Die Affäre begann damit, dass Giulio Silvestrelli, der ital. Gesandte in Bern, am 5.2.1902 die schweiz. Behörden aufforderte, den Redaktor des "Réveil socialiste-anarchiste" Luigi Bertoni zu verklagen. In dessen Zeitschrift war ein Artikel erschienen, der die Ermordung von Kg. Umberto I. von Italien verherrlichte. Der Bundesrat verwies auf die Pressefreiheit und den Art. 42 des Strafgesetzbuchs von 1853, gemäss dem eine gerichtl. Verfolgung nur möglich sei, wenn die ital. Regierung eine formelle Klage einreiche. Nachdem sich Italien geweigert hatte, sich dem Gesetz zu beugen, und in der Folge nicht bereit war, Silvestrelli zurückzurufen, beschloss Bern am 4. April, die diplomat. Beziehungen zu Italien abzubrechen. Diese wurden am 19. Juli dank der Vermittlung des dt. Gesandten in Bern, Alfred von Bülow, wiederaufgenommen. Die Affäre trug dazu bei, dass die Bundesversammlung 1906 ein restriktiveres Gesetz zur Überwachung der Anarchisten ("Lex Silvestrelli") verabschiedete.
Quellen und Literatur
Weblinks