Mit der Ausbreitung der Reformation nicht nur in den Städten, sondern vor allem auch in den gemeineidgenössischen Vogteien fühlten sich die altgläubigen Orte bedroht, insbesondere als sich reformierte Orte in Bündnissen zusammenschlossen (Christliches Burgrecht); die katholischen Orte suchten sich mit eigenen Bündnissen abzusichern. Zusätzlich zum am 12. März 1529 abgeschlossenen Bündnis mit dem Wallis und Kontakten zu Savoyen wurden Gespräche mit Habsburg-Österreich aufgenommen, denn auch das Haus Habsburg musste ein Interesse daran haben, die Reformation aus Vorderösterreich und Württemberg fern zu halten. Der am 22. April 1529 zwischen den katholischen eidgenössischen Orten und Österreich abgeschlossene Vertrag war defensiv gedacht, indem beide Vertragspartner gegenseitig ihren katholischen Glauben schützen wollten. Über das rein Defensive hinaus hatte er aber für die reformierte Seite durchaus auch bedrohlichen Charakter: Er stärkte die katholische Position und barg die Gefahr der katholischen Umklammerung. Das Bündnis bot denn auch dem reformierten Expansionsdrang etwas Einhalt, hatte aber insgesamt wenig Wirkung: Habsburg-Österreich war strikt darauf bedacht, sich aus den eidgenössischen Problemen herauszuhalten, und der Vertrag wurde bereits nach dem Ersten Kappelerkrieg (Juni 1529) annulliert.
Quellen und Literatur
- O. Vasella, Österreich und die Bündnispolitik der kath. Orte 1527-1529, 1951
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