1577 erstmals erwähnt, von Rueun. Gilli Weckher stammt aus einer Familie landesherrlicher Ammänner des Gerichts Waltensburg, wo er 1577 erstmals als Landammann bezeugt ist. 1587-1588, 1593-1594, 1596-1597 und 1599-1600 versah er das Amt des Landrichters des Grauen Bundes und urteilte als solcher 1594 über die Pflicht des Strassenunterhalts sowie über die Zollrechte auf der Reichsstrasse zwischen Chur und Lantsch/Lenz. Er soll nach chronikalischer Überlieferung um 1598 Podestà von Tirano gewesen sein.
Quellen und Literatur
- A. Maissen, Die Landrichter des Grauen Bundes, 1424-1799, 1990, 64
Kurzinformationen
Variante(n) | Julius Weckher
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Lebensdaten | Ersterwähnung 1577 |