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Silvestrelli-Affäre

Die Affäre begann damit, dass Giulio Silvestrelli, der italienische Gesandte in Bern, am 5. Februar 1902 die schweizerischen Behörden aufforderte, den Redaktor des "Réveil socialiste-anarchiste" Luigi Bertoni zu verklagen. In dessen Zeitschrift war ein Artikel erschienen, der die Ermordung von König Umberto I. von Italien verherrlichte. Der Bundesrat verwies auf die Pressefreiheit und den Artikel 42 des Strafgesetzbuchs von 1853, gemäss dem eine gerichtliche Verfolgung nur möglich sei, wenn die italienische Regierung eine formelle Klage einreiche. Nachdem sich Italien geweigert hatte, sich dem Gesetz zu beugen, und in der Folge nicht bereit war, Silvestrelli zurückzurufen, beschloss Bern am 4. April, die diplomatischen Beziehungen zu Italien abzubrechen. Diese wurden am 19. Juli dank der Vermittlung des deutschen Gesandten in Bern, Alfred von Bülow, wiederaufgenommen. Die Affäre trug dazu bei, dass die Bundesversammlung 1906 ein restriktiveres Gesetz zur Überwachung der Anarchisten ("Lex Silvestrelli") verabschiedete.

Quellen und Literatur

  • DDS 4
  • H. Bütler, «Der Silvestrelli-Handel 1901/1902», in Ulrico Hoepli, 1847-1935, 1997, 225-240
  • T. Gatani, L'affare Silvestrelli, 2002
  • M. Mittler, Der Weg zum Ersten Weltkrieg, 2003, 294-300
Weblinks

Zitiervorschlag

Verdiana Grossi: "Silvestrelli-Affäre", in: Historisches Lexikon der Schweiz (HLS), Version vom 10.01.2011, übersetzt aus dem Französischen. Online: https://hls-dhs-dss.ch/de/articles/017248/2011-01-10/, konsultiert am 21.04.2024.