Junge Leute, insbesondere junge Männer, haben sich in der Geschichte schon immer zu Gruppen zusammengeschlossen. In der Regel handelt es sich bei diesen Gruppierungen um Zusammenschlüsse von Unverheirateten (Jugend). Diese Formierungen hatten zu verschiedenen Zeiten unterschiedliche Funktionen: Sie waren bei gesellschaftlichen Anlässen, etwa Festen oder Bräuchen aktiv, übernahmen religiöse sowie (para-)militärische Aufgaben (Kadetten) oder dienten sittenrichterlichen Zwecken (Überwachen der sozialen Normen) und der Vorbereitung auf die Übernahme politischer Verantwortung.
Als Vorläufer der Jugendverbände gelten die ab dem 17. Jahrhundert bezeugten Knabenschaften sowie die im 18. Jahrhundert aufkommenden pietistischen Jünglingsvereine, Aufklärungsgesellschaften junger Intellektueller und Knaben- und Kindergesellschaften. Im 19. Jahrhundert spielten zunächst die Studentenverbindungen (ab 1819 Schweizerischer Zofingerverein, ab 1832 Helvetia) vor allem in politischer Hinsicht eine zentrale Rolle. Als Reaktion auf den Pauperismus begannen sich ausserdem kirchlich-religiöse Kreise vermehrt um Jugendliche zu kümmern. 1825 wurde in Basel der Evangelische Jünglingsverein gegründet, der sich mit weiteren Vereinen 1864 zum schweizerischen Dachverband zusammen schloss und 1887 zum Christlichen Verein junger Männer (CVJM) entwickelte.
Aufgrund zunehmender Freisetzung aus dem Arbeitsprozess und der Verschulung der Lebensphase Jugend verfügte die Generation zwischen Kindheit und Erwachsenenalter über immer grössere Freiräume. Neben dem Willen zur Eigengestaltung dieser Freiräume, die vor allem von der Jugendbewegung im Rahmen der Reformpädagogik eingefordert worden war, entstand Anfang des 20. Jahrhunderts die sogenanne Jugendpflege (Jugendpolitik) als Bemühen um eine sinnvolle Freizeitgestaltung der Jugendlichen. In diesem Kontext wurden Freizeitaktivitäten der Jugendlichen unterstützt, insbesondere der Jugendverbände. Gefördert durch die auch präventiv ausgerichtete Jugendhilfe entwickelten sich neben dem CVJM weitere Jugendverbände, die sich im Spannungsfeld zwischen jugendlicher Autonomie und politischer und religiöser Instrumentalisierung durch Erwachsene bewegten, so ab 1907 der Schweizerische Wandervogel, ab 1911 die Union chrétienne de jeunes filles und der Schweizer Bund abstinenter Mädchen, ab 1913 der Schweizer Pfadfinderbund, ab 1919 der Bund Schweizer Pfadfinderinnen (Pfadfinder), ab 1925 die Junge Schweiz, ab 1926 der Christliche Verein Junger Töchter der Schweiz (Christlicher Verein Junger Frauen), ab 1932 die Jungwacht, ab 1933 der Blauring und ab 1937 die Junge Kirche. 1933 schlossen sich die um die jugendliche Freizeit bemühten Institutionen zur Schweizerischen Arbeitsgemeinschaft für Ferienhilfe und Freizeitarbeit für Jugendliche (SAF) zusammen, die sich 1944 in Schweizerische Arbeitsgemeinschaft der Jugendverbände (SAJV) umbenannte. Die ab den 1960er Jahren zur politischen Lobby der Jugendverbände avancierende SAJV und die Eidgenössische Kommission für Jugendfragen verhalfen 1989 dem Bundesgesetz über die Förderung ausserschulischer Jugendarbeit sowie dem Jugendurlaub im Obligationenrecht zum Durchbruch. Nach 1968 wurden die Jugendverbände wegen ihrer hierarchischen Strukturen kritisiert. In Konkurrenz und als Ergänzung zur Jugendverbandsarbeit entstand die sogenannte offene Jugendarbeit, die sich – etwa im Bereich Koedukation – auf die Verbände reformfördernd auswirkte und auch die Gründung thematisch neu ausgerichteter Organisationen (z.B. Jugendaustausch, Umwelt) anregte.