi, Ticino, 355-378
  • J. Gasser, «Essai de bibliographie sur l'histoire de la psychiatrie en Suisse», in Schweizer Archiv für Neurologie, Neurochirurgie und Psychiatrie 151, 2000, Suppl., 44-60
  • Traverse, 2003, H. 1, 17-106
Weblinks

Zitiervorschlag

Jacques Gasser: "Psychisch Kranke", in: Historisches Lexikon der Schweiz (HLS), Version vom 10.02.2015, übersetzt aus dem Französischen. Online: https://hls-dhs-dss.ch/de/articles/016597/2015-02-10/, konsultiert am 18.05.2025.