Der Goldene Bund (so benannt nach dem vergoldeten Anfangsbuchstaben der Vertragsurkunden), ist ein am 5. Oktober 1586 in Luzern abgeschlossenes Bündnis der sieben katholischen Orte (fünf innere Orte zusätzlich Freiburg und Solothurn) untereinander zur Erhaltung der katholischen Konfession in der Eidgenossenschaft. Die Kontrahenten verpflichteten sich, beim alten Glauben zu bleiben, und versprachen sich gegenseitige Hilfe bei der Abwehr äusserer oder innerer Gefahren. Dazu gehörte auch das Recht, bei der Gefährdung der katholischen Konfession innerhalb eines der vertragschliessenden Orte zu intervenieren.
Der Zusammenschluss der katholischen Orte im Goldenen Bund markiert eine wichtige Etappe in den Auseinandersetzungen der beiden Glaubensparteien auf dem Gebiet der frühneuzeitlichen Schweiz (Konfessionalismus). Nach der militärisch erzwungenen Festlegung der religionspolitischen Machtverhältnisse zugunsten der Katholiken im Zweiten Kappeler Landfrieden von 1531 blieb der konfessionelle Gegensatz bestehen. Die Verschärfung der Spannungen im Zeichen der Gegenreformation in der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts und die andauernden Streitigkeiten zwischen dem Herzog von Savoyen und Genf bildeten den Hintergrund für den Entscheid der fünf inneren Orte, sich vertraglich der gegenseitigen Unterstützung zu versichern und mit den beiden exponierten, im Westen der Eidgenossenschaft gelegenen katholischen Orten Freiburg und Solothurn eine engere Verbindung einzugehen.
1600 wurde Appenzell Innerrhoden in den Goldenen Bund aufgenommen, 1655 im Zuge der Erneuerung auch der katholische Teil des Kantons Glarus. Indem damals Karl Borromäus zum Patron des Bundes erklärt wurde, erhielt der Goldene Bund auch den Namen "Borromäischer Bund". Mit dem Ende der alten Eidgenossenschaft 1798 war auch der Goldene Bund hinfällig geworden.