Ehre spielt als verhaltensleitender Code und als komplexes kommunikatives Regelsystem bis heute eine zentrale Rolle, ist aber besonders bedeutsam für die vormoderne Gesellschaft. Ehre wird in der neueren Geschichtswissenschaft nicht mehr als moralisches Konzept oder als vorab persönliche Qualität verstanden, sondern als soziales Medium, das Interaktion und Kommunikation zwischen Personen bestimmt (Geschlechtergeschichte). Die Ehre kann nicht allgemein gültig definiert werden, denn ihre unterschiedlichen Formen und Funktionen sind von Zeit, kulturellem Kontext und Sozialgruppe abhängig und für beide Geschlechter verschieden ausgeformt (Geschlechterrollen).
Als äusserst instabiles, leicht verletzliches und lebenswichtiges Gut musste Ehre vor Beschädigung geschützt, verteidigt und wiederhergestellt werden. Ein Angriff auf die Ehre galt als Herausforderung, die eine Gegenreaktion provozierte. Ehre wurde damit zu einem zentralen Medium für die Austragung von Konflikten von der individuellen und privaten bis hinauf zur offiziellen und staatlichen Ebene. Ehrverlust war gleichbedeutend mit Schande, die in der Folge nicht nur auf die fehlbare Person zurückfiel, sondern die Ehre der Familie, der Verwandtschaft oder des gesamten Standes traf (Ständische Gesellschaft). Ausschluss aus dem Kollektiv sowie Isolation und Verlust der sozialen und wirtschaftlichen Beziehungen waren die weiteren Folgen, wenn es nicht gelang, die beschädigte Ehre wiederherzustellen. Eine Lösung konnte zwischen den direkt Beteiligten oder durch Vermittlung Dritter gefunden werden: durch öffentliche Zurücknahme der ehrverletzenden Worte, gewaltsames Vorgehen gegen den Beleidiger (Fehde), Duellforderung (Duell) oder Gerichtsentscheid.
Durch Gesten, Schimpfwörter und andere beleidigende Handlungen, die auf die moralische, soziale und sexuelle Integrität des Gegenübers abzielten, liess sich dessen Ehre beschädigen. Während zum Beispiel das Schimpfwort Hure die körperbezogene, weibliche Ehre zentral angriff und sexuelles Fehlverhalten implizierte, traf Dieb oder Schelm die männliche, status- und gruppenbezogene Ehre und sprach dem Betreffenden Vertrauenswürdigkeit und Integrität ab. Eine Ausnahme bildet der Ausdruck Kuhgehyer, mit dem die Schwaben im 15. und 16. Jahrhundert eidgenössischen Männern sodomitische Praktiken unterstellten.
Ab dem 13. Jahrhundert wurde zwischen «innerer» und «äusserer» Ehre unterschieden. Persönliches Ehrgefühl und standesspezifische Ehransprüche manifestierten sich in den Formen von Repräsentation und Ehrerbietung. Als soziales Regulativ bildete Ehre das Kernstück höfisch-ritterlicher Lebensweise, beschränkte sich aber nicht auf adlige Eliten (Adel). Auch Bürger, Bauern und Angehörige von Randgruppen besassen ihre standes- oder gruppenspezifische Ehre, sei es als Mitglieder des Rats, einer Zunft, als Stadtbürger, Vertreter eines eidgenössischen Orts oder der gesamten Eidgenossenschaft.
In der frühen Neuzeit bildeten öffentlich vollzogene Ehrenstrafen einen wesentlichen Bestandteil der obrigkeitlichen Bemühungen um Kontrolle und Disziplinierung anhand des Gegensatzes Ehre und Schande. Die frühneuzeitliche Rechtsprechung kannte ein breites Spektrum an Ehrstrafen (Strafrecht), die Delinquentinnen und Delinquenten der öffentlichen Schande preisgeben sollten (Schellenwerk). Auf der politischen Ebene erfolgte der Verlust der nationalen Ehre durch Verrat am Soldherrn bzw. an den Bundesgenossen. Die nationale Ehre der Eidgenossenschaft, die ab dem Ende des 15. Jahrhunderts auf ihren kriegerischen Ruhmestaten gründete, wandelte sich durch den sogenannten Verrat von Novara von 1500 (Schlachten bei Novara) zur nationalen Schande. Die zunehmende Kritik am Soldwesen wurde fortan zu einem Kristallisationspunkt im Diskurs über die divergierenden politischen Interessen der einzelnen Orte und damit über die gesamteidgenössische Ehre.
Eine grundsätzlich neue Vorstellung von nationaler und eidgenössischer Ehre sowie von Ehre als Selbstachtung des Individuums bildete sich erst in der Aufklärung, insbesondere im Helvetismus, heraus. Für die Konstruktion einer schweizerischen Nationalehre wurde die Tatsache zum Problem, dass nur Bern und die Innerschweiz 1798 gegen die französische Invasion Widerstand geleistet hatten. Im 19. Jahrhundert zeichnete sich die Verlagerung von korporativen Sonderehren auf die Nation und das bürgerliche Individuum ab. Daneben existierten in residualen Bereichen Sonderehren des Patriziates, der Studenten, Handwerker, Arbeiter und des Militärs weiter.