Das Grafengeschlecht gliedert sich in zwei Familien, wobei das Haus Neu-Kyburg durch eine Fortführung des Geschlechts der Kyburg in der Frauenlinie begründet wurde.
Die Familie von Kyburg
Grafengeschlecht des 12.-13. Jahrhunderts, deren Besitz sich von der Ostschweiz (Zürich und Thurgau) bis in die heutigen Kantone Aargau, Bern und Freiburg erstreckte. 1180 lösten sich die Kyburg als selbstständiger Zweig von den sich ab 1111 nach ihrer östlich von Ulm an der Donau gelegenen Burg nennenden Grafen von Dillingen. Diese werden ihrerseits aufgrund ihrer Leitnamen mit Bischof Ulrich von Augsburg (890-973) und der Sippe der Hupaldinger verknüpft. Obwohl vielleicht schon ihre Vorfahren in der heutigen Nordschweiz begütert waren, fassten die Grafen von Dillingen hier erst um 1065/1070 Fuss. Über die Ehe Hartmanns von Dillingen (1121) mit Adelheid erhielt die Familie umfangreichen Besitz im alten Thurgau und zumindest Ansprüche auf solchen in der Umgebung von Winterthur und der Burg Kyburg. Die Herkunft Adelheids und ihre Besitzansprüche sind allerdings umstritten. Die ältere Historiografie (Carl Brun und v.a. Paul Kläui) sah in ihr eine Nachfahrin der Grafen von Gröningen-Winterthur. Der von ihr eingebrachte Besitz sei einst Teil eines riesigen, von den Herren von Winterthur verwalteten Besitzes gewesen, den der Kaiser um 1030 konfisziert und an die Grafen von Ebersberg verliehen habe. Von dort sei dieser über die Herren von Achalm an die Grafen von Gröningen-Winterthur gelangt, die ihn dann an die verwandte Adelheid weitervererbt hätten. Die neuere Historiografie (Erwin Eugster) identifiziert Adelheid dagegen als Nachfahrin einer Sippe, die ihren Besitz im Raum Winterthur-Kyburg um 1050 an die von Nellenburg, einen sich fortan nach Winterthur nennenden Zweig der Udalrichinger, verlor. Die Grafen von Dillingen-Kyburg hätten sich nach dieser These unter Berufung auf die Ansprüche von Adelheids Verwandten nach dem Aussterben der Nellenburger um 1100 bis Mitte des 12. Jahrhunderts in den Besitz eines Anteils am Erbe gesetzt und sich damit gegen andere Erben wie Adalbert von Mörsburg, die Grafen von Veringen oder den Bischof von Konstanz durchgesetzt.
Unter den Enkeln Hartmanns von Dillingen wurde der Besitz der Familie geteilt: Adalbert (1170) übernahm den Anteil in Schwaben, Hartmann III. (->) denjenigen in der Nordschweiz. Ab Mitte des 12. Jahrhunderts bewegten sich die Kyburger im Umfeld der Staufer. So liegt der Ehe Hartmanns III. mit Richenza, der Erbtochter Arnolds von Baden-Lenzburg, wohl weniger eine geschickte Heiratspolitik zu Grunde, als vielmehr die Tatsache, dass die Familie auf diesem Weg in die staufische Klientel eingebunden werden sollte. Nach dem Abgang der Lenzburger 1172/1173 erhielten neben den Staufern und Zähringern auch die Grafen von Kyburg einen Erbanteil. Worin dieser bestand, ist allerdings unklar. Als einigermassen gesichert gelten Anteile an den Allodien Arnolds von Lenzburg im Raum Walensee-Gaster und in der Umgebung von Baden. Weitere Güter und Rechte wie die Vogtei über Schänis und das Stift Beromünster gelangten wahrscheinlich vorerst an die Staufer und wurden erst später von den Kyburgern übernommen. Im Zusammenhang mit dem Lenzburger Erbe blieb offensichtlich vieles umstritten. So wurden Lenzburg und verschiedene Güter in der Ostschweiz noch 1254 von Elisabeth von Chalon beansprucht und an ihren Gatten Hartmann V. (->), genannt der Jüngere, übertragen – ein bei den Grafen von Kyburg neben und zum Teil kombiniert mit der Vergabung von Klöstern immer wieder zu beobachtender Weg, um umstrittene Besitzverhältnisse zu bereinigen.
Einen weiteren wesentlichen Besitzzuwachs erfuhren die Kyburger als Erben der 1218 abgegangenen Zähringer. Wohl um seinen Einfluss in der Ostschweiz zu erweitern, hatte Berchtold V. von Zähringen, der Letzte seines Geschlechts, seine Tochter Anna mit Ulrich III. (->), Sohn Hartmanns III., verheiratet. Nach dem Tod Berchtolds V. konnte sich Ulrich III. zusammen mit Egeno von Urach, ebenfalls einem Schwiegersohn, gegenüber zahlreichen Konkurrenten als Haupterbe der zähringischen Eigengüter behaupten. Auf diesem Weg gelangten die Kyburger zu den linksrheinischen Besitzungen im Burgund mit den Städten Freiburg, Thun und Burgdorf, im Aargau und im heutigen Kanton Zürich. Die Reichsvogtei Zürich konnten sie sich wegen der mangelnden Unterstützung der Staufer allerdings nicht sichern, ebenso wenig 1226 die Reichsvogtei über das Kloster St. Gallen. In der Folge wandten sie sich zunehmend von den Staufern ab und wurden bis 1243 zu einer der Hauptstützen der päpstlichen, antistaufischen Partei.
Erste Versuche zur Verdichtung der Herrschaft unternahm die Familie um 1180 (Grafschaft Kyburg). In dieser Zeit gründeten die Grafen von Kyburg die Städte Diessenhofen und Winterthur und begannen in ihrem Kerngebiet mit dem Aufbau eines eigenen Ministerialenadels, den sie mit ehemaligen Gefolgsleuten der Lenzburger und nach 1218 auch der Zähringer ergänzten. Gleichzeitig bemühten sich die Kyburger, das Erbe abgegangener hochfreier Familien im Raum wie etwa dasjenige der Herren von Weisslingen und von Rossberg an sich zu bringen, indem sie sich auf ein übergeordnetes Heimfallrecht beriefen. Nicht zuletzt wegen der staufischen Präsenz geriet diese Politik nach 1220 ins Stocken. Deshalb stand fortan die Sicherung oder Neutralisation umstrittener Güter und Rechte im Vordergrund. So gründete die Familie 1225 im Zentrum des Besitzes der ehemaligen Freiherren von Weisslingen bei Winterthur als Grablege das Chorherrenstift Heiligberg sowie 1233 das westlich der Stadt Winterthur gelegene Kloster Töss, das sie ebenfalls mit okkupierten Weisslinger und Rossberger Gütern ausstatteten und mit dem sie offenbar ihr Territorium gegenüber ihren regionalen Konkurrenten, den Grafen von Rapperswil, abgrenzten.
Die Abgrenzung und den Ausgleich gegenüber den Rivalen suchten die Kyburger in dieser Zeit auch mit ihrer Heiratspolitik zu vollziehen: Hartmann V., ein Enkel Ulrichs III., verlobte sich um 1227 mit Anna von Rapperswil, sein Onkel Hartmann IV. (->), genannt der Ältere, heiratete Margaretha von Savoyen aus der Familie der kyburgischen Konkurrenten im Westen und dessen Schwester Heilwig, die spätere Königsmutter von Rudolf I. von Habsburg, Albrecht von Habsburg. Nach dem Wegfall der staufischen Bedrohung 1245 konnten die Grafen von Kyburg ihren Rückstand im Bereich der Territorialisierung nicht mehr aufholen, obschon sie um 1230 die Städte Zug und Baden, danach Frauenfeld, Aarau, Mellingen und Lenzburg sowie um 1250 Sursee, Weesen, die Burgstädte Laupen und Kyburg und die später abgegangenen Städte Richensee und Huttwil gegründet hatten. Die Familie suchte die Verwaltung zu straffen, indem sie an ihrem Hof einen hochgebildeten, vor allem aus Klerikern bestehenden Beraterstab einsetzte, in den Städten einen neuen Dienstadel ansiedelte (z.B. die Truchsessen von Diessenhofen) und mit dem Aufbau einer vermehrt auf der Schriftlichkeit basierenden Ämterverwaltung begann, die von nichtadeligen Beamten getragen wurde.
1250/1251 übergab der kinderlose Hartmann IV. den Westteil des Besitzes mit Burgdorf als Zentrum seinem Neffen Hartmann V. In der Folge stiess Hartmann V., der sich an Habsburg anlehnte, im Westen immer wieder mit dem aufstrebenden Bern und dessen Stadtherrn Peter II. von Savoyen zusammen, während sein Onkel mit Zürich oder den von Regensberg eher den Ausgleich suchte und oft als Schiedsrichter amtierte. Als Hartmann V. 1263 starb, übernahm Graf Rudolf von Habsburg als Vormund von dessen Tochter Anna die Verwaltung des Westteils, nach dem Tod Hartmanns IV. nur ein Jahr später auch bis 1273 diejenige der übrigen Teile der kyburgischen Herrschaft, und setzte sich damit gegen die Ansprüche der Witwe Margaretha von Savoyen und deren Familie durch.
Die Familie von Neu-Kyburg (auch von Kyburg-Burgdorf genannt)
Grafengeschlecht im Oberaargau (1418), aus dem Hause Habsburg-Laufenburg, Landgrafen in Burgund ab 1314 als habsburgische Lehensträger. Begründet wurde das Haus Kyburg-Burgdorf auf einem Teil des kyburgischen Westbesitzes durch die Fortführung des Geschlechts Kyburg in der Frauenlinie dank Anna, Tochter Hartmanns V. Sie heiratete um 1273 Eberhard I. von Habsburg-Laufenburg. Bei der Eheschliessung handelte es sich um ein Werk habsburgisch-österreichischer Territorial- und Familienpolitik zur Sicherstellung der habsburgischen Interessen am kyburgischen Erbe gegenüber den Ansprüchen der Grafen von Savoyen.
Die Herrschaft Neu-Kyburg umfasste nur den westlichen Teil des alten kyburgischen Herrschaftsgebiets, nämlich den Oberaargau mit den Zentren Burgdorf, Wangen an der Aare und Landshut sowie Burg und Stadt Thun samt Äusserem Amt Thun. Die Genealogie ist über fünf Generationen ziemlich gut belegt. Es bestanden Heiratsbeziehungen zu Habsburg-Laufenburg, den Grafen von Neuenburg-Nidau, den Freiherren von Signau, den Grafen Werdenberg-Heiligenberg sowie den Elsässer Herren von Rappoltstein. Politisch hatten sich die Grafen von Neu-Kyburg mit den Grafen von Habsburg-Österreich und den Grafen von Savoyen sowie nach dem Ausscheiden der Savoyer aus dem politischen Kräftespiel mit der Stadt Bern auseinanderzusetzen. Die wirtschaftliche Schwäche der Familie Neu-Kyburg, die durch die bereits unter den letzten Grafen von Kyburg-Dillingen einsetzende Verschuldung verursacht worden war, sowie die Territorialisierungsbestrebungen der östlichen und westlichen Nachbarn führten zu einer ständig schwankenden Haltung mit wechselnden Bündnissen gegenüber der habsburgisch-österreichischen Landesherrschaft auf der einen und der immer stärker um sich greifenden Stadt Bern auf der anderen Seite.
1313 traten die Brüder Hartmann II. und Eberhard II., Enkel Eberhards I., in die Lehnsabhängigkeit von Habsburg-Österreich unter Aufgabe der östlichen Teile der alten Herrschaft Kyburg (u.a. Zürich- und Thurgau). Das Gesamthand-Erbrecht der Familie erklärt die durchwegs häufige Unterbringung überzähliger Nachkommen in klerikalen Laufbahnen, vor allem in den Stiften von Strassburg und Basel. Der Konflikt um die ungeteilte Übernahme der Herrschaft zwischen Hartmann II. und Eberhard II. führte 1322 zu dem in der Historiografie bekannten «Brudermord auf dem Schloss Thun», durch den der in ein geistliches Amt abgeschobene Eberhard II. in den Besitz der Herrschaft kam. Zur Abwehr habsburgischer Sühneeingriffe verständigte er sich mit Bern, geriet dadurch aber endgültig unter dessen Zugriff: 1323 erfolgte der Verkauf von Stadt, Burg und Äusserem Amt Thun an Bern, das die Stadt wieder an Eberhard II. verlieh. Nachdem die Neu-Kyburger bereits ab Mitte des 14. Jahrhunderts vor allem bei Berner Bürgern stark verschuldet waren, mehrten sich von den 1370er Jahren an die Verkäufe. Die 1363 von Hartmann III. von Kyburg-Burgdorf, Sohn des Eberhard II., vorgenommenen Pfandverkäufe von Burgdorf, Thun und Oltigen an Österreich verstärkten auch diese Abhängigkeit wieder. Die Erbschaft eines Teils der Herrschaft Neuenburg-Nidau nach 1375 durch seinen Sohn Rudolf II. brachte keine Erleichterung der finanziellen Lage mit sich, da diese Hinterlassenschaft zum Teil stark verschuldet war; ein Teil wurde 1379 an Österreich verpfändet. Der endgültige Zerfall der Herrschaft begann nach 1382 im Gefolge des Burgdorferkrieges, der nach einem missglückten Anschlag Rudolfs II. auf Solothurn ausgebrochen war. Die militärische Auseinandersetzung mit Bern und Solothurn endete 1384 mit dem Verkauf von Thun – dessen Mitherr Bern ab 1375 war – und Burgdorf an Bern. Der Tod Berchtolds I., Onkels von Rudolf II., im Jahr 1417 bedeutete das physische Ende der Dynastie Neu-Kyburg und den Endpunkt eines über hundert Jahre anhaltenden wirtschaftlichen und sozialen Abstiegs.
Quellen und Literatur
- GHS 1, 21-25
- C. Brun, Gesch. der Gf. von Kyburg bis 1264, 1913
- M. Dürr-Baumgartner, Der Ausgang der Herrschaft Kyburg, 1921
- M. Feldmann, Die Herrschaft der Gf. von Kyburg im Aaregebiet 1218-1264, 1926
- B. Meyer, «Studien zum habsburg. Hausrecht, Tl. 4: Das Ende des Hauses Kyburg», in ZSG 27, 1947, 273-323
- B. Meyer, «Der Bruderstreit auf dem Schloss Thun», in ZSG 29, 1949, 449-493
- P. Kläui, Hochma. Adelsherrschaften im Zürichgau, 1960
- Die Gf. von Kyburg, 1981
- E. Rieger, Das Urkundenwesen der Gf. von Kiburg und Habsburg, 2. Teilbde., 1986
- E. Eugster, Adlige Territorialpolitik in der Ostschweiz, 1991
- GKZ 1, 182-188
- A.-M. Dubler, «Berns Herrschaft über den Oberaargau», in Jb. des Oberaargaus 42, 1999, 69-94
Variante(n) | von Kiburg
von Kyburg-Burgdorf
von Neu-Kyburg
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