Erster internat. Friedenskongress und -vertrag (7.9.1714) auf eidg. Boden. Der Frieden zwischen Kg. Ludwig XIV. von Frankreich und Ks. Karl VI. im Namen des Reichs beendete den nach dem Frieden von Utrecht (1713) fortgesetzten Spanischen Erbfolgekrieg und bestätigte den franz.-österr. Sonderfrieden von Rastatt (6.3.1714). Der dort vereinbarte Kongress in der neutralen Tagsatzungsstadt B. (5.6.-7.9.1714) diente der Ausdehnung des Friedens auf ganz Deutschland sowie Norditalien (60 weitere Delegationen), brachte aber nur marginale Verhandlungen. Obwohl das bourbon. Spanien ausgeschlossen blieb, wurde die Teilung des span. Erbes (niederländ.-ital. Nebenlande an Österreich) sanktioniert. Am Rande des Kongresses führten die Signatarmächte Geheimgespräche über eine kath. Union zwischen Wien und Versailles sowie eine Intervention zugunsten der 1712 unterlegenen kath. eidg. Orte.
Quellen und Literatur
- R. Stücheli, Der Friede von B. (Schweiz) 1714, 1997
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