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Militärversicherung

Das erste Bundesgesetz über die M. (MVG) stammt vom 28.6.1901. Darin wurde mit einigen formalen Abänderungen das Kapitel über die Militärversicherung wieder aufgenommen, das zusammen mit demjenigen zur Unfallversicherung und zur Krankenversicherung die Lex Forrer gebildet hatte. Dieses Dreifach-Projekt der Sozialversicherungen war am 20.5.1900 in der Volksabstimmung gescheitert. Das MVG, das erste Sozialversicherungsgesetz der Schweiz, geht auf das 1874 revidierte Gesetz von 1852 über die Pensionen und Entschädigungen der im Militärdienst Verunglückten zurück. Mit der M. kam der Bund der in der Bundesverfassung verankerten Pflicht nach, bei Unfällen und Krankheiten von Schweizer Armeeangehörigen (seit 1962 auch des Zivilschutzes) aktiv zu werden. Seit dem 1.1.1994 gilt diese Verantwortung auch für Personen in friedensfördernden Einsätzen oder Mitglieder des Schweiz. Katastrophenhilfekorps sowie seit 1996 für die Zivildienstleistenden. Das MVG wurde 1949 und 1992 revidiert. Die Führung der Versicherung wurde zuerst dem Bundesamt für Militärversicherung übertragen, nach dessen Aufhebung am 1.7.2005 der Suva.

Quellen und Literatur

  • W.A. Immer, Die Entwicklung der schweiz. Militärinvaliden- und Militärhinterbliebenenfürsorge, 1921
  • J. Bassegoda, 75 Jahre M., 1976
Weblinks

Zitiervorschlag

Nicola Robertini: "Militärversicherung", in: Historisches Lexikon der Schweiz (HLS), Version vom 18.06.2007, übersetzt aus dem Italienischen. Online: https://hls-dhs-dss.ch/de/articles/016614/2007-06-18/, konsultiert am 15.10.2024.