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Presse- und Fremdenkonklusum

Zu Beginn der Restauration strömten polit. Flüchtlinge, u.a. Bonapartisten, franz. Königsmörder und ab 1817 liberale dt. Jungakademiker, in die Schweiz. Diese wurden von den Mächten der Hl. Allianz, die sich als Garantinnen der Schweizer Neutralität und des Bundesvertrags verstanden, als liberale Widerstandszellen betrachtet. Inhaltlich verzerrte Berichte von Spionen und Agitatoren schürten das Misstrauen. 1820 erinnerte Metternich den Präs. der Tagsatzung daran, dass sich alle Mitgliedstaaten der Hl. Allianz revolutionären Bewegungen gegenüber zum Widerstand verpflichtet hatten. Da sein Appell wenig Wirkung zeigte, übergab er dem Vorort im Namen Österreichs, Preussens und Russlands zwei dezidiert formulierte Schreiben. Das erste forderte die sofortige Ausweisung aller Flüchtlinge des Piemonteser Aufstands von 1821, das zweite übte heftige Kritik an der Schweizer Presse. Nach dem Kongress von Verona Ende 1822 drohte Metternich der Schweiz, dass sie bei Nichtbeachtung der Forderungen ihren Neutralitätsstatus verlieren würde. Unter diesem Druck verabschiedete die Tagsatzung am 14.7.1823 das P. Dieses sah die allg. Zensur auf der Grundlage der Beschlüsse von 1805 und 1812 vor, auferlegte bestimmten Redaktoren ein Schreibverbot und veranlasste die Einstellung einiger Zeitungen. Flüchtlinge, die der Agitation überführt wurden, liess man ausweisen. Die Repression zeitigte bald eine gegenteilige Wirkung, da sie dem Ansehen der Regierung in liberalen Kreisen und einigen Kantonen schadete und das nationale Bewusstsein stärkte. 1829 hob die Tagsatzung das P. ohne eine offizielle Protestnote aus dem Ausland auf.

Quellen und Literatur

  • E. Bonjour, Gesch. der schweiz. Neutralität, 1978, (Kurzfassung)
Weblinks

Zitiervorschlag

François Genoud: "Presse- und Fremdenkonklusum", in: Historisches Lexikon der Schweiz (HLS), Version vom 10.08.2005, übersetzt aus dem Französischen. Online: https://hls-dhs-dss.ch/de/articles/017228/2005-08-10/, konsultiert am 03.11.2024.