1317 Ordenseintritt belegt, 4.3.1375 Lausanne. Sohn des Johann und der Margarete von Villars. Bis 1351 Herr von Cossonay. Ab 1328 Chorherr von Lausanne, 1346 Generalvikar, 1355 von Innozenz IV. gegen den savoyischen Kandidaten als Bischof von Lausanne eingesetzt. Während seines Episkopats (1355-1375) richtete Haimo von Cossonay ein dauerhaftes institutionelles Gleichgewicht mit Savoyen ein: Er akzeptierte 1356 die Einsetzung eines Berufungsrichters in Lausanne durch Graf Amadeus VI. von Savoyen, weigerte sich 1365 aber, den Grafen als Reichsvikar anzuerkennen. 1368 gab er mit dem "Plaict général" dem Lausanner Gewohnheitsrecht eine offizielle Redaktion.
Quellen und Literatur
- HS I/4, 130 f.
Kurzinformationen
Familiäre Zugehörigkeit | |
Lebensdaten | Ersterwähnung 1317 ✝︎ 4.3.1375 1375-03-04 |